Common use of Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Clause in Contracts

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Telecommunications, Selbstauskunft, Verbraucherdarlehensvertrag

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Europä- ischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Mietbewerbung, Mietbewerbung, Rental Agreement

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Energielieferungsvertrag, Kreditkartenantrag, Auslandsreisekrankenversicherung

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe ex- terne und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Speditionshaftungs Versicherung, Antrag Auf Zuzahlung Zu Ihrer Bestehenden Rentenversicherung, Insurance Contract Application

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie so- wie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können kön- nen externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. Artikel 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem zu- dem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Euro- päischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Depotvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Europäi- schen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-DS- GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen ge- setzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern Dritt- ländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Kreditkartenantrag, Corporateworld Mastercard Application

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender entspre- chender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Hausanschlussvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Errichtung Von Glasfaserhausanschlüssen

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiertexistiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der Auftragnehmerder SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Kreditkartenantrag, Kreditkartenantrag

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiertexistiert oder Standard-vertragsklauseln vereinbart wurden, die unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Carsharing Business Customer Contract, Carsharing Agreement

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemes- senheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner Ver- tragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer Auftrag- nehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen Ein- griffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Girokonto Übertragungsantrag, Not Specified

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemes- senheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer Auftrag- nehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen Ein- griffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer Auftrag- nehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Insurance Contract Application, Insurance Contract Application

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiertexistiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen WirtschaftsraumW irtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere W eitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-SCHUFA- Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Private Krankenversicherung

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer Auftrag- nehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Insurance Contract Application

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender entsprechen- der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiertexis- tiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Kartenbeantragung

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren weite- ren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie so- wie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige an- sässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemes- senheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer Auftrag- nehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen Ein- griffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen SCHUFA­Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Breuninger Friends Card Agreement

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission existiertexistiert oder Standardvertrags- klauseln vereinbart wurden, die unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-SCHUFA Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Kontomodellwechsel

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Ange- messenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen gesetzli- chen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern Drittlän- dern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission Kom- mission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Eu- ropäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe ex- terne und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Vertragsübernahme

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer Auftrag- nehmer der SCHUFA nach Art. Artikel 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem zu- dem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern so- fern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA SCHU- FA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Internet and Telephone Services Agreement

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiertexistiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer Auftrag- nehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Kundenstammvertrag

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher staat- licher Stellen.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission existiertexistiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern so- fern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt unter- liegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemessenheits- beschluss der Europäischen Kommission existiertexistiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter xxx.xxxxxx.xx eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-SCHUFA Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen Eingriffs- befugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Privat Girokonto

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren weite- ren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

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Samples: Insurance Contract