Kapitalverhältnisse Musterklauseln

Kapitalverhältnisse. Die United Internet AG ist die alleinige Gesellschafterin der United Internet Cor- porate Services GmbH und hält somit 100% der Geschäftsanteile. Das Stamm- kapital von EUR 25.000,00 ist voll geleistet.
Kapitalverhältnisse. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage beträgt das eingetragene Grundkapital der Constantin Medien EUR 93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Der Satzung der Zielgesellschaft zufolge bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen und jede Aktie ist voll stimm- und dividendenberechtigt. Ausweislich der Quartalsmitteilung Q3 2017 der Zielgesellschaft hielt sie zum 30. September 2017 162 Stück eigene Aktien. Ausweislich der Satzung der Zielgesellschaft ist ihr Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Auf- sichtsrats das Grundkapital bis zum 10. Juni 2020 um insgesamt bis zu EUR 45.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2015“). Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien abweichend von § 60 Absatz 2 Satz 3 AktG festgelegt werden. Weiterhin kann den Aktionären der Zielgesellschaft das gesetzliche Bezugsrecht laut Satzung auch dergestalt eingeräumt werden, dass die neuen Aktien einem oder mehreren Kreditinstituten oder gemäß § 186 Absatz 5 AktG gleichgestellten Unternehmen mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, zur Übernahme ange- boten werden. Der Vorstand ist gemäß der Satzung der Zielgesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wobei ein Bezugsrechtsausschlusses laut Satzung jedoch nur in folgenden Fällen zulässig ist: • für Spitzenbeträge; • wenn die Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der Bezugsrechts- ausschlusses nur neue Aktien erfasst, deren anteiliger Betrag (Nominale) 10% des Grundkapi- tals nicht übersteigt; für die Frage des Ausnutzens der 10%-Grenze ist der Ausschluss des Be- zugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG nach Wirksamwerden dieser Ermächtigung zu berücksichtigen; • wenn die Aktien gegen oder im Zusammenhang mit Sachleistung ausgegeben werden; • soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von dann ausstehenden Wandelschuldverschreibun- gen oder Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräu- men, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts oder einer Wand- lun...
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.