Kapitalbezug Musterklauseln

Kapitalbezug. 1 Bei Alterspensionierung im Sinne von Art. 8 oder bei vorzeitiger Entlassung altershalber im Sinne von Art. 9 kann die versicherte Person verlangen, dass ihr anstelle einer Altersrente das vorhandene Sparguthaben ganz oder teilweise als Kapital ausbezahlt wird. Bei der schrittweisen Pensionierung oder Entlassung ist der Bezug der Altersleistung in Kapitalform in höchstens 2 Schritten zulässig. Vorbehalten bleibt Art. 79b Abs. 3 BVG.
Kapitalbezug. 1 Die versicherte Person kann unter Vorbehalt von Art. 44 anstelle einer Altersrente einen vollständigen oder teilweisen Kapitalbezug verlangen.
Kapitalbezug. Für den Kapitalbezug ist Art. 38 sinngemäss anwendbar. Der Barwert der Zeitrente basiert auf dem technischen Zinssatz der Rentenbezüge.
Kapitalbezug. Auf den Zeitpunkt des Erreichens des ordentlichen Pensionierungsalters kann der Invalidenrentner analog zu Art. 38 die laufende Invalidenrente in Kapitalform beziehen.
Kapitalbezug. 1 Bei Altersrücktritt können bis zu 50 Prozent der Summe aus dem Altersguthaben nach Artikel 36 sowie aus einem allfälligen Guthaben aus freiwilligen Sparbeiträgen 47 Fassung des ersten Satzes gemäss Beschluss des POB vom 8. September 2010, vom Bundesrat genehmigt am 24. November 2010, in Kraft seit 1. Januar 2011 (BBl 2010 9039). 48 Fassung des ersten Satzes gemäss Beschluss des POB vom 8. September 2010, vom Bundesrat genehmigt am 24. November 2010, in Kraft seit 1. Januar 2011 (BBl 2010 9039).
Kapitalbezug. 1) Der Versicherte kann auf den Zeitpunkt seiner Pensionierung hin ohne Begründung die Auszah- lung eines einmaligen Kapitalbezugs von bis zu 50% des massgebenden Alterssparkapitals ver- langen. Die Obergrenze von 50% wird um den Kapitalbezug gemäss Art. 38 Abs. 2 angehoben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.