Italien Musterklauseln

Italien. Gemäß §§ 33 bis 38 des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (Verordnung Nr. 206 vom 6. September 2005) bestätigen Sie hiermit, dass Sie die Bestimmungen der Avis Preferred Anmietbedingungen, insbesondere die folgenden Absätze, gelesen, verstanden und akzeptiert haben:
Italien. Die Gesellschaft hat die Absicht zur Vermarktung bestimmter Fonds in Italien gemäß Artikel 42 der Gesetzesverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 sowie den einschlägigen Ausführungsverordnungen angezeigt. Die Fonds können nur durch beauftragte Vertriebsgesellschaften angeboten werden, die in der auf dem italienischen Deckblatt (neuer Zeichnungsantrag) genannten Liste aufgeführt sind, und das Angebot der Fonds kann nur gemäß den dort beschriebenen Vorgehensweisen erfolgen. Einem Anteilinhaber, der eine Zeichnung oder eine Rücknahme von Anteilen über die örtliche Zahlstelle oder eine andere mit der Abwicklung von Anteiltransaktionen in Italien beauftragte Stelle durchführt, können die mit den Leistungen der betreffenden Stellen verbundenen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden. In Italien können zusätzliche Aufwendungen der italienischen Zahlstellen oder anderer mit der Durchführung von Anteiltransaktionen betrauter Stellen für die und im Auftrag der italienischen Anteilinhaber (z.B. die Kosten im Zusammenhang mit dem Devisenhandel und als Mittler bei der Abwicklung von Zahlungen) den betreffenden Anteilinhabern unmittelbar in Rechnung gestellt werden. Nähere Einzelheiten zu diesen zusätzlichen Gebühren sind im Zeichnungsantrag für Italien ausgeführt. Anleger in Italien können die italienische Zahlstelle mit einem spezifischen Mandat betrauen und sie bevollmächtigen, im eigenen Namen und im Auftrag des jeweiligen Anlegers zu handeln. Im Rahmen dieses Mandats wird die italienische Zahlstelle im eigenen Namen und im Auftrag der Anleger in Italien (i) der Gesellschaft Zeichnungs-/Rücknahme-/ Umtauschaufträge in gesammelter Form übermitteln, (ii) als Inhaber der Anteile im Anteilregister der Gesellschaft eingetragen sein und (iii) sonstige administrative Aufgaben im Rahmen des Investment-Vertrages übernehmen. Weitere Einzelheiten zu diesem Mandat sind im Zeichnungsantrag für Italien ausgeführt. In Italien können Anleger möglicherweise Anteile über Sparpläne erwerben. Im Rahmen dieser Sparpläne ist es ggf. auch möglich, Anteile in bestimmten zeitlichen Abständen/regelmäßig zurückzugeben bzw. umzutauschen. Einzelheiten zu den angebotenen Möglichkeiten in Bezug auf Sparpläne sind im Zeichnungsantrag für Italien ausgeführt.
Italien. Die Tochtergesellschaft der Emittentin in Bozen mit Niederlassungen in Como, Bergamo und Treviso entwickelt Lösungen im Bereich Leasing und Finanzierung.
Italien a) Haftungsbeschränkung (Abschnitt 9): Der folgende Abschnitt ersetzt die oben ausgeführten Bestimmungen in ihrer Gesamtheit:
Italien. Ausweise der Scuola tecnica und 1 Jahr Praxisnachweis auf Schweizer Baustellen ist gleichwertig.
Italien. § 30 Luxemburg § 31
Italien. In Italien waren die Mitglieder gemäß den Vorgaben des Italienischen Franchise-Verbandes seit dem 1.1.1995 verpflichtet, den Franchise-Nehmer umfassend aufzuklären. Gemäß Art 5 der Leit- linien des Italienischen Franchise-Verbandes mussten die Franchise-Geber spätestens 15 Werk- tage vor Vertrags-Unterzeichnung folgende Dokumente aushändigen: ♦ Kopie des Franchise-Vertrages einschließlich Anlagen, ♦ Bilanzen der Gesellschaft des Franchise-Gebers der letzten 3 Jahre bzw. vom Zeit- punkt des Beginns der Aktivitäten des Franchise-Gebers an, wenn das Franchise- System noch nicht länger als 3 Jahre besteht, ♦ Liste der im System tätigen Franchise-Nehmer (Anschrift und Telefonnummer), ♦ Entwicklung des Franchise-Systems in den letzten 3 Jahren bzw. seit Beginn des Franchise-Systems, wenn dieses noch nicht länger als 3 Jahre bestehen sollte, ♦ Darstellung der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Franchise-Nehmern wäh- rend der letzten 3 Jahre, ♦ Budgetierung des Franchise-Nehmers und ♦ Kopien der Leitlinien des Italienischen Franchise-Verbandes. Am 22.4.2004 ist ein spezielles Franchise-Gesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz normiert die vorvertragliche Aufklärung und statuiert inhaltliche Anforderungen an einen Franchise-Vertrag. Diese Anforderungen entsprechen einerseits den Leitlinien des Italienischen Franchise- Verbandes und gehen andererseits nicht weiter, als die für Franchise-Vereinbarungen in der EU- Gruppenfreistellungsverordnung normierten Freistellungsvoraussetzungen. Seit 22.4.2004 wird ein Gesetz erwartet, welches Bedingungen für in Italien tätige ausländische Master-Franchise-Geber aufstellen soll. Bislang ist dazu jedoch noch nichts verabschiedet wor- den.
Italien. 15.1 Kias Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit wird folgendermaßen eingeschränkt: Kia haftet bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; Kia haftet nicht für eine leicht fahrlässige Verletzung einer anderen anwendbaren Sorgfaltspflicht. 15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit Kia eine bestimmte Garantie übernommen hat. Nichts in diesen Nutzungsbedingungen schränkt die Haftung von Kia ein oder schließt diese aus für (i) Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit von Kia oder der Fahrlässigkeit von Kia- Mitarbeitern oder -Vertretern zurückzuführen ist; (ii) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; (iii) Nichteinhaltung von Verpflichtungen, die sich aus Vorschriften der öffentlichen Ordnung ergeben; und (iv) jeden anderen Fall, in dem die Haftung von Kia nach anwendbarem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann. 15.3 Die Ziffern 15.1 und 15.2 gelten entsprechend für Kias Haftung für vergebliche Aufwendungen. 15.4 Sie sind verpflichtet, angemessene Anstrengungen zur Vermeidung und Minimierung von Schäden zu ergreifen.
Italien. Im Jahr 2021 wurden in Italien onshore-Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 201 MW neu installiert. Gemessen an der installierten Gesamtnennleistung ist Italien Stand Dezember 2021 mit 11.108 MW fünftgrößte Windenergienation in Europa (Quelle: Wind Europe, Wind energy in Europe – 2021 Statistics and the outlook for 2022-2026). Der Ausbau im Solar-Bereich fiel in 2021 deutlich höher aus. So wurden Photovoltaikanlagen mit einem Volumen von 937 MWp neu in Betrieb genommen (Quelle: Italia Solare, Fotovoltaico Report connessioni in Italia, 2022).
Italien. Diese landesspezifischen Bestimmungen gelten, wenn beide Parteien Ihren Sitz in Italien haben. In diesem Fall wird Ziffer 8.4 wie folgt ersetzt: