In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in • den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), • dem asiatischen Teil der Türkei sowie • den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europä- ischen Union gehören.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Geltungsbereich
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Sie haben Versicherungsschutz in den Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland, zusätzlich in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Sie haben in der Fahrerschutz-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht in Deutschland.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Die Ausland-Schadenschutzversicherung gilt innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen und Schweiz. Kein Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands oder in einem der Länder nach A.6.3 Satz 1, wenn Sie in diesem einen Wohnsitz (Haupt- oder Zweit- wohnsitz) haben.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht für das versicherte Fahrzeug bei ei- nem Unfall außerhalb Deutschlands in allen Mitgliedstaaten der Eu- ropäischen Union sowie in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx, Schweiz und im Vatikanstaat.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht in Deutschland, in allen anderen Mit- gliedstaaten der Europäischen Union sowie in Andorra, Island, Liech- tenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx, Schweiz und im Vatikan- staat.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz gemäß A.10.1 besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des Umweltschadensgesetzes auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Voraussetzung ist, dass die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach dem jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.