Jobticket Musterklauseln

Jobticket. Das Deutschland-Ticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden. Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein. Der Fahrpreis für das Deutschland-Ticket als Jobticket ist der Fahrpreis nach Ab- schnitt 4 abzüglich 5% Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass der Arbeit- geber einen Zuschuss zum Jobticket leistet, der mindestens 25% des Fahrpreises gemäß Abschnitt 4 beträgt.
Jobticket. (1) Das Jobticket persönlich und das Jobticket Ausbildung sind maschinell erstellte und mit den personenbezogenen Daten des Inhabers: Name, Vorname und Angaben zum Geltungsbereich, zum Kalendermonat, zur Wagenklasse, versehene Fahrkarten. Sie tragen keine besonderen Prüfvermerke. Die Jobtickets werden zweimal jährlich gebündelt aus sechs einzelnen Fahrkarten ausgegeben.
Jobticket. Das Jobticket erhält der Fahrgast von seiner Firma, Institution oder Einrichtung, die mit dem Verkehrsunternehmen einen Vertrag zur Nutzung des Jobtickets abgeschlossen hat.
Jobticket. Voraussetzung für die Ausgabe eines Jobtickets ist eine gültige vertragliche Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und den zuständigen Verkehrsunternehmen bzw. Vertriebspartnern, in der bestimmte Kriterien wie z.B. Mindestabnahmemengen und Laufzeiten definiert sind. Mit Einführung des neuen Jobtickets FL/SL (siehe 2.7.2) läuft das bisherige Job-Ticket aus. Für Bestandskunden besteht eine Übergangsfrist bis zur Überführung in den SH-Tarif. Die Ausgabe erfolgt personenbezogen aufgrund einer Stammkarte. Die Stammkarte ist vollständig und unauslöschlich auszufüllen, mit einem aktuellen, fest verbundenen Passfoto zu versehen und eigenhändig zu unterschreiben. Das Job-Ticket berechtigt in den gelösten Zonen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der eingetragenen Geltungsdauer. Es gilt auf den Stadtverkehrslinien innerhalb der Zone „Flensburg" nur dann, wenn die Quell- oder Zielzone „Flensburg“ ist. Innerhalb der Zone „Flensburg“ ist der Erwerb nur für 12 zusammenhängende Kalendermonate (Jahreskarte) möglich und kann im Vorverkauf gegen Einmalzahlung des Abo-Jahresbeitrages erworben werden (siehe auch Pkt. B2.1.3). Diese Fahrkarten bleiben bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer uneingeschränkt gültig, können aber nicht verlängert werden. Die Ausgabe wird von der Aktiv Bus Flensburg GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: 0000 00000- 00 vorgenommen. Ein separater monatlicher Erwerb für die Zone „Flensburg" ist nicht möglich. Parallel zum NAH.SH-Jobticket im SH-Tarif wird für die Verkehrsregion Flensburg/ Schleswig das Jobticket FL/SL angeboten, das sich an den Tarifbestimmungen des landesweiten Tickets orientiert. Nähere Bestimmungen dazu befinden sich im Anhang 2.
Jobticket. Gesetzliche Grundlage: § 26 Z 5 EStG Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel haben Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer ein „Jobticket“ steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber kann auch jene Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen, ohne dass dies beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Diese Regelung gilt auch für jene Fälle, in denen der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. In jedem Fall ist zu beachten, dass eine „Gehaltsumwandlung“ zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Ab 1. Juli 2021 ist diese steuerliche Begünstigung auch auf Tickets für die Nutzung von Massenbeförderungsmitteln unabhängig von der Ticketart (1-2-3- Ticket, Netzkarten, Streckenkarten etc.) anwendbar. Die Begünstigung setzt jedoch voraus, dass die Tickets für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraumes gelten. Einzelfahrscheine und Tageskarten sind daher nicht von der Begünstigung umfasst. Die Reichweite der Tickets ist dabei nicht mit der Strecke Wohnung-Arbeitsstrecke begrenzt. Die Zurverfügungstellung ist auch durch gänzliche oder teilweise Kostenübernahme möglich. Als Ticketerwerb gilt auch die Verlängerung von Tickets, insbesondere von Jahreskarten. In jedem Fall ist zu beachten, dass eine „Gehaltsumwandlung“ zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Gesetzliche Grundlage: Sachbezugswerte-VO § 4b Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO 2 - Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerfrei zur Verfügung stellen.
Jobticket. Für den Erwerb und die Nutzung des JobTickets gelten die Bedingungen für das JobTicket in der jeweils gültigen Fassung (s. Teil III, F).
Jobticket. 5.1 Das D-Ticket kann als rabattiertes Jobti- cket angeboten werden.
Jobticket. 4.1 Das D-Ticket wird als rabattiertes Jobti- cket gemäß Abschnitt B.5 angeboten (Deutschland-Jobticket)
Jobticket. Das Jobticket ist eine persönliche Jahreskarte. Voraussetzung für den Erwerb eines Jobti- ckets ist ein entsprechender Rahmenvertrag. Das Jobticket wird für ein Jahr oder länger ausgestellt. Der Fahrpreis ist monatlich im Voraus zu zahlen. Die Fahrtberechtigung wird durch die monatliche Zahlung des Fahrpreises jeweils für den Zahlungsmonat erworben. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Umwelt-Jahreskarte analog (Ziff.4.2.4.2)

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.