Einkommen. 1.1 Zum Einkommen zählen
Einkommen es vielen nicht möglich, mehr als den Mindestlohn zu verdienen. Darüber hinaus reicht letzterer nicht aus, um eine Familie im Sinne eines existenzsichernden Xxxxxx ohne weitere Einkommensquelle zu ernähren. Unsere InterviewpartnerInnen gaben an, dass der Mindestlohn Was ist ein Existenzsichernder Lohn? Das ist ein Arbeitseinkommen, das es eine/r Ar- beiterIn ermöglicht, sich selbst und ihre/seine Familie zu ernähren, die Miete zu zahlen, für Ge- sundheits-, Kleidungs-, Mobilitäts- und Bildungs- kosten aufzukommen sowie für unerwartete Er- eignisse ein wenig Geld beiseite zu legen. Ein existenzsichernder Xxxx soll der Grundlohn sein, welcher in einer regulären Arbeitswoche gezahlt wird, unabhängig von Überstunden oder Boni. Die Herstellung von Leder und Schuhen bedarf, ebenso wie die von Bekleidung, eines hohen Einsatzes manu- eller Arbeit. Sneaker oder T-Shirts lassen sich bis dato nicht rein maschinell oder gar automatisch herstellen. Daher sind die Arbeitskosten und Löhne eine der wich- tigsten Stellschrauben für die Industrie, um die Preise niedrig zu halten. Da an vielen Stellen in der Produktion von Schuhen Qualifikationen und spezielle Kenntnisse oder langjährige Erfahrungen vonnöten sind, variieren die Einkommen stärker als in der Bekleidungsindustrie. Vor allem jene Beschäftigte, die Maschinen bedienen, schwere körperliche Arbeit verrichten oder einen inten- siven Umgang mit Chemikalien haben, erhalten einen höheren Lohn. Diese Tätigkeiten werden als „Männerar- beit“ und somit „höher qualifiziert“ angesehen, wohinge- gen Frauen öfter „geringqualifizierte“ Arbeiten ausführen und dementsprechend bis zu einem Drittel schlechter bezahlt werden. Drei Umstände machen es quasi unmöglich, verläss- liche Zahlen zum durchschnittlichen Einkommen der türkischen Schuh- und LederarbeiterInnen zu erhalten: Einerseits ist das System der „doppelten Buchführung und Falschdokumentation“ in der Türkei weit verbreitet. Andererseits existieren keine Angaben über die Ein- kommen des großen Anteils der unregistrierten Arbeite- rInnen. Auf Basis unserer Schätzungen beträgt dieser immerhin bis zu 100.000 Menschen und umfasst damit fast das Doppelte der ca. 65.000 offiziell Beschäftigten. Es ist wahrscheinlich, dass viele von ihnen weniger als den offiziellen Mindestlohn verdienen, vor allem jene ohne oder mit geringer Qualifizierung. Das durchschnittliche Nettoeinkommen der durch Change Your Shoes Befragten liegt mit 1.550 TL (489 EUR) knapp über dem Mindestlohn, aber noch ...
Einkommen. 1.1 Zum Einkommen zählen alle „positiven“ Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hiervon sind nur die Werbungskosten abzuziehen. Nur nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides können diese in tatsächlicher Höhe anerkannt werden ansonsten wird die Werbungskostenpauschale abgezogen. Steuern, Sozialabgaben, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei der Ermittlung der Gesamteinkünfte nicht berücksichtigt werden. Auch können Verluste aus einzelnen Einkunftsarten nicht mit den „positiven“ Gesamteinkünften verrechnet werden.
Einkommen. ACHTUNG! Wenn Erträge, wie z. B. Dividenden oder Zinsen, im Zusammenhang mit Wertpapieren gezahlt werden, für die der Kunde zu diesem Zeitpunkt eine Soll-Position im Saldo hält, schuldet der Kunde DEGIRO einen Betrag in Höhe des Bruttobetrags (d. h. vor Abzug von Steuern) einer solchen Ausschüttung.
Einkommen. Dass die Einkommen der bei den neuen Briefdienstleistern Beschäftigten im Durch- schnitt eher am unteren Ende der Lohnskala angesiedelt sein dürften, legt allein schon der dargestellt hohe Anteil an Minijobs in diesem Arbeitsmarktsegment nahe: „Mit 85,8% arbeitet die große Mehrheit der Minijobber/innen zu Stundenlöhnen, die unter- halb der Niedriglohnschwelle liegen.“ (Kalina/Weinkopf 2006, S. 6)48 Allerdings sind in der amtlichen Statistik keine Daten über die Einkommensbedingungen bei den Li- zenznehmern im Briefmarkt verfügbar; auch die Bundesnetzagentur erfasst in ihrer jährlichen Marktuntersuchung nicht die bei den Lizenznehmern gezahlten Entgelte. Nach unseren Erhebungen49 werden in Westdeutschland von den Briefdienstunterneh- men (ohne Deutsche Post AG) Stundenlöhne in einer Bandbreite zwischen 5 und 10 Euro gezahlt, beim Gros der Briefdienstleister in Westdeutschland liegt das Lohnniveau zwischen 6,50 und 8 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland zwischen 5 und 7 Euro. Der durchschnittliche Stundenlohn (Median)50 rangiert in Westdeutschland bei 7,00 Euro, in Ostdeutschland bei 5,90 Euro. Nimmt man diese Stundenlöhne als Referenzgröße, so liegt bei den Lizenznehmern am Briefmarkt das durchschnittliche monatliche Brutto- Entgelt (Median) bei einer 38,5-Stundenwoche bei 1.169 Euro in Westdeutschland und bei 985 Euro in den neuen Bundesländern inklusive Berlin. Die Plausibilität unserer Befunde wird bei einem Vergleich mit den bekannten Löhnen bei solchen Unternehmen deutlich, welche bisher als relevante Wettbewerber der Deutschen Post AG im Brief- markt gelten. In diesen Unternehmen werden Stundenlöhne zwischen knapp 6 Euro und 8 Euro gezahlt (siehe Tabelle).
Einkommen. Beitrag an die Gewerkschaft (1,4 %) NOK 325.000,- NOK 4.550,- Beitrag an die Sektion (0,2 %) NOK 650,- Steuerlicher Abzug NOK 3.850,- (28 %) (2013) Freizeitunfallversicherung Grundversicherung NOK 1.078,- NOK 249,-* NOK 312,-* * Bei individueller Versicherung Hausratversicherung NOK 2.893,-**
Einkommen. Es werden sämtliche Einkommensbestandteile mitberücksichtigt. Dies unabhängig davon, ob diese pfändbar sind oder nicht.
Einkommen. Erklärung über Einkünfte und sonstige Ansprüche -
Einkommen. Ehemann CHF…………… Ehefrau CHF……………
Einkommen. Einkommen aus: Unterhaltspflichtige/ -pflichtiger € Ehepartner/-in € Nichtselbständiger Arbeit - Verdienstbescheinigung oder Gehalts- abrechnungen der letzten 12 Monate Selbständiger Arbeit - G+V Rechnung / Bilanz der letzten 3 Jahre - Steuererklärung der letzten 3 Jahre - Steuerbescheide der letzten 3 Jahre Steuererstattungen (Steuerbescheid beifügen) Rente/Pension (Rentenbescheid beifügen) Krankengeld (Krankengeldbescheid beifügen) Leistungen der Pflegekasse (Bescheid der Pflegekasse beifügen) Leistungen des Arbeitsamtes (Leistungsbescheid beifügen) Unterhaltszahlungen von Angehörigen (Unterhaltstitel oder Kontoauszüge beifügen) Sonstige Einnahmen z.B. Zinsen, Einnahmen aus Kapitalvermögen etc. (Zinsbescheinigung vorlegen)* *Mieteinnahmen --> siehe IX, Buchstabe a