Rundungen. Bestimmte Zahlenangaben, Finanzinformationen und Marktdaten (einschließlich Prozentsätze) in diesem Prospekt wurden nach allgemeingültigen kaufmännischen Standards gerundet. Es ist daher möglich, dass nicht alle Gesamtbeträge (Summen oder Zwischensummen, Differenzen oder Zahlen, die in einen Bezug gesetzt werden) in diesem Prospekt mit den zugrunde liegenden (ungerundeten) Einzelbeträgen an anderen Stellen in diesem Prospekt in allen Fällen übereinstimmen. Außerdem ist es möglich, dass sich diese gerundeten Zahlen in Tabellen nicht genau zu den in den entsprechenden Tabellen enthaltenen Gesamtsummen aufaddieren.
Rundungen. Zinszahlungen werden wie im Konditionenblatt angegeben gerundet, wobei folgende Optionen in Betracht kommen: ○ kaufmännisch auf [ ] Nachkommastellen ○ nicht runden Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren drei Jahre nach deren Fälligkeit (Zins- termin gemäß Bankarbeitstag-Konvention).
Rundungen. Bestimmte Zahlenangaben (einschließlich bestimmter Prozentangaben) in dem Prospekt wurden nach kaufmänni- schen Grundsätzen gerundet, so dass angegebene Gesamtbeträge nicht in allen Fällen den Einzelbeträgen in den zu Grunde liegenden Quellen entsprechen. Angaben erfolgen teils in Tausend Euro (TEUR), Millionen Euro (EUR Mio.) oder in Milliarden Euro (EUR Mrd.), so dass sich durch diese Darstellung Rundungsdifferenzen, auch im Vergleich zu dem diesen Prospekt zugrundelie- genden Finanzinformationen, ergeben können.
Rundungen. Sofern in den Endgültigen Bedingungen nicht anders geregelt, wird der Tilgungs-/Rückzahlungsbetrag auf zwei Dezimalstellen der Währung der jeweiligen Emission, bezogen auf die kleinste Stückelung, kaufmännisch gerundet. Die Endgültigen Bedingungen können hier Folgendes vorsehen: o kaufmännisch auf [●] Nachkommastellen o nicht runden Ansprüche auf Zahlungen aus fälligem Kapital verjähren nach dreißig Jahren, beginnend mit dem Fälligkeitstag/Tilgungstermin (gemäß Bankarbeitstag-Konvention) der Nichtdividendenwerte.
Rundungen. Der Tilgungsbetrag der Währung der jeweiligen Emission bezogen auf die kleinste Stückelung, wird wie im Formular für die endgültigen Bedingungen (§ 6 Rundungsregeln) angegeben, gerundet, wobei folgende Optionen in Betracht kommen: ▪ kaufmännisch auf [Zahl] Nachkommastellen ▪ nicht runden.
Rundungen. Der Tilgungs-/Rückzahlungsbetrag wird wie im Konditionenblatt angegeben gerundet, wobei fol- gende Optionen in Betracht kommen: ○ kaufmännisch auf [ ] Nachkommastellen ○ nicht runden Ansprüche auf Zahlungen aus fälligem Kapital verjähren nach dreißig Jahren, beginnend mit dem Fälligkeitstag/Tilgungstermin (gemäß Bankarbeitstag-Konvention) der Nichtdividenden- werte.