Jahreseinkommen. Bei der Berechnung des beitragsrelevanten Einkommens ist grundsätzlich das im vergangenen Kalenderjahr erzielt Xxxxxx-Einkommen der Eltern, bzw. bei Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch das Einkommen des Lebenspartners, zugrunde zu legen. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich ihr Monatseinkommen im Laufe des vergangenen Kalenderjahres oder danach auf Dauer geändert hat. Bitte prüfen Sie, ob das 12-fache des geänderten Monatseinkommens zuzüglich einmaliger Sonderzahlungen z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld (Jahreseinkommen) höher oder niedriger ist, als das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres. Dann geben Sie dies bitte auf der „Verbindlichen Erklärung“ an. Ebenso ist das erwartete Jahreseinkommen zu berücksichtigen, wenn sich Ihr Monatseinkommen z.B. durch Schichtzulage häufiger ändert oder wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit beziehen. Bitte geben Sie dies auf der „Verbindlichen Erklärung“ an.
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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag
Jahreseinkommen. Bei der Berechnung des beitragsrelevanten Einkommens ist grundsätzlich das im vergangenen Kalenderjahr erzielt erzielte Xxxxxx-Einkommen der Eltern, bzw. bei Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch das Einkommen des Lebenspartners, zugrunde zu legen. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich ihr Monatseinkommen im Laufe des vergangenen Kalenderjahres oder danach auf Dauer geändert hat. Bitte prüfen Sie, ob das 12-fache des geänderten Monatseinkommens zuzüglich einmaliger Sonderzahlungen z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld (Jahreseinkommen) höher oder niedriger ist, als das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres. Dann geben Sie dies bitte auf der „Verbindlichen Erklärung“ an. Ebenso ist das erwartete Jahreseinkommen zu berücksichtigen, wenn sich Ihr Monatseinkommen z.B. durch Schichtzulage häufiger ändert oder wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit beziehen. Bitte geben Sie dies auf der „Verbindlichen Erklärung“ an.
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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag
Jahreseinkommen. Bei der Berechnung des beitragsrelevanten Einkommens ist grundsätzlich das im vergangenen Kalenderjahr erzielt erzielte Xxxxxx-Einkommen der Eltern, bzw. bei Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch das Einkommen des Lebenspartners, zugrunde zu legenEltern maßgeblich. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich ihr Monatseinkommen im Laufe des vergangenen Kalenderjahres oder danach auf Dauer geändert hat. Bitte prüfen Sie, ob das 12-fache des geänderten Monatseinkommens zuzüglich einmaliger Sonderzahlungen Sonderzahlungen, z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld (Jahreseinkommen) höher oder niedriger ist, als das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres. Dann geben Sie dies bitte auf der „Verbindlichen Erklärung“ an. Ebenso ist das erwartete Jahreseinkommen zu berücksichtigen, wenn sich Ihr Monatseinkommen Monatseinkommen, z.B. durch Schichtzulage Schichtzulage, häufiger ändert oder wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger selbstständiger Arbeit beziehen. Bitte geben Sie dies auf der „Verbindlichen Erklärung“ an.
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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag