Jüngste Entwicklung Musterklauseln

Jüngste Entwicklung. Der LAIQON-Konzern hat in jüngster Vergangenheit seine geplanten Vertriebspartnerschaften mit Volks- und Raiffeisenbanken ausgebaut. So hat die BV Bayerische Vermögen GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Emittentin, aus dem Geschäftssegment LAIQON Wealth Management am 10. Februar 2023 mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG ein Gemeinschaftsunternehmen, die meine Bayerische Vermögen GmbH x.Xx. („mBV“), errichtet. Die BV Bayerische Vermögen GmbH ist zu 25 % an der mBV beteiligt, während die weiteren 75 % der Gesellschaftsanteile an der mBV durch die meine Volks- bank Raiffeisenbank eG gehalten werden. Ziel des Joint Ventures ist es, die Kompetenzen der BV Bayerische Vermögen GmbH und der meine Volksbank Raiffeisenbank eG in der Vermögens- verwaltung, also dem Bereich Wealth Management, in der Region Oberbayern/München zu bün- deln. Dabei sollen über die mBV neben den Wealth Produkten und Lösungen des LAIQON-Kon- zerns und aus der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken auch Pro- dukte von Drittpartnern angeboten werden. Mit erfolgreicher Beendigung des Verfahrens zur Er- langung einer Erlaubnis gemäß § 15 WpIG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (BaFin) plant die mBV ihre operative Tätigkeit voraussichtlich im Xxxxxx 2023 aufzuneh- men. Daneben wurde die Zusammenarbeit mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken auch im Bereich Digital Wealth ausgebaut. Bereits über mehr als zwei Jahre hatte der LAIC-Teilkonzern eine eigene Plattform für die Ko- operation im Bereich der digitalen Geldanlage mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken aufgebaut („V:KI-Plattform“) und darüber seit 2021 unter der Dachmarke V:KI Smart Invest bereits erste White Label-Partnerschaften realisiert. Im Februar 2023 hat der LAIC-Teilkonzern die V:KI-Plattform für die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken geöffnet. So haben sich die Volksbank Main-Tauber eG und die meine Volksbank Raiffeisenbank eG zunächst mit 10 % bzw. 20 % (mit der Option auf weitere Anteile) an der V:KI GmbH beteiligt, einer bisher 100 %-igen Tochtergesellschaft der LAIC Ca- pital GmbH, der Muttergesellschaft des LAIC-Teilkonzerns. Durch die Kooperation soll die auf- gebaute Expertise des LAIQON-Konzerns insbesondere im Bereich der digitalen Geldanlage mit dem Kundenpotenzial der Genossenschaftsbanken und den Geldanlageprodukten des Verbundes sowie weiterer ausgewählter dritter Prod...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.