Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (1) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behält sich Xxxxxxx das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson vorgenommen. Wird diese Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird die von Xxxxxxx beigestellte Sache mit anderen, Xxxxxxx nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Lieferant Emerson anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emerson. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 8.1 Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Eigentumsvorbehalt mit der Zahlung des für die Vorbehaltsware vereinbarten Preises erlischt und wir zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ermächtigt sind. Ein weitergehender Eigentums- vorbehalt des Lieferanten wird nicht akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 6.1. Sofern der Käufer beim Verkäufer beistellt, behält sich der Käufer hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer werden für den Käufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware dem Käufer mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Sachen zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 1. Das Eigentum an der Lieferung geht mit Zahlung auf uns über.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 10.1 Alle von uns bereitgestellten Teile (Vorbehaltsware) und Werkzeuge bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 6.1. Sofern der Käufer beim Verkäufer beistellt, behält sich der Käufer hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer werden für den Käufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware dem Käufer mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Sachen zu den anderen upon otherwise payment of the delivery shall be made within thirty days after delivery and receipt of invoice with a 2% discount or within ninety days net. 3,5. The Seller hast to provide to the buyer an invoice at the time or times agreed by the parties in a manner which enables the buyer to verify the invoiced items in a qualified way. I case such invoice is not provided, no payment shall became due.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Muster, Modelle, Profile, Abbildungen, Zeichnungen, Normenblätter, Berechnungen und sonstigen Informationen und Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden oder durch Dritte genutzt oder vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung vollständig an uns unaufgefordert zurückzugeben, sofern sie vom Lieferanten im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung. Im Übrigen sind sie Dritten gegenüber geheim zu halten.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 1. Sofern GIRA Teile beim Lieferanten beistellt, behält sich GIRA hieran das Eigentum vor. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Lieferanten werden für GIRA vorgenommen. Wird GIRAs Vorbehaltsware mit anderen, GIRA nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt GIRA das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache von GIRA (Einkaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (c) Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hin-