Invalidenrente im Rahmen der Überschusslöhne elipsLife bezahlt bei Vollinvalidität die vereinbarte Invalidenrente gemäss den Bestimmungen des UVG, bei Teilinvalidi- tät gemäss IV-Grad entsprechend weniger. Die Invalidenrente wird für die gleiche Dauer ausgerichtet wie die Rente gemäss UVG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des UVG, diejenigen über die Komplementärrente gelangen jedoch nicht zur Anwendung.