KAUFOPTION, GEWÄHRLEISTUNG. 8.1 Soweit im Lizenzvertrag zwischen den Parteien schriftlich eine Kaufoption vereinbart ist, bietet der Vermieter dem Mieter unwiderruflich an, die Vertragssoftware nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit und vollständiger Zahlung der vereinbarten Gesamtmonatsmieten zu den Bedingungen der Ziffern I.2.4, I.8 sowie den Regelungen zur Kaufoption im Lizenzvertrag zu dem im Lizenzvertrag vereinbarten Kaufpreis in ihrem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zustand zu kaufen (nachfolgend „Kaufoption“). 8.2 Wird der Lizenzvertrag über die vereinbarte Grundmietzeit hinaus verlängert, besteht die Kaufoption zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Die Parteien werden den Kaufpreis in diesem Fall einvernehmlich vereinbaren. Der Kaufpreis muss den steuerlichen Anforderungen genügen und beträgt mindestens 25 EUR. 8.3 Der Mieter muss die Kaufoption nach Ziffer I.8.1 bis spätestens drei (3) Monate vor Ende der Grundmietzeit, die Kaufoption nach Ziffer I.8.2 bis spätestens drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter einheitlich für die gesamte Vertragssoftware ausüben. Im Falle der Ausübung der Kaufoption kommt der Kaufvertrag mit Zugang der schriftlichen Erklärung des Mieters beim Vermieter zustande. 8.4 Sämtliche Rechte des Mieters wegen Sach- und Rechtsmängeln werden im Rahmen des nach Ausübung der Kaufoption zustande gekommenen Kaufvertrags ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle (i) eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, (ii) einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (iii) einer Übernahme einer Garantie oder (v) eines arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Appears in 2 contracts
Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
KAUFOPTION, GEWÄHRLEISTUNG. 8.1 5.1 Soweit im Lizenzvertrag Leasingvertrag zwischen den Parteien schriftlich eine Kaufoption vereinbart ist, bietet der Vermieter LG dem Mieter LN unwiderruflich an, die Vertragssoftware nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit Grundlaufzeit und vollständiger Zahlung der vereinbarten Gesamtmonatsmieten zu den Bedingungen der Ziffern I.2.4, I.8 sowie den Regelungen zur Kaufoption im Lizenzvertrag Gesamtmonatsleasingraten zu dem im Lizenzvertrag Leasingvertrag vereinbarten Kaufpreis in ihrem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zustand zu kaufen (nachfolgend „Kaufoption“). Die Kaufoption besteht nicht hinsichtlich TA Cockpit.
8.2 5.2 Wird der Lizenzvertrag Leasingvertrag über die vereinbarte Grundmietzeit Grundlaufzeit hinaus verlängert, besteht die Kaufoption zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Die Parteien werden den Kaufpreis in diesem Fall einvernehmlich vereinbaren. Der Kaufpreis muss den steuerlichen Anforderungen genügen und beträgt mindestens 25 EUR.
8.3 5.3 Der Mieter LN muss die Kaufoption nach Ziffer I.8.1 II.5.1 bis spätestens drei (3) Monate vor Ende der GrundmietzeitGrundlaufzeit, die Kaufoption nach Ziffer I.8.2 II.5.2 bis spätestens drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter LG einheitlich für die gesamte Vertragssoftware ausüben. Im Falle der Ausübung der Kaufoption kommt der Kaufvertrag mit Zugang der schriftlichen Erklärung des Mieters LN beim Vermieter LG zustande.
8.4 5.4 Sämtliche Rechte des Mieters LN wegen Sach- und Rechtsmängeln werden im Rahmen des nach Ausübung der Kaufoption zustande gekommenen Kaufvertrags ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle (i) eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, (ii) einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (iii) einer Übernahme einer Garantie oder (viv) eines arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Appears in 2 contracts
Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement