Kalenderjahresregelung. 9.1 Sind in diesem Tarif Höchstsätze nach Kalenderjahren vorgesehen, gelten diese jeweils für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. des Jahres. Beginnt der Tarif der versicherten Person nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.
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Kalenderjahresregelung. 9.1 Sind in diesem Tarif Höchstsätze Höchstbeträge nach Kalenderjahren vorgesehen, gelten diese jeweils für den Zeitraum vom 1.101.01. bis 31.12. des Jahres. Beginnt der Tarif der versicherten Person nicht am 1.101.01., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.
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Kalenderjahresregelung. 9.1 Sind in diesem Tarif Höchstsätze Höchstbeträge nach Kalenderjahren vorgesehen, gelten diese jeweils für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. des Jahres. Beginnt der Tarif der versicherten Person nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.
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