Common use of Internationale Versicherungskarte Clause in Contracts

Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und wider- rechtlich herbeiführen.

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Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale internationale Versicherungskarte ausgehändigtaus- gehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haft- pflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten genann- ten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs Versicherungs- umfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich vor- sätzlich und wider- rechtlich widerrechtlich herbeiführen.

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Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen nichteuropäi- schen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen durch- gestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und wider- rechtlich widerrechtlich herbeiführen.

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Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haft- pflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten ge- nannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen Länderbezeich- nungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs Ver- sicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und wider- rechtlich widerrechtlich herbeiführen.

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Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz Versicherungs- schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. Die Internationale Versicherungskarte kann bei Bedarf bei der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG angefordert werden. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und wider- rechtlich widerrechtlich herbeiführen.

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