Kaufpreis. a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufpreis. a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist Zum Zeitpunkt der Auflegung werden die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten Anteile des Fonds in der Versendung Regel zu einem Preis von 100 Euro bzw. Anlieferung enthaltendem Gegenwert in einer anderen Währung (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge) des Gesamtanlagebetrags angeboten. Es werden Ab dem Datum der Auflegung und bei Kaufanweisungen, die für einen beliebigen Handelstag bis zum Handelsschluss bei der Lieferung Verwaltungsgesellschaft eingehen und von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhobenihr angenommen werden (wie in Anhang A dargelegt), werden die Anteile zum relevanten Nettoinventarwert je Anteil, wie er an dem betreffenden Handelstag ermittelt wird, ausgegeben (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung Gegebenenfalls müssen vor der Ausführung der Anweisung frei verfügbare Zeichnungsgelder bei der Lieferung Verwaltungsgesellschaft oder der betreffenden Vertriebsstelle eingegangen sein. In einem solchen Fall wird die Anweisung auf Grundlage des am Bewertungstag bestimmten Nettoinventarwerts je Anteil ausgeführt, sofern diese Gelder bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Sofern in der lokalen Fassung dieses Verkaufsprospekts, besonderen lokalen Informationen für die Anleger, dem Antragsformular oder Marketingunterlagen nicht anders angegeben, wird eine vollständige Anweisung für den Kauf von Mineralölprodukten zu unserem Anteilen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder einer ordnungsgemäß befugten Vertriebsstelle an einem Handelstag nach dem jeweiligen Handelsschluss eingeht und von ihr angenommen wird, auf Grundlage des am Liefertag allgemein gültigen Preis, nächsten Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts je Anteil der sich nach handelsüblichen betreffenden Anteilsklasse ausgeführt (zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge). Das Verfahren zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil ist im Abschnitt „Еrmittlung des Nettoinventarwerts“ in Anhang D beschrieben. Die Gesellschaft und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren die Verwaltungsgesellschaft informieren die eingetragenen Anteilsinhaber auf ihren Ausführungsanzeigen über den Preis, zu dem die Anteile ausgegeben wurden (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etcsiehe hierzu den Abschnitt „Ausführungsanzeige“).) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Prospectus, Prospectus
Kaufpreis. a. a.) Für die Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von Der angebotene Kaufpreis Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende September des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist bindendberechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Futtermais (jeweilige Qualitätskriterien für Mais laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie entsprechend, ebenso die Kosten der Versendung bzwBemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,--/Fuhre. Anlieferung enthaltenSämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Es werden Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.12. des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossenÜbernahme in Weiden festgestellte Gewicht.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Bio Anbauvertrag
Kaufpreis. a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- Einblas sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge Skon- toabzüge sind ausgeschlossen.
x. Xxxxxx b. Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnetbere- chnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich sich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden ergebende Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, ,die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem zum Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufpreis. a. (a) Der angebotene Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis (Hammerpreis) und einem Aufgeld von 16 %. Auf das Aufgeld wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung durch den Versteigerer. Der Versteigerer behält sich insoweit den Einwand irrtümlicher Berechnung vor.
(b) Der Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis nach dem Zuschlag und der Aushändigung der Rechnung sofort fällig und in bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn der Ersteigerer bei der Auktion anwesend war; andernfalls ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzwZahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu leisten. Anlieferung enthaltenSchecks werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift unter Berechnung aller Spesen als Erfüllung anerkannt. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossenEine Begleichung des Kaufpreises durch Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist(c) Ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten tritt Verzug ein. Der Versteigerer ist im Verzugsfall berechtigt, den gesamten Kaufpreis im eigenen Namen gegen den Ersteigerer gerichtlich geltend zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnetmachen.
c. Sollte unsere Ware(d) Der Versteigerer ist zwei Monate nach Eintritt des Verzuges berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, ihre Vor- diesem Name und Zwischenerzeugnisse Anschrift des Ersteigerers zu nennen.
(e) Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werdenAbnahme eines ersteigerten Gegenstandes in Verzug, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen kann der Versteigerer, nachdem er dem Ersteigerer eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat, vom Kaufvertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt erlöschen alle Rechte des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, Ersteigerers an der ersteigerten Auktionsware. Der Versteigerer ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir Erklärung des Rücktritts berechtigt, die Erhöhung vom Ersteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und den Gegenstand auf Kosten des EntgeltsErsteigerers nochmals zu versteigern oder an einen Unterbieter zu verkaufen. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für jeglichen Mindererlös. Auf einen möglichen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch und wird auch nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen. Die gesetzlichen Rechte des Versteigerers, die zwischen Abschluss und Ausführung sich aus dem Verzug des Vertrages entstehenErsteigerers ergeben, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnenbleiben unberührt.
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Samples: Versteigerungsbedingungen
Kaufpreis. a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung Ver- sendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale Maut- pauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
x. Xxxxxx b. Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten Mineralöl- produkten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen ge- setzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt be- legt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich sich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden ergebende Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie fracht- freie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages Ver- trages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem zum Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufpreis. a. Der angebotene In diesem Abschnitt ist der Kaufpreis ist bindendbeziffert und alle Regelungen über die Fälligkeit und die Bezahlung des Kaufpreises. Im Kaufpreis ist Dieser Abschnitt dient insbesondere der Sicherheit des Käufers, um keine Zahlungen ungesichert leisten zu müssen. Übliche Kaufpreisfäl- ligkeiten sind die gesetzliche Umsatzsteuer sowie rangrichtige Eintragung der Eigentumsvormerkung, die Kosten Abgabe des Negativattests der Versendung bzwGemeinde bezüglich ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts und die Vor- lage aller Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchmäßiger Form beim Notar. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart istHinzu können in besonderen Fällen weitere Voraussetzungen treten, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preisz. B. die Verzichtserklä- rung hinsichtlich privater Vorkaufsrechte, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren die Erteilung weiterer Genehmigungen (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung Vor- mundschaftsgericht, Nachlassgericht, vollmachtlos Vertretene etc.) berechnet.
c. Sollte unsere WareSofern die zu löschenden Grundpfandrechte (Grundschulden oder Hypotheken) noch Restkreditbeträge des Verkäufers absichern, ihre Vor- wird der Gläubiger die zur Löschung er- forderlichen Unterlagen (Grundschuldbriefe und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen Löschungsbewilligungen) an den Notar nur unter der Treuhandauflage übersenden, dass davon lediglich nach Zahlung des Restbetrages in Höhe eines zu beziffernden Betrages Gebrauch gemacht wird. Diese Rückzahlung des Darlehens erfolgt aufgrund entsprechender Mitteilung durch den Notar im Fälligkeitsschreiben unmittelbar durch den Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis, also wirtschaftlich zu Lasten des Verkäufers. Lediglich der nicht zur Lasten- freistellung erforderliche Betrag wird unmittelbar auf das Privatkonto des Verkäufers, das möglichst im Notarvertrag bereits anzugeben und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lastensonst schriftlich nachzureichen ist, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht überwiesen. Auf keinen Fall sollten Zahlungen geleistet werden, so können wir bevor die dich dadurch für Fälligkeitsmitteilung des Notars (diese wird per Einschreiben übersandt) dem Käufer vorliegt. Der Verkäufer so- wie die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen finanzierende Bank des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart warKäufers - sofern dem Notar bekannt - erhalten einen Abdruck des Fälligkeitsschreibens zur Kenntnisnahme.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Grundstücks Und Wohnungskaufverträge
Kaufpreis. a. In diesem Abschnitt ist der Kaufpreis beziffert und alle Regelungen über die Fälligkeit und die Bezah- lung des Kaufpreises. Dieser Abschnitt dient insbesondere der Sicherheit des Käufers, um keine Zahlungen ungesichert leisten zu müssen. Übliche Kaufpreisfälligkeiten sind die rangrichtige Eintra- gung der Eigentumsvormerkung, die Abgabe des Negativattests der Gemeinde bezüglich ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts und die Vorlage aller Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchmäßiger Form beim Notar. Hinzu können in besonderen Fällen weitere Voraussetzungen treten, z.B. die Ver- zichtserklärung hinsichtlich privater Vorkaufsrechte, die Erteilung weiterer Genehmigungen (Betreuungs- oder Familiengericht, Nachlassgericht, vollmachtlos Vertretene etc.). Sofern die zu löschenden Grundpfandrechte (Grundschulden oder Hypotheken) noch Restkreditbe- träge des Verkäufers absichern, wird der Gläubiger die zur Löschung erforderlichen Unterlagen (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen) an den Notar nur unter der Treuhandauflage übersenden, dass davon lediglich nach Zahlung des Restbetrags in Höhe eines zu beziffernden Betrags Gebrauch gemacht wird. Diese Rückzahlung des Darlehens erfolgt aufgrund entsprechender Mitteilung durch den Notar im Fälligkeitsschreiben unmittelbar durch den Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis, also wirtschaftlich zu Lasten des Verkäufers. Lediglich der nicht zur Lastenfreistellung erforderliche Betrag wird unmittelbar auf das Privatkonto des Verkäufers, das möglichst im Notar- vertrag bereits anzugeben und sonst schriftlich nachzureichen ist, überwiesen. Auf keinen Fall sollten Zahlungen geleistet werden, bevor die Fälligkeitsmitteilung des Notars dem Käufer vorliegt. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer Verkäufer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossenfinanzierende Bank (Darlehensgeber) des Käufers – sofern dem Notar bekannt – erhalten einen Abdruck des Fälligkeitsschreibens zur Kenntnisnahme.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Kaufvertrag Über Grundeigentum
Kaufpreis. a. a.) Für die Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von EUR Der angebotene Kaufpreis Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist bindendberechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Futtersonnenblume (jeweilige Qualitätskriterien für Sonnenblume laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie entsprechend, ebenso die Kosten der Versendung bzwBemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to. Anlieferung enthaltenSämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Es werden Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossenÜbernahme in festgestellte Gewicht.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
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Samples: Bio Anbauvertrag
Kaufpreis. a. Der angebotene Kaufpreis ist bindendsoll der vom Verkäufer genannte Preis sein, oder, wo dies nicht im einzelnen geschehen ist, der in den aktuellen Preislisten des Verkäufers aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. IDer Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Parteien stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferumständen oder der Unterschreitung von den in den jeweils gültigen Verkaufspreislisten genannten Mindestabnahmemengen nötig ist. Soweit nicht anders im Kaufpreis ist Angebot oder den jeweils gültigen Verkaufspreislisten angegeben, oder so weit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis „ex works incoterms 2020“ genannt. Soweit der Verkäufer bereit ist, die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Preise verstehen sich exklusive der Versendung bzwjeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zahlen muss. Anlieferung enthaltenLiegen die Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung vor (zum Beispiel EU-Binnenhandel) entfällt die Umsatzsteuerzahllast für den Käufer, es sei denn, er teilt seine Umsatzsteuer- Identnummer nicht in der Bestellung mit oder er stellt die zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung erforderlichen Nachweise nicht zur Verfügung. Es werden bei In diesen Fällen ist der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir Verkäufer gleichwohl berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt stellen. Wird auf eine Rechnung nachträglich von den Steuerbehörden Umsatzsteuer erhoben, ist der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnenKäufer verpflichtet, den Verkäufer insoweit in vollem Umfang freizustellen, bzw. an den Verkäufer die Umsatzsteuer nachzuzahlen.
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