Kampfmittelbeseitigung Musterklauseln

Kampfmittelbeseitigung. Sollten bei den Bauarbeiten Kampfmittel aufgefunden werden, sind an dieser Stelle die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Polizei sowie zuständige Behörden zu informieren. Dies wird nicht gesondert vergütet. Stillstandszeiten bis zu einem Tag sind entschädigungslos aufzufangen. Die Kampfmittel sind bis zum Eintreffen des Kampfmittelräumdienstes in ihrer Lage nicht zu verändern.
Kampfmittelbeseitigung. Das Baugelände ist nicht als kampfmittelbelasteter Bereich bekannt. Für ein Nichtvorhandensein von Kampfmitteln wird jedoch vom AG keine Gewähr übernommen. Werden während der Bauarbeiten im Baubereich Kampfmittel gefunden, so sind die Arbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen, die Fundstelle zu sichern und die Bauüberwachung zu benachrichtigen.
Kampfmittelbeseitigung. Eine Kampfmittelsondierung im Vorfeld der Baumaßnahme ist nicht erforderlich. Die Anfrage einer Kampfmittelauskunft bzw. einer Auskunft zur Kriegsbeeinflussung vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) zur Luftbildauswertung wurde gestellt. Die Auswertungen ergaben keinen Kampfmittelverdacht. Sollten im Verlauf der Bauarbeiten dennoch unvermutet Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten an dieser Stelle sofort einzustellen. Die Kampfmittel sind in der Lage nicht zu verändern, der Fundort muss gesichert werden. Der AG, die zuständige örtliche Polizei- dienststelle und das zuständige Amt für Katastrophenschutz sind umgehend zu benachrichtigen.