Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
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Samples: KFZ Versicherung
Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen nichteuropä- ischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen durch- gestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
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Samples: KFZ Versicherung
Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 A.4.3.2 Haben wir Ihnen die Internationale eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung erstreckt sich Kfz-Unfallversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2A.4.3.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns kann der Geltungsbereich erweitert oder eingeschränkt werden. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen nichteuropäi- schen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen durch- gestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung
Internationale Versicherungskarte. A.1.4.2 A.2.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung erstreckt sich Kaskoversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2A.2.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns kann der Geltungsbereich erweitert oder eingeschränkt werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung