Kapitalherabsetzungen Musterklauseln

Kapitalherabsetzungen. Von der außerordentlichen Hauptversammlung wurde am 29. Januar 2016 eine ordentliche Kapitalherabsetzung von EUR 58.890.630,00 um EUR 53.001.567,00 auf EUR 5.889.063,00 (nach einer Kapitalherabsetzung um EUR 6,00 zur Schaf- fung eines glatten Herabsetzungsverhältnisses von 10:1) beschlossen. Die Her- absetzung erfolgte nach den Vorschriften über die Einziehung von Aktien im or- dentlichen Verfahren (§ 237 Abs. 2 AktG in Verbindung mit §§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals im Wege der Einziehung von insgesamt 53.001.567 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft. Die Kapitalherabsetzungen wurden mit Eintragung in das Handelsregister am 8. April 2016 wirksam (§ 237 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 224 AktG). Die Eintragung wurde am 8. April 2016 von dem Registergericht be- kanntgemacht. Das Grundkapital der Zielgesellschaft wurde in Höhe von EUR 53.001.573,00 am 14. Oktober 2016 an die Aktionäre der Zielgesellschaft ausgezahlt. Dies entspricht einer Zahlung in Höhe von EUR 9,00 je Clere-Aktie.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.