Kategorien von Empfängern von Daten Musterklauseln

Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig (wie vorab in 2.1, 2.2 und 2.3 beschrieben), geben wir perso- nenbezogene Daten an Unternehmen sowie externe Dienstleister weiter: - Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen - Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss und für die Durchführung des Vertrags sowie zur Provisionsabwicklung - Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte und Beurteilung des Kreditri- sikos - Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister für Belieferung und Abrech- nung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. - Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklung von Zahlungen - IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur - Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehör- den, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) - Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellendaten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleis- ter, setzen wir Sie vorher in Kenntnis.
Kategorien von Empfängern von Daten. (Art. 13 bzw. 14 Abs. 1 lit. e) DSGVO)
Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig (wie vorab in A., B. und C. beschrieben), geben wir personenbe- zogene Daten an Unternehmen in unserem Konzern sowie externe Dienstleister weiter: - Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen. - Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss, für die Durchführung und nach Beendigung des Vertrags sowie zur Provisionsabwicklung. - Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte, Einmeldungen und zur Beur- teilung des Kreditrisikos. - Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und -dienstleister für Belieferung und Abrechnung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. - Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Ab- wicklungen von Zahlungen. - IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur. - Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehör- den, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden). - Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezoge- ner Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellendaten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleister, setzen wir Sie vorher über die beabsichtige Übermittlung in Kenntnis. - Markt- und Meinungsforschungsinstitute zur Verbesserung unserer Produkte und unse- rer Services.
Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig, geben wir personenbezogene Daten an externe Dienstleister weiter / erlauben den Zugriff: • Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklungen von Zahlungen. • IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur. • Landeshauptstadt München - Referat für Bildung und Sport, Landeshauptstadt München - Referat für Umwelt und Gesundheit, Regierung von Oberbayern, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus • Steuerberater und Lohnbüro • Bei uns tätige freiberufliche Pädagogen und Berater wie Musik- oder Sportlehrer bzw. Supervisoren • Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellen daten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleister, setzen wir Sie vorher über die beabsichtige Übermittlung in Kenntnis.
Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig, geben wir personenbezogene Daten an Unternehmen in unserem Konzern sowie externe Dienstleister weiter: • Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswe- sen • Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss, für die Durchführung und nach Beendigung des Vertrags sowie zur Provisionsab- wicklung • Verbände für die Ermittlung der Mitgliedschaft als Voraussetzung für einen Ver- tragsabschluss • Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte, Einmeldungen und zur Beurteilung des Kreditrisikos • Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und -dienstleister für Belieferung, Sperrung und Abrechnung • Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklungen von Zahlungen • IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur • öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) • Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und An- sprüche gerichtlich durchzusetzen • Markt- und Meinungsforschungsinstitute zur Verbesserung unserer Produkte und unserer Services • Berater oder Beratungsgesellschaften (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) • dritte Unternehmen zur Abwicklung von Unternehmenskäufen und -verkäufen • Versanddienstleister und Mediaagenturen, um Werbemittel zu erstellen und Ih- nen zukommen zu lassen • Callcenter

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