Common use of Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen Clause in Contracts

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, d. h. Kosten für Abbruch, Bergung, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungs- falles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen und soweit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Die Entschädigung ist auf EUR 1.000.000,- begrenzt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.juergen-link.de, feger-finanz.de

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, d. h. Kosten für Abbruch, Bergung, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen und soweit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Die Entschädigung ist auf EUR 1.000.000,- begrenzt.

Appears in 2 contracts

Samples: dema-makler.de, dema-makler.de

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, d. h. Kosten für Abbruch, Bergung, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen und soweit so- weit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- 100.000,- Euro begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: dema-makler.de

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, d. h. Kosten für Abbruch, Bergung, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen und soweit so- weit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Die Entschädigung ist auf EUR 1.000.000,- begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: dema-makler.de

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, d. h. Kosten für Abbruch, Bergung, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen und soweit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- Euro begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: dema-makler.de

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, d. h. Kosten für Abbruch, Bergung, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen und soweit so- weit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- 50.000,- Euro begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: dema-makler.de

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, d. h. Kosten für Abbruch, Bergung, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen und soweit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- 50.000,- Euro begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: dema-makler.de