Italien Musterklauseln

Italien. Die Gesellschaft hat die Absicht zur Vermarktung bestimmter Fonds in Italien gemäß Artikel 42 der Gesetzesverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 sowie den einschlägigen Ausführungsverordnungen angezeigt. Die Fonds können nur durch beauftragte Vertriebsgesellschaften angeboten werden, die in der auf dem italienischen Deckblatt (neuer Zeichnungsantrag) genannten Liste aufgeführt sind, und das Angebot der Fonds kann nur gemäß den dort beschriebenen Vorgehensweisen erfolgen. Einem Anteilinhaber, der eine Zeichnung oder eine Rücknahme von Anteilen über die örtliche Zahlstelle oder eine andere mit der Abwicklung von Anteiltransaktionen in Italien beauftragte Stelle durchführt, können die mit den Leistungen der betreffenden Stellen verbundenen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden. In Italien können zusätzliche Aufwendungen der italienischen Zahlstellen oder anderer mit der Durchführung von Anteiltransaktionen betrauter Stellen für die und im Auftrag der italienischen Anteilinhaber (z.B. die Kosten im Zusammenhang mit dem Devisenhandel und als Mittler bei der Abwicklung von Zahlungen) den betreffenden Anteilinhabern unmittelbar in Rechnung gestellt werden. Nähere Einzelheiten zu diesen zusätzlichen Gebühren sind im Zeichnungsantrag für Italien ausgeführt. Anleger in Italien können die italienische Zahlstelle mit einem spezifischen Mandat betrauen und sie bevollmächtigen, im eigenen Namen und im Auftrag des jeweiligen Anlegers zu handeln. Im Rahmen dieses Mandats wird die italienische Zahlstelle im eigenen Namen und im Auftrag der Anleger in Italien (i) der Gesellschaft Zeichnungs-/Rücknahme-/ Umtauschaufträge in gesammelter Form übermitteln, (ii) als Inhaber der Anteile im Anteilregister der Gesellschaft eingetragen sein und (iii) sonstige administrative Aufgaben im Rahmen des Investment-Vertrages übernehmen. Weitere Einzelheiten zu diesem Mandat sind im Zeichnungsantrag für Italien ausgeführt. In Italien können Anleger möglicherweise Anteile über Sparpläne erwerben. Im Rahmen dieser Sparpläne ist es ggf. auch möglich, Anteile in bestimmten zeitlichen Abständen/regelmäßig zurückzugeben bzw. umzutauschen. Einzelheiten zu den angebotenen Möglichkeiten in Bezug auf Sparpläne sind im Zeichnungsantrag für Italien ausgeführt.
Italien. Gemäß §§ 33 bis 38 des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (Verordnung Nr. 206 vom 6. September 2005) bestätigen Sie hiermit, dass Sie die Bestimmungen der Avis Preferred Anmietbedingungen, insbesondere die folgenden Absätze, gelesen, verstanden und akzeptiert haben:
Italien. Unterklauseln 4.1(e) und (g) (Zusicherungen und Gewährleistungen) werden vollständig gelöscht und wie folgt ersetzt:
Italien. Die Tochtergesellschaft der Emittentin in Bozen mit Niederlassungen in Como, Bergamo und Treviso entwickelt Lösungen im Bereich Leasing.
Italien. Haftungsbeschränkung (Abschnitt 9): Der folgende Abschnitt ersetzt die oben ausgeführten Bestimmungen in ihrer Gesamtheit:
Italien. (a) Gewährleistung für KYOCERA Life Support
Italien. (a) Gewährleistung für KYOlife Support
Italien. (a) Gewährleistung für KYOlife Support (b) Haftung Die Haftung von Kyocera, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
Italien. Ausweise der Scuola tecnica und 1 Jahr Praxisnachweis auf Schweizer Baustellen ist gleichwertig.
Italien. Bei Anmietung eines Mietwagens in Italien müssen Sie TP abschließen.