IP-Adressen. Der Kunde erhält unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des RIPE NCC, Amsterdam, NL („RIPE“) offiziell registrierte IP-Adressen zugewiesen. Die Richt- linien des RIPE (einsehbar unter xxx.xxxx.xxx) sind vom Kunden zu beachten.
3.3.1 Dynamische IP-Adressen EnBW stellt als Standard eine dynamische Internet- protokoll („IP“)-IPv4-Adresse zu Verfügung.
3.3.2 Optional: Feste IP-Adresse / NAT Optional und gegen gesondertes Entgelt richtet EnBW nach Verfügbarkeit eine feste IP-Adresse (NAT) ein. Die Einrichtung weiterer IP-Adressen erfolgt nach An- schaltung der Anbindung zusammen mit dem Kunden durch den EnBW-Support. Die Verwendung von Network Address Translation („NAT“) und die damit verbundene Übersetzung der Netzwerk-IP-Adressen in die offizielle IP-Adresse ist einerseits eine Sicherheitsfunktion, da die Netzwerkadressen nach außen hin nicht mehr sichtbar und damit nicht unmittelbar angreifbar sind, andererseits kann das LAN ohne großen Umstellungsaufwand ange- bunden werden. Die Vergabe der festen IP-Adresse er- möglicht darüber hinaus die Anbindung kundeneigener Server (Mailserver, Webserver etc.). NAT kann jedoch eine Firewall nicht ersetzen. Zur Absicherung des LAN gegen Angriffe aus dem Internet empfiehlt EnBW daher die Implementierung einer Firewall. EnBW vergibt IP-Adressen als Provider-Aggregatable-Adressen aus einem von dem RIPE dem durch EnBW genutzten Netzbetreiber zugeteilten Allocated-Classless-Inter- domain-Routing-(„CIDR“)- Block. Bei Vertragsbeendi- gung ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von EnBW zugewiesenen IP-Adressen nicht mehr genutzt werden und deren erneute Verwendung durch EnBW ermöglicht wird.
IP-Adressen. Die IP-Adressvergabe erfolgt mittels dynamischer IP-Adresse aus dem IP-Adressbereich des autonomen Systems der DCC nach RIPE- Richtlinien. Die DCC ist nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressen dauerhaft zu überlassen. Mit Buchung der Option Service Professionell & feste IP kann bei Bedarf eine statische IP-Adresse zugeteilt werden. Statische IP-Adressen werden nur für die Vertragslaufzeit bereit- gestellt. Eine Übertragung nach Vertragsende ist nicht möglich. Bei einem Wechsel bestimmter Produktoptionen, einem Produkt- wechsel oder Umzug kann sich die statische IP-Adresse aus technischen Gründen ändern. In diesem Fall ist eine Neuzuweisung durch DCC und ggf. eine Konfigurationsanpassung durch den Kunden notwendig, eine weitere Nutzung der bisherigen IP -Adresse ist dann ausgeschlossen. Die statische IP-Adresse kann sich im seltenen Fall einer Umstrukturierung des IP-Raums der DCC während der Vertragslaufzeit ändern. Der Kunde wir vor der etwaigen Umstellung informiert. Die Realisierung der IP -Adress-Umsetzung in- nerhalb des kundeneigenen Netzwerkequipments liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Verbindungsaufbau erfolgt mit dem DHCP-Protokoll (Dynamic Host Configuration Protocol). Es wird auf Kundenseite ein PC, ein Router oder eine Firewall benö- tigt, für das ein DHCP-Treiber verfügbar ist. Diese sind nicht im Lieferumfang enthalten. Als Einplatzlösung benötigt der Kunden-PC eine Ethernet-Netzwerkkarte. Für die Anbindung eines Netzwerkes (Mehrplatzlösung) benötigt der Kunde einen Ethernet-Router, sofern diese Funktion nicht bereits im beigestellten CPE/Router der DCC enthalten ist.
IP-Adressen. Um einen Kunden-IP-Adressbereich zu importieren und diesen im Rahmen des Dienstes zu verwenden, muss der Kunde während der gesamten Laufzeit des Dienstes:
(1) Inhaber des importierten Kunden-IP-Adressbereichs sein und dies bei der Bereitstellung des Dienstes sowie jederzeit während der Laufzeit des Dienstes nachweisen, indem er einen von OVHcloud generierten Schlüssel in dem Eintrag für den Kunden-IP-Adressbereich der betreffenden Whois-Datenbank der zuständigen RIR eingibt. Die genaue Vorgehensweise ist in der auf der OVHcloud-Website verfügbaren Dokumentation des Dienstes einsehbar.
(2) OVHcloud dazu ermächtigen, den Kunden-IP-Adressbereich im Internet bekannt zu machen. Die Vorgehensweise hierzu wird in der auf der OVHcloud-Website verfügbaren Dokumentation des Dienstes beschrieben.
(3) sicherstellen, dass der Kunden-IP-Adressbereich nicht anderweitig über das Internet bekannt gegeben oder verwendet wird, insbesondere, dass er in keinem öffentlichen Netzwerk über das BGP- Protokoll bekannt gegeben wird.
IP-Adressen. Bei der Einwahl werden, sofern im Anbieternetz bereits implementiert, IPv6-Adressen als dynamischer Prefix zugeteilt. Die IPv4-Konnektivität wird über eine dynamisch vergebene öffentliche IPv4 Adresse oder über ein NAT-Gateway realisiert. Ein Anspruch auf eine öffentliche IPv4 Adresse besteht nicht. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen am Anschluss des Kunden über das Internet ist nur über IPv6 und öffentlichen IPv4 Adressen uneingeschränkt möglich. Der Betrieb von Serverdiensten ist nicht gestattet.
IP-Adressen. 10.1 Der Kunde erhält – soweit durch den Kunden beauftragt – vom Anbieter unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des RIPE NCC, Amsterdam, NL („RIPE“) offiziell registrierte IP-Adres- sen zugewiesen. Der Kunde trägt in diesem Fall dafür Sorge, dass die Richtlinien des RIPE (einsehbar unter xxxx://xxx.xxxx.xxx) vom Kunden beachtet werden. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus der Nichteinhaltung dieser Richtlinien resultieren, frei, sofern der Kunde diese zu vertreten haben.
10.2 Der Anbieter behält sich vor, dem Kunden vom Anbieter bezo- gene PA-Adressen (Provider-Aggregate) und/oder CIDR-Adressbe- reiche (Classless Inter Domain Routing) zuzuordnen. Die Über- nahme von Adressräumen früherer Provider des Kunden kann nicht gewährleistet werden. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die zugewiesenen PA-Adressen nicht mehr zu nutzen und deren erneute Verwendung durch den Anbieter zu er- möglichen.
IP-Adressen. Dem Kunden wird im Rahmen der Dienstleistung unter Berücksichtigung der geltenden Vergabe-Richtlinien ein offiziell registrierter IP-Adressraum (PA-Adressen; Provider-Aggregate- Adressen) zugewiesen. Der Kunde erhält mindestens 8 statische IPv4-Adressen. Sofern der Kunde über eigene IP-Adressen (PI-Adressen, Provider- Independent-Adressen) verfügt und diese für den swt Anschluss verwendet werden können, entfällt die Zuteilung eines weiteren registrierten IP-Adressraums. swt kann jedoch aufgrund von übergeordneten Richtlinien nicht gewährleisten, dass diese PI- Adressen weltweit geroutet werden. swt behält sich vor, dem Kunden swt bezogene PA-Adressen zuzuordnen. Traffic von Kunden, welche selber LIR (Local Internet Registry) bei RIPE sind und somit über eigene IP-Adressen verfügen, kann über das Netz der swt geroutet werden. Zusätzliche IP-Adressen werden unter Berücksichtigung der geltenden Vergabe-Richtlinien zugewiesen. Im Übrigen ist swt verpflichtet, sich an die ihr vorgegebenen Richtlinien der Réseaux IP Européens (kurz RIPE – siehe auch unter xxxx://xxx.xxxx.xxx) zu halten. Das Routing von IP-Adressbereichen, die von swt bereitgestellt wurden, ist in der Dienstleistung inbegriffen. Sonstige IP- Adressbereiche des Kunden werden nach Rücksprache geroutet. Zwischen dem Router des Kunden und dem zugeordneten swt Netzknoten bzw. dem AS (Autonomes System) der swt liegt die Entscheidung über das Routing bei der swt.
IP-Adressen. Die Netzwerkadressenverwaltung und das Routing für den Datenverkehr des Vertragspartners werden von e.discom übernommen. Hierzu betreibt e.discom die notwendigen Domain-Name-Server (DNS), um die Internetprotokoll-Adresse („IP-Adresse“) mit den adressierten Domain-Namen zu verknüpfen. Das Internet-Routing der Datenpakete erfolgt im alleinigen Ermessen von e.discom. Um das Netzwerk des Vertragspartners adressieren zu können, ist die Zuweisung einer durch eine zuständige und anerkannte Vergabestelle registrierten IP-Adresse erforderlich. Der Vertragspartner kann gegen zusätzliche Vergütung weitere IP-Adressen beauftragen. Sofern der Vertragspartner nicht bereits über entsprechende eigene (numerische) IP-Adressen verfügt, können ihm diese nach Anforderung im Auftragsformular durch e.discom zugewiesen werden. Bei einer Zuweisung der IP-Adressen durch e.discom erhält der Vertragspartner lediglich ein nicht übertragbares Recht, diese IP- Adresse für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Sollte der Vertrag mit e.discom, gleich aus welchen Gründen, beendet werden, endet gleichzeitig und automatisch das Nutzungsrecht des Vertragspartners an den von e.discom bereitgestellten IP-Adressen. e.discom steht es frei, andere IP-Adressen ersatzweise zuzuteilen, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Stellt der Vertragspartner eine IP-Adressierung für ein bestimmtes Netzwerk selbst, so muss er e.discom mindestens eine IP-Adresse aus diesem Bereich für Routingzwecke zur Verfügung stellen. Es muss sich dabei um eine gültige (registrierte), zu Routingzwecken geeignete Netzwerkadresse handeln, die dem Vertragspartner zugewiesen wurde. Das Internet-Routing der vom Vertragspartner gestellten IP-Adresse liegt im alleinigen Ermessen von e.discom. Im Übrigen ist e.discom verpflichtet, sich an die ihr vorgegebenen Richtlinien des Réseaux IP Européens (kurz RIPE – siehe auch unter xxxx://xxx.xxxx.xxx) zu halten.
IP-Adressen. 1. Die Einrichtung, Überlassung und das Routen von IP-Adressen für den Kunden erfolgt grund- sätzlich ohne Eintragung bzw. Änderung von admin-c, tech-c oder ähnlichen Eintragungen statt.
2. Die Überlassung erfolgt nur zur temporären Nut- zung. Nach Entfall der Nutzung können die über- lassenen IP-Adressen von WIND sofort wieder anderweitig verwendet werden.
3. Auch während er üblichen Nutzung kann WIND die verwendeten IP-Adressen gegen andere IP- Adressen oder eine andere Lösung austauschen, sofern technische oder betriebliche Gründe dies sinnvoll erscheinen lassen oder notwendig ma- chen.
IP-Adressen. Die DGN richtet einen Internetzugang mit IPv6-Adressen ein. Der Benut- zer erhält für die Dauer der Internetverbindung ein von der DGN dyna- misch zugewiesenes öffentliches IPv6-Netz. Verbindungen zum IPv4- Internet werden über DS-Lite bereitgestellt. Hierbei teilen sich mehrere Kunden eine öffentliche IPv4-Adresse. Der Privatkunde hat keinen An- spruch auf eine eigene IPv4-Adresse.
IP-Adressen. Sollten dem Kunden feste öffentliche IP-Adressen zugewiesen werden, ist der Kunde bei Vertragsbeendigung verpflichtet, die Nutzung einzu- stellen und die IP-Adressen an inexio freizugeben. inexio behält sich eine Änderung der zugewiesenen IP-Adressen jederzeit vor.