Vorarbeiten Musterklauseln

Vorarbeiten. Anliefern und Gestellen des gesamten notwendigen Packmaterials, - Demontage der Möbel und Abbau der sonstigen in der bisherigen Wohnung ge- nutzten hauswirtschaftlichen Geräte und Einrichtungsgegenstände, - Ausräumen und Einpacken, - Beladen des Transportfahrzeuges.
Vorarbeiten. Eine erste Besprechung am Domizil des Bestellers oder am zukünftigen Standort der Reklame ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient der umfassenden Orientierung des Lieferanten über Ziel und Zweck der Reklame, sowie über deren Plazierung und Befestigung am Bauwerk. Aufgrund der Besprechung wird bei grösseren Aufträgen kostenlos eine Fotomontage sowie eine Offerte ausgearbeitet. Jede weitere vom Auftraggeber verlangte Entwurfsvariante sowie die Anfertigung von Farbskizzen, Modellen, Attrappen oder Mustern stellt einen festen Auftrag dar und ist gesondert zu honorieren. Wird vom Auftraggeber die Neugestaltung eines Firmenschriftzugs oder Signets gewünscht, so ist diese Arbeit in jedem Falle nach Aufwand zu honorieren. Die Erarbeitung von Submissionsunterlagen ist mit 7% der Offertsumme, mindestens aber mit CHF 700.– zu honorieren.
Vorarbeiten. (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstige Vorarbeiten durch den Xxxxxx des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräume dürfen zu diesem Zweck während der jeweiligen Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeiten nur in Anwesenheit des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder eines Beauftragten, Wohnungen nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden.
Vorarbeiten e. Vorgehensweise und Methoden
Vorarbeiten. 1 Die Sitzungen des Koordinationsorgans werden durch die Geschäftsstelle vorbereitet.
Vorarbeiten. Bevor Sie mit der eigentlichen Vertragserstellung und -abrechnung beginnen können, sind über den Menüpunkt Weiteres einige Vorar- beiten zu erledigen. Klicken Sie den Menüpunkt Weiteres an. Folgendes Untermenü erscheint: Unter Kategorien müssen als erstes Vertragsarten und Anlagenar- ten angelegt werden. Das sind die einzigen Vorarbeiten, die Sie erledigen müssen. Unter Anzeige/Druck haben Sie die Möglichkeit, verschiedenste Auswertungen zu erstellen. Unter Sammelrechnung sind Sie in der Lage, mehrere Verträge, Anlagen und Arbeitsaufträge gleichzeitig in einer Rechnung abzu- rechnen. Unter Preispflege ist es möglich, für abzurechnende Verträge, die Sie auch nach mehreren Eigenschaften selektieren können, Erhö- hungen der Wartungspauschale (in Prozent %) durchzuführen. Le- sen Sie dazu auch im Abschnitt Preispflege nach.
Vorarbeiten. Eine erste Besprechung am Domizil des Bestellers oder am zukünf- tigen Standort der Reklame ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient der umfassenden Orientierung des Lieferanten über Ziel und Zweck der Reklame, sowie über deren Plazierung und Befestigung am Bauwerk. Aufgrund der Besprechung wird bei grösseren Aufträ- gen kostenlos eine Projektskizze sowie eine Offerte ausgearbeitet. Jede weitere vom Auftraggeber verlangte Entwurfsvariante sowie die Anfertigung von Farbskizzen, Modellen, Attrappen oder Mustern stellt einen festen Auftrag dar und ist gesondert gemäss Tarif der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Grafiker zu honorieren. Wird vom Auftraggeber die Neugestaltung eines Firmenschriftzugs oder Sig- nets gewünscht, so ist diese Arbeit in jedem Falle nach Aufwand zu honorieren. Die Erarbeitung von Submissionsunterlagen ist mit 7% der Offert- summe, mindestens aber mit Fr. 700.- zu honorieren.
Vorarbeiten. Regel 14. Die in Regel 10 unter Buchstabe a) genannten Vorarbeiten umfassen eine Bewertung der Bedeutung des Unterwasser-Kulturerbes und seiner natürlichen Um- gebung, der Risiken ihrer Beschädigung durch das geplante Projekt sowie des Poten- zials zur Erlangung von Daten, die den Projektzielen entsprechen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.