Common use of Kapazitätserweiterung Clause in Contracts

Kapazitätserweiterung. (1) Wird ein Netzzugangsantrag mangels Netzkapazitäten in vorgelagerten Erdgasleitungsanlagen oder mangels Netzverbund verweigert, hat der Antragsteller die Möglichkeit, beim Verteilernetzbetreiber, an dessen Verteilernetz die gastechnische Anlage angeschlossen ist/sein wird, einen Antrag auf Kapazitätserweiterung zu stellen. Dieser Antrag hat dieselben Informationen wie ein Netzzugangsantrag gemäß Punkt VIII Abs (5) und (5a) zu enthalten, ausgenommen die Angabe des Versorgers sowie der zugehörigen Bilanzgruppe.

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Samples: www.e-control.at

Kapazitätserweiterung. (1) Wird ein Netzzugangsantrag mangels Netzkapazitäten in vorgelagerten Erdgasleitungsanlagen Erd- gasleitungsanlagen oder mangels Netzverbund verweigert, hat der Antragsteller Netzzu- gangswerber die Möglichkeit, beim Verteilernetzbetreiber, an dessen Verteilernetz Verteiler- netz die gastechnische Anlage angeschlossen ist/sein wird, einen Antrag auf Kapazitätserweiterung zu stellen. Dieser Antrag hat dieselben Informationen wie ein Netzzugangsantrag gemäß Punkt VIII Abs (5) und (5a) zu enthalten, ausgenommen die Angabe des Versorgers sowie der zugehörigen BilanzgruppeBilanz- gruppe.

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Samples: www.e-control.at

Kapazitätserweiterung. (1) Wird ein Netzzugangsantrag mangels Netzkapazitäten in vorgelagerten Erdgasleitungsanlagen oder mangels Netzverbund Netz- verbund verweigert, hat der Antragsteller die Möglichkeit, beim Verteilernetzbetreiber, an dessen Verteilernetz die gastechnische Anlage angeschlossen ist/sein wird, einen Antrag auf Kapazitätserweiterung zu stellen. Dieser Antrag hat dieselben Informationen wie ein Netzzugangsantrag gemäß Punkt VIII Abs VIII. Abs. (5) und (5a) zu enthalten, ausgenommen die Angabe des Versorgers sowie der zugehörigen Bilanzgruppe.

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Samples: www.evn.at

Kapazitätserweiterung. (1) Wird ein Netzzugangsantrag mangels Netzkapazitäten in vorgelagerten Erdgasleitungsanlagen oder mangels Netzverbund verweigert, hat der Antragsteller Netzzugangswerber die Möglichkeit, beim Verteilernetzbetreiber, an dessen Verteilernetz die gastechnische Anlage angeschlossen ist/sein wird, einen Antrag auf Kapazitätserweiterung zu stellen. Dieser Antrag hat dieselben Informationen wie ein Netzzugangsantrag gemäß Punkt VIII Abs Abs. (5) und (5a) zu enthalten, ausgenommen die Angabe des Versorgers sowie der zugehörigen Bilanzgruppe.

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Samples: Netzausbauvertrag