Je Versicherungsfall. Die Leistung des Versicherers je Versicherungsfall ist auf die vereinbarte Ver- sicherungssumme oder Entschädigungsgrenze beschränkt. Kosten oder ander- weitige Aufwendungen werden hierauf angerechnet. Dies gilt nicht für Abwehr- kosten gem. Ziffer II. 1.2., wenn diese ausschließlich oder überwiegend auf Ver- anlassung des Versicherers entstehen und wenn die Abwehr vollumfänglich erfolglos bleibt.
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Samples: Cyber Risk Management Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen
Je Versicherungsfall. Die Leistung des Versicherers je Versicherungsfall ist auf die vereinbarte Ver- sicherungssumme Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze beschränkt. Kosten oder ander- weitige anderweitige Aufwendungen werden hierauf angerechnet. Dies gilt nicht für Abwehr- kosten Abwehrkosten gem. Ziffer II. 1.2., wenn diese ausschließlich oder überwiegend auf Ver- anlassung Veranlassung des Versicherers entstehen und wenn die Abwehr vollumfänglich erfolglos bleibt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Je Versicherungsfall. Die Leistung des Versicherers je Versicherungsfall ist auf die vereinbarte Ver- sicherungssumme Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze beschränkt. Kosten oder ander- weitige anderweitige Aufwendungen werden hierauf angerechnet. Dies gilt nicht für Abwehr- kosten Abwehrkosten gem. Ziffer II. 1.2.VI.3.1.1, wenn diese ausschließlich oder überwiegend auf Ver- anlassung Veranlassung des Versicherers entstehen und wenn die Abwehr vollumfänglich erfolglos bleibt.
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Samples: D&o Insurance Application