Internes Entgeltkonto Musterklauseln

Internes Entgeltkonto. Die Eurex Clearing AG eröffnet und führt für jedes Konto (i) eines Clearing-Mitglieds und (ii) jedes Konto eines Basis-Clearing-Mitglieds ein internes Entgeltkonto jeweils in der Währung, in der das jeweilige Konto geführt wird und bucht alle in Bezug auf Transaktionen zahlbaren Entgelte von diesem Entgeltkonto ab. Die Eurex Clearing AG teilt jedem Clearing-Mitglied und jedem Basis-Clearing-Mitglied (mit einer Kopie an seinen Clearing-Agenten) den Saldo und die einzelnen Buchungen auf diesen Konten mit. Wenn die Eurex Clearing AG einem Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied, Registrierten Kunden, OTC-IRS-FCM-Kunden (oder dem jeweiligen OTC-IRS-FCM- Clearing-Mitglied, das im Namen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden handelt) oder Basis- Clearing-Mitglied (oder dem für dieses Basis-Clearing-Mitglied handelnden Clearing- Agenten) Mitteilungen macht oder ReportsBerichte zur Verfügung stellt, einschließlich in Bezug auf die internen Konten entsprechend dieser Ziffer 4, die der Grund- Clearingmodell-Bestimmungen, die der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, die Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen, die der US-Clearingmodell-Bestimmungen, die der Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen oder die der Besonderen Clearing- Bestimmungen, sowie in Bezug auf Transaktionen, oder die Margin oder Variation Margin zur Verfügung stellt, obliegt es dem jeweiligen Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied, dem Registrierten Kunden, dem OTC-IRS-FCM-Kunden (oder dem jeweiligen OTC-IRS- FCM-Clearing-Mitglied, das im Namen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden handelt) bzw. dem Basis-Clearing-Mitglied (oder dem für das betreffende Basis-Clearing-Mitglied handelnden Clearing-Agenten), diese Mitteilungen und Reports Berichte der Eurex Clearing AG unverzüglich zu prüfen; dies gilt auch bezüglich aller Informationen und Daten, die das Clearing-Mitglied, das Nicht-Clearing-Mitglied, der Registrierte Kunde, der OTC-IRS-FCM-Kunde (oder das jeweilige OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied, das im Namen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden handelt) oder das Basis-Clearing-Mitglied (oder der für das betreffende Basis-Clearing-Mitglied handelnde Clearing-Agent) über Dritte der Eurex Clearing AG übermittelt hat oder von der Eurex Clearing AG erhalten hat. Den Clearing-Mitgliedern, Nicht-Clearing-Mitgliedern, Registrierten Kunden, OTC-IRS- FCM-Kunden (oder dem jeweiligen OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied, das im Namen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden handelt) oder Basis-Clearing-Mitgliedern (oder dem für das betreffende Basis-Clearing-Mi...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.