Common use of Kaufpreis Clause in Contracts

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt der Auflegung werden die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum der Auflegung und bei Kaufanweisungen, die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und von ihr angenommen werden (wie in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“).

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Sources: Prospectus, Prospectus

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Auflegung werden die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro Versendung bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angebotenAnlieferung enthalten. Ab dem Datum Es werden bei der Auflegung Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei KaufanweisungenPellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. ▇. ▇▇▇▇▇▇ kein Preis vereinbart ist, die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und Lieferung von ihr angenommen werden (wie in Anhang A dargelegt)Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag sich nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die Verwaltungsgesellschaft informieren für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den PreisKaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt der Auflegung werden a.) Für die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum der Auflegung und bei KaufanweisungenVertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt. b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Futtersonnenblume (jeweilige Qualitätskriterien für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss Sonnenblume laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und von ihr angenommen werden (wie Übernahme in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)festgestellte Gewicht.

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Sources: Bio Anbauvertrag

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt In diesem Abschnitt ist der Auflegung werden Kaufpreis beziffert und alle Regelungen über die Anteile Fälligkeit und die Bezahlung des Fonds in Kaufpreises. Dieser Abschnitt dient insbesondere der Regel Sicherheit des Käufers, um keine Zahlungen ungesichert leisten zu einem Preis von 100 Euro bzwmüssen. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum Übliche Kaufpreisfäl- ligkeiten sind die rangrichtige Eintragung der Auflegung und bei KaufanweisungenEigentumsvormerkung, die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss bei Abgabe des Negativattests der Verwaltungsgesellschaft eingehen Gemeinde bezüglich ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts und von ihr angenommen werden die Vor- lage aller Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchmäßiger Form beim Notar. Hinzu können in besonderen Fällen weitere Voraussetzungen treten, z. B. die Verzichtserklä- rung hinsichtlich privater Vorkaufsrechte, die Erteilung weiterer Genehmigungen (wie in Anhang A dargelegt)Vor- mundschaftsgericht, werden Nachlassgericht, vollmachtlos Vertretene etc.) Sofern die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben zu löschenden Grundpfandrechte (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft Grundschulden oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage Hypotheken) noch Restkreditbeträge des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegebenVerkäufers absichern, wird eine vollständige Anweisung für der Gläubiger die zur Löschung er- forderlichen Unterlagen (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen) an den Kauf von AnteilenNotar nur unter der Treuhandauflage übersenden, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag dass davon lediglich nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen Zahlung des Restbetrages in Höhe eines zu beziffernden Betrages Gebrauch gemacht wird, auf Grundlage . Diese Rückzahlung des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist Darlehens erfolgt aufgrund entsprechender Mitteilung durch den Notar im Abschnitt „Еrmittlung Fälligkeitsschreiben unmittelbar durch den Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis, also wirtschaftlich zu Lasten des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschriebenVerkäufers. Die Gesellschaft und/oder Lediglich der nicht zur Lasten- freistellung erforderliche Betrag wird unmittelbar auf das Privatkonto des Verkäufers, das möglichst im Notarvertrag bereits anzugeben und sonst schriftlich nachzureichen ist, überwiesen. Auf keinen Fall sollten Zahlungen geleistet werden, bevor die Verwaltungsgesellschaft informieren Fälligkeitsmitteilung des Notars (diese wird per Einschreiben übersandt) dem Käufer vorliegt. Der Verkäufer so- wie die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu finanzierende Bank des Käufers - sofern dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Notar bekannt - erhalten einen Abdruck des Fälligkeitsschreibens zur Kenntnisnahme.

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Sources: Grundstücks Und Wohnungskaufverträge

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Auflegung werden die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro Versendung bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angebotenAnlieferung enthalten. Ab dem Datum Es werden bei der Auflegung Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei KaufanweisungenPellets ein Einblas sowie Mautpauschale erhoben. Skon- toabzüge sind ausgeschlossen. b. Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss Preis- und Mengenberechnung bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und Lieferung von ihr angenommen werden (wie in Anhang A dargelegt)Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag sich nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) bere- chnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die Verwaltungsgesellschaft informieren für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über sich dadurch für die verkaufte Ware ergebende Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den PreisKaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt,die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)zum Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt In diesem Abschnitt ist der Auflegung werden Kaufpreis beziffert und alle Regelungen über die Anteile Fälligkeit und die Bezah- lung des Fonds in Kaufpreises. Dieser Abschnitt dient insbesondere der Regel Sicherheit des Käufers, um keine Zahlungen ungesichert leisten zu einem Preis von 100 Euro bzwmüssen. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum Übliche Kaufpreisfälligkeiten sind die rangrichtige Eintra- gung der Auflegung und bei KaufanweisungenEigentumsvormerkung, die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss bei Abgabe des Negativattests der Verwaltungsgesellschaft eingehen Gemeinde bezüglich ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts und von ihr angenommen werden die Vorlage aller Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchmäßiger Form beim Notar. Hinzu können in besonderen Fällen weitere Voraussetzungen treten, z.B. die Ver- zichtserklärung hinsichtlich privater Vorkaufsrechte, die Erteilung weiterer Genehmigungen (wie in Anhang A dargelegt)Betreuungs- oder Familiengericht, werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je AnteilNachlassgericht, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschlägevollmachtlos Vertretene etc.). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular zu löschenden Grundpfandrechte (Grundschulden oder Marketingunterlagen nicht anders angegebenHypotheken) noch Restkreditbe- träge des Verkäufers absichern, wird eine vollständige Anweisung für der Gläubiger die zur Löschung erforderlichen Unterlagen (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen) an den Kauf von AnteilenNotar nur unter der Treuhandauflage übersenden, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag dass davon lediglich nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen Zahlung des Restbetrags in Höhe eines zu beziffernden Betrags Gebrauch gemacht wird, auf Grundlage . Diese Rückzahlung des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist Darlehens erfolgt aufgrund entsprechender Mitteilung durch den Notar im Abschnitt „Еrmittlung Fälligkeitsschreiben unmittelbar durch den Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis, also wirtschaftlich zu Lasten des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschriebenVerkäufers. Die Gesellschaft und/oder Lediglich der nicht zur Lastenfreistellung erforderliche Betrag wird unmittelbar auf das Privatkonto des Verkäufers, das möglichst im Notar- vertrag bereits anzugeben und sonst schriftlich nachzureichen ist, überwiesen. Auf keinen Fall sollten Zahlungen geleistet werden, bevor die Verwaltungsgesellschaft informieren Fälligkeitsmitteilung des Notars dem Käufer vorliegt. Der Verkäufer sowie die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu finanzierende Bank (Darlehensgeber) des Käufers – sofern dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Notar bekannt – erhalten einen Abdruck des Fälligkeitsschreibens zur Kenntnisnahme.

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Sources: Kaufvertrag Über Grundeigentum

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt (a) Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis (Hammerpreis) und einem Aufgeld von 16 %. Auf das Aufgeld wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auflegung werden die Anteile des Fonds Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung durch den Versteigerer. Der Versteigerer behält sich insoweit den Einwand irrtümlicher Berechnung vor. (b) Der Kaufpreis ist nach dem Zuschlag und der Aushändigung der Rechnung sofort fällig und in bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn der Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum der Auflegung und bei Kaufanweisungen, die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss Ersteigerer bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen Auktion anwesend war; andernfalls ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu leisten. Schecks werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift unter Berechnung aller Spesen als Erfüllung anerkannt. Eine Begleichung des Kaufpreises durch Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (c) Ist der Kaufpreis innerhalb von ihr angenommen werden (wie in Anhang A dargelegt)zwei Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge)tritt Verzug ein. Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil Der Versteigerer ist im Abschnitt „Еrmittlung Verzugsfall berechtigt, den gesamten Kaufpreis im eigenen Namen gegen den Ersteigerer gerichtlich geltend zu machen. (d) Der Versteigerer ist zwei Monate nach Eintritt des Nettoinventarwerts“ Verzuges berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Name und Anschrift des Ersteigerers zu nennen. (e) Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme eines ersteigerten Gegenstandes in Anhang D beschriebenVerzug, so kann der Versteigerer, nachdem er dem Ersteigerer eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat, vom Kaufvertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt erlöschen alle Rechte des Ersteigerers an der ersteigerten Auktionsware. Der Versteigerer ist nach Erklärung des Rücktritts berechtigt, vom Ersteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und den Gegenstand auf Kosten des Ersteigerers nochmals zu versteigern oder an einen Unterbieter zu verkaufen. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für jeglichen Mindererlös. Auf einen möglichen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch und wird auch nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen. Die Gesellschaft und/oder gesetzlichen Rechte des Versteigerers, die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preissich aus dem Verzug des Ersteigerers ergeben, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)bleiben unberührt.

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Sources: Versteigerungsbedingungen

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt der Auflegung werden a.) Für die Anteile des Fonds Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in der Regel Höhe von Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt. b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Futterhafer (jeweilige Qualitätskriterien für Hafer laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu einem diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von 100 Euro bzwEUR 10,--/Fuhre. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 30.9. des Gesamtanlagebetrags angebotenjeweiligen Erntejahres. Ab dem Datum der Auflegung und bei Kaufanweisungen, Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und von ihr angenommen werden (wie Übernahme in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Halbturn festgestellte Gewicht.

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Sources: Anbauvertrag

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Auflegung werden die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro Ver- sendung bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angebotenAnlieferung enthalten. Ab dem Datum Es werden bei der Auflegung Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Maut- pauschale und bei KaufanweisungenPellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. b. Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss Preis- und Mengenberechnung bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und Lieferung von ihr angenommen werden (wie in Anhang A dargelegt)Mineralöl- produkten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag sich nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft handelsüblichen und/oder ge- setzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben be- legt oder die Verwaltungsgesellschaft informieren für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über sich dadurch für die verkaufte Ware ergebende Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den PreisKaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder fracht- freie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Ver- trages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)zum Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt der Auflegung werden a.) Für die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum der Auflegung und bei KaufanweisungenVertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt. b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Futtersonnenblume (jeweilige Qualitätskriterien für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss Sonnenblume laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,--/Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.12 des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und von ihr angenommen werden (wie Übernahme in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Halbturn festgestellte Gewicht.

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Sources: Anbauvertrag

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt der Auflegung werden a.) Für die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum der Auflegung und bei KaufanweisungenVertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende September des Folgejahres an den Produzenten bezahlt. b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Futtermais (jeweilige Qualitätskriterien für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss Mais laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,--/Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.12. des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und von ihr angenommen werden (wie Übernahme in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Weiden festgestellte Gewicht.

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Sources: Bio Anbauvertrag

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt der Auflegung werden a.) Für die Anteile des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum der Auflegung und bei KaufanweisungenVertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt. b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,--/Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 30.9. des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und von ihr angenommen werden (wie Übernahme in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Halbturn festgestellte Gewicht.

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Sources: Anbauvertrag

Kaufpreis. Zum Zeitpunkt Der Kaufpreis soll der Auflegung werden die Anteile vom Verkäufer genannte Preis sein, oder, wo dies nicht im einzelnen geschehen ist, der in den aktuellen Preislisten des Fonds in der Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Ab dem Datum der Auflegung und bei Kaufanweisungen, die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss bei der Verwaltungsgesellschaft eingehen und von ihr angenommen werden (wie in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je AnteilVerkäufers aufgestellte Preis, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wirdzum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Gegebenenfalls müssen nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei Auslieferung der Verwaltungsgesellschaft Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Parteien stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferumständen oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen seinUnterschreitung von den in den jeweils gültigen Verkaufspreislisten genannten Mindestabnahmemengen nötig ist. Soweit nicht anders im Angebot oder den jeweils gültigen Verkaufspreislisten angegeben, oder so weit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis „ex works incoterms 2020“ genannt. Soweit der Verkäufer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zahlen muss. Liegen die Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung vor (zum Beispiel EU-Binnenhandel) entfällt die Umsatzsteuerzahllast für den Käufer, es sei denn, er teilt seine Umsatzsteuer- Identnummer nicht in der Bestellung mit oder er stellt die zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung erforderlichen Nachweise nicht zur Verfügung. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei diesen Fällen ist der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von AnteilenVerkäufer gleichwohl berechtigt, die bei Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wird auf eine Rechnung nachträglich von den Steuerbehörden Umsatzsteuer erhoben, ist der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle Käufer verpflichtet, den Verkäufer insoweit in vollem Umfang freizustellen, bzw. an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder den Verkäufer die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (siehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“)Umsatzsteuer nachzuzahlen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen