Jahresmaximierung. Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung. Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert. Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung Für Vereine, Spezial Haftpflichtversicherung
Jahresmaximierung. Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine eine zweifache Jahresmaximierung. Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert. Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen (Bbr) Für Landwirtschaftliche Betriebe