Kategorien. Anzahl der Maßnahmen entfällt oder selbstständig pro Tag pro Woche pro Monat Danach gelten in den folgenden Kategorien die nachstehenden Punkte: für die Kriterien des § 2 Absatz 6 a): Durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen: seltener als einmal täglich: 0 Punkte ein- bis dreimal täglich: 1 Punkt vier- bis achtmal täglich: 2 Punkte mehr als achtmal täglich: 3 Punkte für die Kriterien des § 2 Absatz 6 b): Durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen: seltener als einmal pro Woche: 0 Punkte einmal oder mehrmals wöchentlich: 1 Punkt ein- bis zweimal täglich: 2 Punkte mindestens dreimal täglich: 3 Punkte - Kriterium "Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung" Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit von zeit- und technikintensiven Maßnahmen in häusli- cher Umgebung, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, wird in den folgenden Kate- gorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: entfällt oder selbständig täglich wöchentliche Häufigkeit mul-tipliziert mit monatliche Häufigkeit multi-pliziert mit - Übrige Kriterien des § 2 Absatz 6 (c) Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit der übrigen Kriterien des § 2 Absatz 6 (c) wird wie folgt erhoben und mit den nachstehenden Punkten gewertet: entfällt oder selbständig wöchentliche Häufigkeit multipliziertmit monatliche Häufigkeit multipliziert mit Handelt es sich um zeitlich ausgedehnte Arztbesuche oder Besuche von anderen medizinischen oder therapeutischen Einrichtungen (länger als drei Stunden), werden die Punkte verdoppelt. Die Punkte der Kriterien des § 2 Absatz 6 c) werden addiert und anhand der Summe der jeweils erreichten Punkte mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: Einzelpunkte Summe 0 bis unter 4,3 0 4,3 bis unter 8,6 1 8,6 bis unter 12,9 2 12,9 bis unter 60 3 60 und mehr 6 - Einzelpunkte für das Kriterium des § 2 Absatz 6 d) Die Ausprägungen dieses Kriteriums werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten ge- wertet: selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig 0 1 2 3
Kategorien. Lfd. Nr. Bezeichnung der Kategorie Vergütung für Tätigkeiten inner- halb der zuschlags- freien Zeiten Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten Stun- densatz Tages- satz Montag bis Xxxxxxx (Ar- beitstage) au- ßerhalb der zuschlagsfreien Zeiten Samstag Sonn- und Feiertage von bis von bis von bis von bis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Kategorie 1 % % % % % Kategorie 2 % % % % % Kategorie 3 % % % % % Arbeitstag zuschlagsfreie Zeiten Montag bis Donnerstag von bis Uhr Xxxxxxx von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Kategorien. Leistungen, die in der Regel ambulant erbracht werden können sind mit der Ziffer „1“ gekennzeichnet. Leistungen, bei denen sowohl eine ambulante, als auch eine statio- näre Durchführung möglich ist, sind mit der Ziffer „2“ gekennzeichnet. Bei Vorliegen bzw. Erfüllung der Kriterien der allgemeinen Tatbestände gem. § 3 Abs. 3 des Ver- trages nach § 115b Abs. 1 SGB V kann bei Leistungen mit der Ziffer „1“ jedoch eine stationäre Durchführung dieser Eingriffe erforderlich sein. Zu einigen OPS-Kodes existiert eine z.B. nach Alter oder Diagnose differenzierte Zuordnung der Kategorie, die den entsprechenden Kategoriefeldern im Einzelnen zu entnehmen ist.
Kategorien. Lfd. Nr. Bezeichnung der Vergütung für Tä- tigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten Stun- Tages- densatz satz Montag bis Xxxxxxx (Ar- beitstage) au- ßerhalb der zu- schlagsfreien Samstag Sonn- und Feiertage von von bis bis von bis von bis Weiterer Support Technik/Beratung (Anlage 3, Pos. 3) % % Kategorie 1 % % % Kategorie 2 % % % % % Kategorie 3 % % % % % Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten: Arbeitstag zuschlagsfreie Zeiten Montag bis Donnerstag von Siehe LB bis Siehe LB Uhr Xxxxxxx von Siehe LB bis Siehe LB Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Kategorien. Lfd. Nr. Bezeichnung der Kategorie Vergütung für Tätigkeiten inner- halb der zuschlags- freien Zeiten Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten Stun- densatz Tages- satz Montag bis Xxxxxxx (Ar- beitstage) au- ßerhalb der zuschlagsfreien Zeiten Samstag Sonn- und Feiertage von bis von bis von bis von bis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Kategorie 1 Weiterer Support Technik/Beratung % % % % % Kategorie 2 % % % % % Kategorie 3 % % % % % Arbeitstag zuschlagsfreie Zeiten Montag bis Donnerstag von bis Uhr Xxxxxxx von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Kategorien. Kategorien sind durch eine Sammlung von Personen gekennzeichnet, die sich in gewisser Weise ähneln. Kategorien werden zu Gruppen, wenn ihre Ähnlichkeiten soziale Auswirkungen haben. Wenn Menschen zum Beispiel aufgrund ihrer Rasse andere Menschen unterschiedlich behandeln, entstehen dadurch Gruppen verschiedener Rassen.
Kategorien. − les centres publics d'aide sociale (Fürsorgeämter), − les fabriques d'église (Kirchenämter).
Kategorien. Die bundes-, landes- und gemeindeunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere in folgenden Bereichen:
Kategorien. Die sonstigen Personen des öffentlichen Rechts, deren Bauaufträge der staatlichen Kontrolle unterliegen.
Kategorien. − Entidades Gestoras y Servicios Comunes de la Seguridad Social (Verwaltungsbehörden und gemeinsame Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens), − Organismos Autónomos de la Administración del Estado (unabhängige Organisationen der Verwaltung des Staates), − Organismos Autónomos de las Comunidades Autónomas (unabhängige Organisationen der autonomen Gemeinschaften), − Organismos Autónomos de las Entidades Locales (unabhängige Organisationen der lokalen Gebietskörperschaften), − Otras entidades sometidas a xx xxxxxxxxxxx xx xxxxxxxxx xxx Xxxxxx xxxxxxx (xxxxxx Einrichtungen, die der spanischen Gesetzgebung über das Vergabewesen unterliegen).