Kaufpreis. Für bis zu max. 3 to/ha der Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht, wird ein marktüblicher Preis, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonne, vereinbart. Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten Preis. Nicht entsprechende Ware ist der Aufkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet als UMS Weizen (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen. Der Aufkäufer wird an den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in Halbturn festgestellte Gewicht.
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Samples: Anbauvertrag
Kaufpreis. Für bis Der vereinbarte Kaufpreis beträgt [???:» €, i.W.: Euro [???:». Er ist innerhalb von 10 Tagen ohne Zinsbeilage zu maxbezahlen, nachdem der Notar den Vertragsteilen schriftlich mitgeteilt hat, dass
1. 3 to/ha die aufgrund dieser Urkunde bewilligte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist im Rang nach den derzeit eingetragenen Belastungen oder an rangbesserer Stelle und im Rang allenfalls nach etwaigen Finanzierungsgrundpfandrechten des Erwerbers,
2. die zur vertragsgemäßen Lastenfreistellung erforderlichen Unterla- gen dem Notar zur bedingungslosen Verwendung vorliegen,
3. die Stellungnahme des Landratsamtes Oberallgäu vorliegt, dass ge- setzliche Vorkaufsrechte nach dem Naturschutzrecht nicht beste- hen bzw. nicht ausgeübt werden. Die Vertragsteile beauftragen den Notar, sie vom Vorliegen der VertragsmengeFällig- keitsvoraussetzungen zu verständigen. Diese Mitteilung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung des Veräußerers. Der Kaufpreis ist bei Fälligkeit zu überweisen auf das Konto bei der [???:», die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entsprichtIBAN: DE[???:», wird ein marktüblicher Preis, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonne, vereinbart. Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch lautend auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten PreisVeräußerer, sofern vom Notar in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung nichts anderes angewiesen wird. Nicht entsprechende Ware Zahlt der Erwerber den Kaufpreis bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Er muss dann insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen entrichten. Liegen die zur vertragsgemäßen Lastenfreistellung erforderlichen Unter- lagen beim Notar zwar vor, ist ihre Verwendung aber von der Aufkäufer berechtigt aber Zahlung bestimmter Geldbeträge abhängig und reicht der Kaufpreis zur Befriedi- gung aller Zahlungsvorbehalte aus, so steht dies der Kaufpreisfälligkeit nicht verpflichtet als UMS Weizen (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufenentgegen. Der Aufkäufer wird an Erwerber ist in diesem Fall berechtigt und verpflich- tet, aus dem Kaufpreis die geforderten Zahlungsvorbehalte der beteilig- ten dinglichen Berechtigten zu befriedigen. An den Produzenten nach der Ernte Veräußerer ist dann nur ein Akonto auf Basis seiner verbleibender Restbetrag aus dem Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer Notar wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen ermächtigt, die zur Lastenfreistellung erforderlichen Un- terlagen für alle am Vertrag oder an der Kaufpreisfinanzierung Beteilig- ten entgegenzunehmen und Gewissenzu verwenden. Alle Rechte und Ansprüche des Veräußerers, das heißt die mit den zu beseitigen- den Belastungen zu tun haben, werden an den Erwerber abgetreten. Diese Übertragung wirkt, sobald der Qualität Kaufpreis bezahlt ist, und Marktentwicklung entsprechenderlischt, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt sobald die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive UmsatzsteuerLastenfreistellung durchgeführt ist. Der Produzent erklärt Erwerber - mehrere als Gesamtschuldner - unterwirft sich mit wegen der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstandeneingegangenen Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises der sofor- tigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch Vollstreckbare Ausferti- gung kann nach Vorliegen der vom Notar festzustellenden Fälligkeitsvo- raussetzungen ohne Nachweis etwaiger weiterer die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in Halbturn festgestellte GewichtVollstreckbarkeit begründenden Tatsachen erteilt werden.
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Samples: Kaufvertrag
Kaufpreis. Für bis zu max. 3 to/ha der Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht, wird ein marktüblicher Preis, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonne, vereinbart. Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten Preis. Nicht entsprechende Ware ist der Aufkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet als UMS Weizen (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen1. Der Aufkäufer wird an den Produzenten nach Kaufpreis beträgt € ***,00/m² (in Worten: Euro ***). Dies ergibt bei der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlenangege- benen Fläche von *** Quadratmetern einen Kaufpreis von insgesamt Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert des Grundstücks.
2. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann Käufer hat bereits eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie Anzahlung in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer€ *** (in Worten: Euro ***), ge- leistet, die auf den Kaufpreis angerechnet wird.
3. Der Produzent erklärt sich Restkaufpreis in Höhe von € *** ist zinslos zu zahlen an die Gemeinde Weilerswist -, innerhalb von 4 Wochen, nachdem der Notar dem Käufer schriftlich bestätigt hat, dass der heutige Kaufvertrag rechtswirksam ist, und zwar auf das Konto der Erschlie- ßungsmaßnahme Weilerswist Süd, Nr. *** bei der *** Bankverbindung wird mitgeteilt BLZ *** Kontoinhaber Gemeinde Weilerswist Verwendungszweck Grundstückskaufvertrag Käufer ***(Name), Grundstück Nr. ***(Baufeld-Nr.), Kontierungs-Nr. 7060 01-***. Sollte der Käufer nach Rechtswirksamkeit des Vertrages, aber vor dem vorgenannten Fälligkeitstermin mit der Abrechnung Bebauung des Grundbesitzes beginnen, so ist der Kaufpreis vor Baubeginn fällig und zahlbar. Ein derartiger, vorzeitiger Baubeginn bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung des Verkäufers, falls nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein strengeres Formerfordernis zu erfüllen ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über den Baubeginn unverzüglich durch Vorlage der Baubeginnanzeige in Kenntnis zu setzen. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Kaufpreises auf dem Emp- fängerkonto.
4. Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Den rückständigen Teil des Kaufpreises hat er dann mit acht vom Hundert Jahreszinsen zu verzinsen. Der Nachweis eines wesentlich niedrigeren Scha- dens bleibt dem Käufer vorbehalten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der gesetzliche Verzugszins ist fünf Prozentpunkte über dem je- weiligen Basiszinssatz p. a.
5. Leistet der Käufer im Falle des Zahlungsverzuges innerhalb einer von dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht oder nicht vollständig, so ist der Verkäufer be- rechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Die Vertragschließenden sind sich einig, dass eine Nachfrist von zwei Wochen als angemessen gilt. Der Verkäufer ist darüber hinaus zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nachfristsetzung berechtigt, wenn über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
6. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung dem Ver- käufer gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde; eine voll- streckbare Ausfertigung kann nach Absendung der Fälligkeitsmitteilung durch den Aufkäufer Notar ohne besondere Nachweise erteilt werden. Dies berührt nicht die Beweislast im Gutschriftwege einverstandenVerfahren der Vollstreckungsgegenklage. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
7. Der Anspruch auf Verschaffung des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei Eigentums und der Übernahme in Halbturn festgestellte Gewichtdieser Urkunde bestellten dinglichen Rechte verjährt in dreißig Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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Samples: Kaufvertrag
Kaufpreis. Für bis zu max. 3 to/ha der Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht, wird ein marktüblicher Preis, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonne, vereinbart. Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten Preis. Nicht entsprechende Ware ist der Aufkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet als UMS Weizen (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen3.1. Der Aufkäufer wird an Gesamtkaufpreis für den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner eigentlichen Kaufgegenstand beträgt EUR *** und errechnet sich wie folgt: - für die Wohnung Top EUR *** - für den Abstellplatz für PKW *** EUR *** - Nettokaufpreis (gesamt) EUR *** - zuzüglich 20 % Umsatzsteuer EUR *** - Gesamtkaufpreis EUR *** Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich allfälliger Beträge für Sonderleistungen und Zusatzausstattung. Die Verkäuferseite erklärt, für den gegenständlichen Kaufpreis die Umsatzsteuerpflicht gemäß § 6 Abs. 2 des geltenden Umsatzsteuergesetzes in Anspruch zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlennehmen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und GewissenKlargestellt wird, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, dass dieser Kaufvertrag keine Rechnung im Sinne des Punktes 4§ 11 Abs. 1 des geltenden Umsatzsteuergesetzes darstellt. Die Verkäuferseite hat jedoch der Käuferseite nach Maßgabe der Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes in der geltenden Fassung eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung über den Nettokaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer bei Übergabe des Kaufgegenstandes auszustellen und zu übergeben. Die Käuferseite verpflichtet sich, spätestens bei Kaufvertragsunterfertigung eine verbindliche Finanzierungszusage eines inländischen Kreditinstituts, zumindest im Umfang des Kaufpreises und der Nebengebühren sowie der Kosten des Vertragserrichters und Treuhänders, an die Verkäuferseite zu übergeben.) dieses Vertrages reduzieren
3.2. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt in nachstehender Weise:
3.2.1. Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss auf ein Anderkonto des Vertragserrichters und Treuhänders einzubezahlen.
3.2.2. Alternativ verpflichtet sich die Käuferseite, diesen Kaufpreis durch Hinterlegung einer Garantie einer zur Geschäftsausübung im Inland berechtigten Bank oder Bausparkasse mit einer Laufzeit von 18 Monaten ab Ausstellung beim Vertragserrichter und Treuhänder zu besichern. Diese muss den Vertragserrichter und Treuhänder in die Lage versetzen, den Kaufpreis entsprechendund die staatlichen Gebühren ohne weiteres Zutun der Käuferseite von der Garantin abzurufen und an die Verkäuferseite weiterzuleiten. Die Überweisung des Kaufpreises an die Verkäuferseite erfolgt bei der Variante Bankgarantie dergestalt, ebenso dass der Vertragserrichter als Treuhänder von der finanzierenden Bank den Kaufpreis zu Lasten der Bankgarantie abruft und auf ein Anderkonto nimmt und anschließend an den Verkäufer weiterleitet.
3.2.3. Für den Fall des Verzugs werden Verzugszinsen von 5% des Kaufpreises per anno vereinbart. Wahlweise kann die Verkäuferseite der Käuferseite eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und im Falle des ergebnislosen Ablaufes derselben vom Vertrag zurücktreten. Die bis dorthin aufgelaufenen Kosten des Vertragserrichters hat in diesem Fall die Käuferseite zu tragen – unter Klag- und Schadloshaltung der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / FuhreVerkäuferseite. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive UmsatzsteuerSollte der Verkäuferseite durch den Vertragsrücktritt ein Schaden entstanden sein, behält sie sich deren Geltendmachung vor.
3.2.4. Der Produzent erklärt sich mit Kaufpreis ist vom Vertragserrichter und Treuhänder an die Verkäuferseite zu überweisen, sobald
3.2.4.1. das Eigentumsrecht der Abrechnung Käuferseite im vereinbarten lastenfreien Rang am eigentlichen Vertragsgegenstand einverleibt ist, zumindest die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG zugunsten der Käuferseite im Grundbuch angemerkt ist,
3.2.4.2. dem Treuhänder eine Bestätigung der Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes, unterfertigt durch alle Vertragsparteien vorliegt. Die Anderkontozinsen (abzüglich Bankspesen und KeSt) gebühren in diesem Fall der Verkäuferseite.
3.2.5. Der Kaufpreis ist an die Käuferseite zurück zu überweisen,
3.2.5.1. sollte das Kaufobjekt nicht binnen 12 Monaten ab Vertragsunterfertigung an die Käuferseite aus Verschulden der Verkäuferseite übergeben worden sein oder
3.2.5.2. über das Vermögen der Verkäuferseite ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendes Vermögens eingestellt wird. Diese beiden Gründe gelten als Rücktrittsgründe für die Käuferseite und wird der Verkäuferseite durch den Aufkäufer Vertragserrichter im Gutschriftwege einverstandenAuftrag der Käuferseite ein schriftlicher Rücktritt mittels eingeschriebenen Briefes erklärt werden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. Anderkontozinsen (abzüglich Bankspesen und KeSt) gebühren in diesem Fall des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei Rücktritts der Übernahme in Halbturn festgestellte GewichtKäuferseite.
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Samples: Kaufvertrag
Kaufpreis. Für bis zu max1. 3 to/ha Die Vereinbarung des Preises ist wesentliche Gebührlichkeit und Bedingung des Abschlusses des Kaufvertrages.
2. Wenn im Kaufvertrag nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise in der VertragsmengeParität FCA nach Incoterms 2000 und ohne MWSt.
3. Der Kaufpreis für die Ware ist fällig in der Frist von 60 Tagen vom Tag der gesamten Lieferung der Ware auf Grund der Rechnung des Verkäufers, die ordnungsgemäß erstellt ist und dem Käufer ausgehändigt wird. Zum Ausschluß jeglicher Zweifel haben die Vertragsseiten vereinbart, daß die Lieferung der Ware komplett ist, wenn die gesamte Ware (i) der Lieferung geliefert wurde, sowie auch (ii)komplette Begleitdokumentation und (iii) im Fall der Ware gelieferten nach dem 31.12.2009 muß die Ware auch mit dem Balkenkode in Übereinstimmung mit den unter PktBestimmungen dieses Vertrages gezeichnet sein. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die ordnungsgemäße Rechnung auszuhändigen.
4.) vereinbarten Qualitätsnormen . Im Falle, daß die Rechnung des Verkäufers nicht den Bestimmungen nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschrifte der Slowakischen Republik entspricht, oder wenn sie im Widerspruch mit Punkt 3 dieses Artikels erstellt wird, ist der Käufer berechtigt, sie dem Verkäufer zurückzuschicken – zur Korrektur oder Ergänzung. In diesem Fall wird ein marktüblicher Preisdie Fälligkeitsfrist unterbrochen und die neue Fälligkeitsfrist beginnt vom Tag der Aushändigung der ordnungsgemäßen Rechnung an die betreffende Abteilung des Käufers.
5. Die Bezahlung des Kaufpreises wird als bargeldlose Überweisung auf das Konto des Verkäufers Nr.: ....................... / realisiert. Im Falle, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonnewenn auf der Rechnung oder im abgeschlossenen Kaufvertrag eine andere Kontonummer des Verkäufers angeführt wird, vereinbartist der Käufer ohne Berücksichtigung auf die Tatsache berechtigt, in diesem Fall den Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers, genannt in diesem Punkt, zu überweisen.
6. Sollte Im Falle der Verzögerung des Käufers mit der Überweisung des Kaufpreises für die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich seinWare nach Kaufvertrag, hat der Produzent keinen Verkäufer Anspruch auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten Preis. Nicht entsprechende Ware ist der Aufkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet als UMS Weizen (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen. Der Aufkäufer wird an den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie Zinsen aus Verzögerung in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit 0,03% des fälligen Betrages für jeden Tag der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstandenVerzögerung.
7. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. informative Preisliste der Produkte des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei Verkäufers und voraussichtliches Volumen von Lieferungen sind in der Übernahme in Halbturn festgestellte GewichtAnlage Nr.2 dieses Vertrages.
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Samples: Kaufvertrag
Kaufpreis. a.) Für bis zu max. 3 to/ha der die Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht, entspricht wird ein marktüblicher PreisMindestpreis in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonnedas heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vereinbartvermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten oben unter a) vereinbarten Preis. Nicht entsprechende Ware Der Aufkäufer ist der Aufkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als UMS Weizen Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Futterweizen Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird an den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre……/to. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. des Erntejahres 2017jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in Halbturn festgestellte Gewicht.
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Samples: Bio Anbauvertrag
Kaufpreis. 3.1. Als angemessenen Kaufpreis vereinbaren die Parteien
3.2. Der Kaufpreis ist spesen- und abzugsfrei binnen 8 Tagen nach allseitiger Un- terfertigung des Kaufvertrages bar, spesen- und abzugsfrei auf das nachstehende von der Vertragsverfasserin und Treuhänderin für dieses Rechtsgeschäft eröffnete Treuhandkonto zur Überweisung zu bringen, dass die Gutschrift spätestens am achten Tag nach Vertragsunterfertigung auf dem Tagesauszug aufscheint:
3.3. Hinsichtlich des an die Vertragsverfasserin und Treuhänderin zu überweisen- den Kaufpreises ermächtigen und beauftragen die Vertragsparteien die Vertrags- verfasserin einseitig unwiderruflich, diesen treuhändig entgegen zu nehmen, und entsprechend der nachfolgenden Regelungen unverzüglich nach Vorliegen der nachstehend angeführten Voraussetzungen samt etwaiger zwischenzeitig ange- reifter Xxxxxx, abzüglich KESt und Spesen sowie abzüglich der an das Finanzamt abzuführenden Immobilienertragssteuer auf ein von der Verkäuferin bekanntzu- gebendes Konto zur Auszahlung zu bringen.
3.4. Die Voraussetzungen für die Auszahlung des Treuhanderlages sind gegeben, wenn die Einverleibung des Eigentumsrechtes der kaufenden Partei zum verein- barten Lastenstand sichergestellt ist, sohin
3.5. Die Abwicklung dieser Treuhandschaft erfolgt nach den Bestimmungen des elektronischen Treuhandbuches (eTHB 2021) der Oö. Rechtsanwaltskammer.
3.6. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass der vereinbarte Kaufpreis im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistungen sowohl als ob- jektiv angemessen, als auch den wirtschaftlichen Verhältnissen und Absichten der Vertragsparteien entsprechend anzuerkennen ist und dem, den Vertragsparteien bekannten wahren Wert der einander gegenüberstehenden Leistungen tatsächlich entspricht.
3.7. Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einigkeit darüber, dass eine Anfech- tung dieses Vertrages nach § 934 ABGB (laesio enormis) nicht erfolgen kann. Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf eine Anfechtung wegen Irrtums.
3.8. Die Vertragsparteien haben die Vertragsverfasserin einseitig unwiderruflich mit der Durchführung der Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer und der Ein- tragungsgebühr beauftragt und verpflichtet sich die kaufende Partei binnen 8 Ta- gen ab Vertragsunterfertigung die zur Durchführung der Selbstberechnung erfor- derlichen Beträge
3.9. Für bis zu maxden Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen gem. 3 to/ha der Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht, wird ein marktüblicher Preis, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonne, § 456 UGB vereinbart. Sollte Die verkaufende Partei verzichtet ansonsten ausdrücklich auf eine Wertsicherung und Sicherstellung der Zahlungen.
3.10. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung hat die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich seinverkau- fende Partei das Recht, hat der Produzent keinen Anspruch auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten Preis. Nicht entsprechende Ware ist der Aufkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet als UMS Weizen (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen. Der Aufkäufer wird an den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug vom Vertrag ohne Setzung einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich Nachfrist mit der Abrechnung durch Wirkung zurückzutreten, dass der gesamte Vertrag aufgehoben wird. In diesem Fall haftet die kaufende Partei für alle der verkaufenden Partei entstehenden Schäden ver- schuldensunabhängig.
3.11. Dieser gesamte Vertragspunkt gilt zwischen den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstandenParteien unbedingt. Die vereinbarten Preise verstehen Sollten die Bedingungen gemäß Punkt 9. nicht eintreten, verpflichtet sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in Halbturn festgestellte Gewicht.verkaufende
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Samples: Kaufvertrag
Kaufpreis. Für bis zu maxEin Kaufvertrag kommt zustande, wenn er Austausch von Ware gg Geld vereinbart ist. 3 to/ha Bestandteil dieser Vereinbarung ist auch immer der VertragsmengeKaufpreis, er muss ein Bsp.: A tauscht seine Toga gegen die Tunika des B. Hier liegt kein KV, sondern ein Tauschvertrag (=Innomminatkontrakt) vor. A verkauft Haus an B für 1000 + Renovierung eines weiteren Hauses des A. Hier liegt ein KV vor, die den unter PktRenovierung des weiteren Hauses kann A mittels ACTIO VENDITI geltend machen. 4.→ pretium verum: *es muss ein ernstgemeinter Kaufpreis vorliegen, der nicht nur symbolischen Wert hat, da ja sonst in Wirklichkeit eine Schenkung vorliegen würde. *ebenso läge eine Schenkung vor, wenn zwar ein Kaufpreis vereinbart, aber nicht eingetrieben werden soll (pretium simulatum). *zulässig ist aber eine Verminderung des KP schenkunkshalber, zB Tante verkauft ihr Landgut (W200.000) vereinbarten Qualitätsnormen entsprichtum nur 100.000 in teilweiser Schenkungsabsicht an ihren Neffen. AUSNAHME: zwischen Ehegatten nicht gestattet, wird da die Schenkung zw ihnen verboten ist und so ein marktüblicher PreisUmgehungsgeschäft zustande kommen würde. → pretium certum: Der Kaufpreis muss aber nicht nur ernstgemeint, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonne, vereinbart. Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sondern auch bestimmt sein, hat dh der Produzent keinen Anspruch auf den gemäß obiger Umfang der Leistungspflicht des Käufers muss erkennbar sein. *A kauft von B eine Staue um 100 oder 200 – kein pretium certum – kein KV. Aber auch als pretium certum gilt der Kaufpreis, der sich nach objektiven Kriterien ermittelten Preisermitteln lässt, zB der Kauf von einer Schiffsladung Getreide um 100/Tonne. Nicht entsprechende Ware Ebenfalls zulässig ist der Aufkäufer berechtigt aber Kauf um „wie viel du dafür bezahlt hast“ oder „so viel ich in der Tasche/Kassa habe“. Ein einseitig ausgesprochenes Recht zur Preisgestaltung ist nicht verpflichtet als UMS Weizen zulässig (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen. Der Aufkäufer wird an den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität„Bestimm du, wie insbesondere Aspiration und Trocknungviel ich dafür Zahlen soll.“). Bei der Kaufpreisermittlung durch einen Dritten, der den Schätzwert der Kaufsache ermitteln soll, herrscht über das Zustandekommen des KV eine Kontroverse: *einerseits wird vertreten, dass bereits mit der Beauftragung des Dritten der KV gültig zustande kommt, andererseits * wird vertreten, dass der ermittelte Xxxxxxxxx noch der Bestätigung der Vertragsparteien bedürfe. → pretium iustum: Grundsätzlich unterliegt die Preisgestaltung der Privatautonomie, sprich man kann auch eine teure Sache um einen günstigen Preis erwerben. Grenzen dieser Privatautonomie ist in der Nachklassik durch das pretium iustum gesetzt, genauer durch die *LAESIO ENORMIS/Verkürzung über die Hälfte: erhält der Verkäufer weniger als die Hälfte des Wertes der Kaufsache als Gegenleistung, kann er den Vertrag auflösen. In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt. (ex tunc) Der Schuldner erhält jedoch die Möglichkeit, im Sinne des Punktes 4Rahmen einer FACULTAS ALTERNATIVA auf den wahren Wert der Kaufsache aufzuzahlen und die Rückabwicklung damit aufzuhalten. Eine facultas alternativa liegt vor, wenn der Schuldner eine Forderung mit einer anderen Leistung tilgen kann, aber nicht muss.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in Halbturn festgestellte Gewicht.
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Samples: Realverträge