Kapital und Fondsmaßnahmen. Über Kapital- und Fondsmaßnahmen der im UnionDepot befindlichen Fonds (beispiels- weise die Auflösung eines Fonds, der Statuswechsel in der Besteuerung, das Laufzeitende eines Laufzeitfonds, eine Fondsverschmelzung) und über die daraus resultierenden Handlungsoptionen wird die USB den Anleger rechtzeitig vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unterrichten. Die USB kann hierin einen konkreten Vorschlag unter- breiten. Dieser Vorschlag gilt als Auftragserteilung des Anlegers, wenn der Anleger nicht einen anders lautenden Auftrag erteilt. Auf diese Folge wird ihn die USB bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Die USB wird bei dieser Auftragserteilung des Anlegers keine Angemessenheits oder Geeignetheitsprüfung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes durchführen, da ihr die Eigenschaften (Erfahrungen und Kenntnisse, Anlageziele und so weiter) des Anlegers nicht bekannt sind. Ein anders lautender Auftrag, der vom konkreten Vorschlag der USB abweicht, muss innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung über die Handlungsoptionen der USB zugegangen sein. In diesem Zusammenhang weist die USB den Anleger gesondert darauf hin, dass eine Kapitalmaßnahme bei einem Fonds dazu führen kann, dass den Anleger die Rechtsfolgen einer solchen Kapitalmaßnahme auch dann treffen können, wenn der Anleger keinen Auftrag erteilt hat. Die USB hat dabei keinen Einfluss auf den Eintritt der Rechtsfolgen einer von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beschlossenen Kapitalmaßnahme. Soweit der Anleger daher über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sein sollte, etwaige Nachrichten der USB per Post zu empfangen, sollte der Anleger einen Empfangsvertreter bestellen, damit ihn etwaige Nachrichten der USB über Kapitalmaßnahmen von Fonds erreichen und der Anleger ausreichend Zeit hat, gegebenenfalls entsprechende Weisungen zu erteilen. Zu diesem Zweck kann die Einrichtung einer Postbox für den Anleger hilfreich sein.
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Kapital und Fondsmaßnahmen. Über Kapital- und Fondsmaßnahmen der im UnionDepot befindlichen Fonds (beispiels- weise beispielsweise die Auflösung eines Fonds, der Statuswechsel in der Besteuerung, das Laufzeitende eines Laufzeitfonds, eine Fondsverschmelzung) und über die daraus resultierenden Handlungsoptionen Handlungsop- tionen wird die USB den Anleger rechtzeitig vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unterrichtenunter- richten. Die USB kann hierin einen konkreten Vorschlag unter- breitenunterbreiten. Dieser Vorschlag gilt als Auftragserteilung des Anlegers, wenn der Anleger nicht einen anders lautenden Auftrag erteilt. Auf diese Folge wird ihn die USB bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Die USB wird bei dieser Auftragserteilung des Anlegers keine Angemessenheits Angemessenheits- oder Geeignetheitsprüfung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes durchführen, da ihr die Eigenschaften (Erfahrungen und Kenntnisse, Anlageziele und so weiter) des Anlegers nicht bekannt sind. Ein anders lautender Auftrag, der vom konkreten Vorschlag der USB abweicht, muss innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung über die Handlungsoptionen der USB zugegangen sein. In diesem Zusammenhang weist die USB den Anleger gesondert darauf hin, dass eine Kapitalmaßnahme bei einem Fonds dazu führen kann, dass den Anleger die Rechtsfolgen einer solchen Kapitalmaßnahme auch dann treffen können, wenn der Anleger keinen Auftrag erteilt hat. Die USB hat dabei keinen Einfluss auf den Eintritt der Rechtsfolgen einer von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beschlossenen Kapitalmaßnahme. Soweit der Anleger daher über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sein sollte, etwaige Nachrichten der USB per Post zu empfangen, sollte der Anleger einen Empfangsvertreter bestellen, damit ihn etwaige Nachrichten der USB über Kapitalmaßnahmen von Fonds erreichen und der Anleger ausreichend Zeit hat, gegebenenfalls entsprechende Weisungen zu erteilen. Zu diesem Zweck kann die Einrichtung einer Postbox für den Anleger hilfreich sein.
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Kapital und Fondsmaßnahmen. Über Kapital- und Fondsmaßnahmen der im UnionDepot befindlichen Fonds (beispiels- weise beispielsweise die Auflösung eines Fonds, der Statuswechsel in der Besteuerung, das Laufzeitende eines Laufzeitfonds, eine Fondsverschmelzung) und über die daraus resultierenden Handlungsoptionen Handlungsop- tionen wird die USB den Anleger rechtzeitig vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unterrichtenunter- richten. Die USB kann hierin einen konkreten Vorschlag unter- breitenunterbreiten. Dieser Vorschlag gilt als Auftragserteilung des Anlegers, wenn der Anleger nicht einen anders lautenden Auftrag erteilt. Auf diese Folge wird ihn die USB bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Die USB wird bei dieser Auftragserteilung des Anlegers keine Angemessenheits oder Geeignetheitsprüfung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes durchführen, da ihr die Eigenschaften (Erfahrungen und Kenntnisse, Anlageziele und so weiter) des Anlegers nicht bekannt sind. Ein anders lautender Auftrag, der vom konkreten Vorschlag der USB abweicht, muss innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung über die Handlungsoptionen der USB zugegangen sein. In diesem Zusammenhang weist die USB den Anleger gesondert darauf hin, dass eine Kapitalmaßnahme bei einem Fonds dazu führen kann, dass den Anleger die Rechtsfolgen einer solchen Kapitalmaßnahme auch dann treffen können, wenn der Anleger keinen Auftrag erteilt hat. Die USB hat dabei keinen Einfluss auf den Eintritt der Rechtsfolgen einer von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beschlossenen Kapitalmaßnahme. Soweit der Anleger daher über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sein sollte, etwaige Nachrichten der USB per Post zu empfangen, sollte der Anleger einen Empfangsvertreter bestellen, damit ihn etwaige Nachrichten der USB über Kapitalmaßnahmen von Fonds erreichen und der Anleger ausreichend Zeit hat, gegebenenfalls entsprechende Weisungen zu erteilen. Zu diesem Zweck kann die Einrichtung einer Postbox für den Anleger hilfreich sein.
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Kapital und Fondsmaßnahmen. Über Kapital- und Fondsmaßnahmen der im UnionDepot befindlichen Fonds (beispiels- weise beispielsweise die Auflösung eines Fonds, der Statuswechsel in der Besteuerung, das Laufzeitende eines Laufzeitfonds, eine Fondsverschmelzung) und über die daraus resultierenden Handlungsoptionen Handlungsop- tionen wird die USB den Anleger rechtzeitig vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unterrichtenunter- richten. Die USB kann hierin einen konkreten Vorschlag unter- breitenunterbreiten. Dieser Vorschlag gilt als Auftragserteilung des Anlegers, wenn der Anleger nicht einen anders lautenden Auftrag erteilt. Auf diese Folge wird ihn die USB bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Die USB UCB wird bei dieser Auftragserteilung des Anlegers keine Angemessenheits Angemessenheits- oder Geeignetheitsprüfung im Sinne Cinne des Wertpapierhandelsgesetzes durchführen, da ihr die Eigenschaften (Erfahrungen und Kenntnisse, Anlageziele und so weiter) des Anlegers nicht bekannt sind. Ein anders lautender Auftrag, der vom konkreten Vorschlag der USB abweicht, muss innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung über die Handlungsoptionen der USB zugegangen sein. In diesem Zusammenhang weist die USB den Anleger gesondert darauf hin, dass eine Kapitalmaßnahme bei einem Fonds dazu führen kann, dass den Anleger die Rechtsfolgen einer solchen Kapitalmaßnahme auch dann treffen können, wenn der Anleger keinen Auftrag erteilt hat. Die USB hat dabei keinen Einfluss auf den Eintritt der Rechtsfolgen einer von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beschlossenen Kapitalmaßnahme. Soweit der Anleger daher über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sein sollte, etwaige Nachrichten der USB per Post zu empfangen, sollte der Anleger einen Empfangsvertreter bestellen, damit ihn etwaige Nachrichten der USB über Kapitalmaßnahmen von Fonds erreichen und der Anleger ausreichend Zeit hat, gegebenenfalls entsprechende Weisungen zu erteilen. Zu diesem Zweck kann die Einrichtung einer Postbox für den Anleger hilfreich sein.
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Kapital und Fondsmaßnahmen. Über Kapital- Kapital und Fondsmaßnahmen der im UnionDepot befindlichen Fonds (beispiels- weise beispielswei se die Auflösung eines Fonds, der Statuswechsel in der Besteuerung, das Laufzeitende eines Laufzeitfonds, eine Fondsverschmelzung) und über die daraus resultierenden Handlungsoptionen Handlungsop tionen wird die USB den Anleger rechtzeitig vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unterrichten. Die USB kann hierin einen konkreten Vorschlag unter- breitenunterbreiten. Dieser Vorschlag gilt als Auftragserteilung des Anlegers, wenn der Anleger nicht einen anders lautenden Auftrag erteilt. Auf diese Folge wird ihn die USB bei der Bekanntgabe besonders hinweisenhinwei sen. Die USB wird bei dieser Auftragserteilung des Anlegers keine Angemessenheits oder Geeignetheitsprüfung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes durchführen, da ihr die Eigenschaften (Erfahrungen und Kenntnisse, Anlageziele und so weiter) des Anlegers nicht bekannt sind. Ein anders lautender Auftrag, der vom konkreten Vorschlag der USB abweicht, muss innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung über die Handlungsoptionen der USB zugegangen sein. In diesem Zusammenhang weist die USB den Anleger gesondert darauf hin, dass eine Kapitalmaßnahme bei einem Fonds dazu führen füh ren kann, dass den Anleger die Rechtsfolgen einer solchen Kapitalmaßnahme auch dann treffen können, wenn der Anleger keinen Auftrag erteilt hat. Die USB hat dabei keinen Einfluss auf den Eintritt der Rechtsfolgen einer von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beschlossenen Kapitalmaßnahme. Soweit der Anleger daher über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sein sollte, etwaige Nachrichten der USB per Post zu empfangen, sollte der Anleger einen Empfangsvertreter bestellen, damit ihn etwaige Nachrichten der USB über Kapitalmaßnahmen von Fonds erreichen und der Anleger ausreichend Zeit hat, gegebenenfalls gegebe nenfalls entsprechende Weisungen zu erteilen. Zu diesem Zweck kann die Einrichtung einer Postbox für den Anleger hilfreich sein.
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