Jahreskartenbearbeitung und Voraussetzungen. Für den Erwerb der Jahreskarte ist der Nachweis durch einen Xxxxxxx-oder Studentenausweis mit Lichtbild, Name und Gültig- keit oder einer gültigen Kundenkarte mit Lichtbild zu erbrin- gen. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Be- nutzungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Ausgabestelle für Jahreskarten ist die VRB-Abo-Zentrale. Der Vertrag kommt mit Eingang des vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Bestellscheins und der Bonitätsprüfung durch die VRB-Abo-Zentrale zustande. Bei nicht voll geschäftsfähigen Kunden ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erfor- derlich. Die Ausgabe ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich, wenn die Bestellung bis zum 20. des Vormonats vorgelegen hat. Die Abbuchung erfolgt monatlich. Der Besteller bzw. Kontoin- haber muss mit der Abbuchung der monatlichen Beträge oder Einmalzahlung von dem von ihm bestimmten Konto einverstan- den sein. Können Monatsbeträge mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden, oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz kor- rekter Abbuchung nicht anerkannt, oder wird die Einzugser- mächtigung widerrufen, endet die Gültigkeit der Jahreskarte. Die bereits erhaltene Jahreskarte ist dann unverzüglich an die Abo-Zentrale zurückzugeben. Gibt der Besteller sie nicht un- verzüglich an das Verkehrsunternehmen zurück, so ist er zur Zahlung der noch ausstehenden Monatsbeträge verpflichtet.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Jahreskartenbearbeitung und Voraussetzungen. Für den Erwerb der Jahreskarte ist der Nachweis durch einen Xxxxxxx-oder Studentenausweis Schülerausweis mit Lichtbild, Name und Gültig- keit Gültigkeit oder einer gültigen Kundenkarte mit Lichtbild zu erbrin- generbringen. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Be- nutzungsberechtigung Benutzungsberechti- gung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Ausgabestelle für Jahreskarten ist die VRB-Abo-Zentrale. Der Vertrag kommt mit Eingang des vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Bestellscheins und der Bonitätsprüfung durch die VRB-Abo-Zentrale zustande. Bei nicht voll geschäftsfähigen Kunden ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erfor- derlich. Die Ausgabe ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich, wenn die Bestellung bis zum 20. des Vormonats vorgelegen hat. Die Abbuchung erfolgt monatlich. Der Besteller bzw. Kontoin- haber muss mit der Abbuchung der monatlichen Beträge oder Einmalzahlung von dem von ihm bestimmten Konto einverstan- den sein. Können Monatsbeträge mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden, oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz kor- rekter Abbuchung nicht anerkannt, oder wird die Einzugser- mächtigung widerrufen, endet die Gültigkeit der Jahreskarte. Die bereits erhaltene Jahreskarte ist dann unverzüglich an die Abo-Zentrale zurückzugeben. Gibt der Besteller sie nicht un- verzüglich an das Verkehrsunternehmen zurück, so ist er zur Zahlung der noch ausstehenden Monatsbeträge verpflichtet.
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