Kaufpreis. a.) Für die Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt. b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in festgestellte Gewicht.
Appears in 1 contract
Sources: Bio Anbauvertrag
Kaufpreis. a.Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn er Austausch von Ware gg Geld vereinbart ist. Bestandteil dieser Vereinbarung ist auch immer der Kaufpreis, er muss ein Bsp.: A tauscht seine Toga gegen die Tunika des B. Hier liegt kein KV, sondern ein Tauschvertrag (=Innomminatkontrakt) Für die Vertragsmengevor. A verkauft Haus an B für 1000 + Renovierung eines weiteren Hauses des A. Hier liegt ein KV vor, die den unter PktRenovierung des weiteren Hauses kann A mittels ACTIO VENDITI geltend machen. 4.→ pretium verum: *es muss ein ernstgemeinter Kaufpreis vorliegen, der nicht nur symbolischen Wert hat, da ja sonst in Wirklichkeit eine Schenkung vorliegen würde. *ebenso läge eine Schenkung vor, wenn zwar ein Kaufpreis vereinbart, aber nicht eingetrieben werden soll (pretium simulatum). *zulässig ist aber eine Verminderung des KP schenkunkshalber, zB Tante verkauft ihr Landgut (W200.000) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird um nur 100.000 in teilweiser Schenkungsabsicht an ihren Neffen. AUSNAHME: zwischen Ehegatten nicht gestattet, da die Schenkung zw ihnen verboten ist und so ein Mindestpreis in Höhe von EUR Umgehungsgeschäft zustande kommen würde. → pretium certum: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und GewissenKaufpreis muss aber nicht nur ernstgemeint, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sondern auch bestimmt sein, hat dh der Produzent keinen Anspruch auf Umfang der Leistungspflicht des Käufers muss erkennbar sein. *A kauft von B eine Staue um 100 oder 200 – kein pretium certum – kein KV. Aber auch als pretium certum gilt der Kaufpreis, der sich nach objektiven Kriterien ermitteln lässt, zB der Kauf von einer Schiffsladung Getreide um 100/Tonne. Ebenfalls zulässig ist der Kauf um „wie viel du dafür bezahlt hast“ oder „so viel ich in der Tasche/Kassa habe“. Ein einseitig ausgesprochenes Recht zur Preisgestaltung ist nicht zulässig („Bestimm du, wie viel ich dafür Zahlen soll.“). Bei der Kaufpreisermittlung durch einen Dritten, der den oben unter a) vereinbarten PreisSchätzwert der Kaufsache ermitteln soll, herrscht über das Zustandekommen des KV eine Kontroverse: *einerseits wird vertreten, dass bereits mit der Beauftragung des Dritten der KV gültig zustande kommt, andererseits * wird vertreten, dass der ermittelte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ noch der Bestätigung der Vertragsparteien bedürfe. Der Aufkäufer → pretium iustum: Grundsätzlich unterliegt die Preisgestaltung der Privatautonomie, sprich man kann auch eine teure Sache um einen günstigen Preis erwerben. Grenzen dieser Privatautonomie ist berechtigt aber nicht verpflichtetin der Nachklassik durch das pretium iustum gesetzt, nicht genauer durch die *LAESIO ENORMIS/Verkürzung über die Hälfte: erhält der Verkäufer weniger als die Hälfte des Wertes der Kaufsache als Gegenleistung, kann er den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufenVertrag auflösen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte In diesem Fall wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlenVertrag rückabgewickelt. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt (ex tunc) Der Schuldner erhält jedoch die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und TrocknungMöglichkeit, im Sinne des Punktes 4Rahmen einer FACULTAS ALTERNATIVA auf den wahren Wert der Kaufsache aufzuzahlen und die Rückabwicklung damit aufzuhalten. Eine facultas alternativa liegt vor, wenn der Schuldner eine Forderung mit einer anderen Leistung tilgen kann, aber nicht muss.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in festgestellte Gewicht.
Appears in 1 contract
Sources: Realverträge
Kaufpreis. a.) Für die bis zu max. 3 to/ha der Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht entspricht, wird ein Mindestpreis in Höhe von marktüblicher Preis, mindestens jedoch EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen148,-- pro Tonne, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarktenvereinbart. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten gemäß obiger Kriterien ermittelten Preis. Der Nicht entsprechende Ware ist der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren verpflichtet als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen UMS Weizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge an den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. des jeweiligen ErntejahresErntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in Halbturn festgestellte Gewicht.
Appears in 1 contract
Sources: Anbauvertrag
Kaufpreis. a.) Für 3.1. Als angemessenen Kaufpreis vereinbaren die VertragsmengeParteien
3.2. Der Kaufpreis ist spesen- und abzugsfrei binnen 8 Tagen nach allseitiger Un- terfertigung des Kaufvertrages bar, spesen- und abzugsfrei auf das nachstehende von der Vertragsverfasserin und Treuhänderin für dieses Rechtsgeschäft eröffnete Treuhandkonto zur Überweisung zu bringen, dass die Gutschrift spätestens am achten Tag nach Vertragsunterfertigung auf dem Tagesauszug aufscheint:
3.3. Hinsichtlich des an die Vertragsverfasserin und Treuhänderin zu überweisen- den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird Kaufpreises ermächtigen und beauftragen die Vertragsparteien die Vertrags- verfasserin einseitig unwiderruflich, diesen treuhändig entgegen zu nehmen, und entsprechend der nachfolgenden Regelungen unverzüglich nach Vorliegen der nachstehend angeführten Voraussetzungen samt etwaiger zwischenzeitig ange- reifter ▇▇▇▇▇▇, abzüglich KESt und Spesen sowie abzüglich der an das Finanzamt abzuführenden Immobilienertragssteuer auf ein Mindestpreis in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahltVerkäuferin bekanntzu- gebendes Konto zur Auszahlung zu bringen.
b.3.4. Die Voraussetzungen für die Auszahlung des Treuhanderlages sind gegeben, wenn die Einverleibung des Eigentumsrechtes der kaufenden Partei zum verein- barten Lastenstand sichergestellt ist, sohin
3.5. Die Abwicklung dieser Treuhandschaft erfolgt nach den Bestimmungen des elektronischen Treuhandbuches (eTHB 2021) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4der Oö. Rechtsanwaltskammer.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung
3.6. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Ivereinbarte Kaufpreis im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistungen sowohl als ob- jektiv angemessen, als auch den wirtschaftlichen Verhältnissen und Absichten der Vertragsparteien entsprechend anzuerkennen ist sodann und dem, den Vertragsparteien bekannten wahren Wert der einander gegenüberstehenden Leistungen tatsächlich entspricht.
3.7. Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einigkeit darüber, dass eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) Anfech- tung dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso nach § 934 ABGB (laesio enormis) nicht erfolgen kann. Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf eine Anfechtung wegen Irrtums.
3.8. Die Vertragsparteien haben die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich Vertragsverfasserin einseitig unwiderruflich mit der Abrechnung durch Durchführung der Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer und der Ein- tragungsgebühr beauftragt und verpflichtet sich die kaufende Partei binnen 8 Ta- gen ab Vertragsunterfertigung die zur Durchführung der Selbstberechnung erfor- derlichen Beträge
3.9. Für den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstandenFall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen gem. § 456 UGB vereinbart. Die vereinbarten Preise verstehen verkaufende Partei verzichtet ansonsten ausdrücklich auf eine Wertsicherung und Sicherstellung der Zahlungen.
3.10. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung hat die verkau- fende Partei das Recht, vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist mit der Wirkung zurückzutreten, dass der gesamte Vertrag aufgehoben wird. In diesem Fall haftet die kaufende Partei für alle der verkaufenden Partei entstehenden Schäden ver- schuldensunabhängig.
3.11. Dieser gesamte Vertragspunkt gilt zwischen den Parteien unbedingt. Sollten die Bedingungen gemäß Punkt 9. nicht eintreten, verpflichtet sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in festgestellte Gewicht.verkaufende
Appears in 1 contract
Sources: Kaufvertrag
Kaufpreis. a.) Für die Vertragsmenge, die den unter Pkt1. 4Der Kaufpreis beträgt € ***,00/m² (in Worten: Euro ***). Dies ergibt bei der angege- benen Fläche von *** Quadratmetern einen Kaufpreis von insgesamt Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert des Grundstücks.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis
2. Der Käufer hat bereits eine Anzahlung in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird € *** (in Worten: Euro ***), ge- leistet, die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über auf den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahltKaufpreis angerechnet wird.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis3. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie Restkaufpreis in Höhe von EUR ……/to€ *** ist zinslos zu zahlen an die Gemeinde Weilerswist -, innerhalb von 4 Wochen, nachdem der Notar dem Käufer schriftlich bestätigt hat, dass der heutige Kaufvertrag rechtswirksam ist, und zwar auf das Konto der Erschlie- ßungsmaßnahme Weilerswist Süd, Nr. Sämtliche Entgelts- *** bei der *** Bankverbindung wird mitgeteilt BLZ *** Kontoinhaber Gemeinde Weilerswist Verwendungszweck Grundstückskaufvertrag Käufer ***(Name), Grundstück Nr. ***(Baufeld-Nr.), Kontierungs-Nr. 7060 01-***. Sollte der Käufer nach Rechtswirksamkeit des Vertrages, aber vor dem vorgenannten Fälligkeitstermin mit der Bebauung des Grundbesitzes beginnen, so ist der Kaufpreis vor Baubeginn fällig und Preisangaben sind soweit zahlbar. Ein derartiger, vorzeitiger Baubeginn bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung des Verkäufers, falls nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteueraufgrund gesetzlicher Vorschriften ein strengeres Formerfordernis zu erfüllen ist. Der Produzent erklärt Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über den Baubeginn unverzüglich durch Vorlage der Baubeginnanzeige in Kenntnis zu setzen. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Kaufpreises auf dem Emp- fängerkonto.
4. Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Den rückständigen Teil des Kaufpreises hat er dann mit acht vom Hundert Jahreszinsen zu verzinsen. Der Nachweis eines wesentlich niedrigeren Scha- dens bleibt dem Käufer vorbehalten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der gesetzliche Verzugszins ist fünf Prozentpunkte über dem je- weiligen Basiszinssatz p. a.
5. Leistet der Käufer im Falle des Zahlungsverzuges innerhalb einer von dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht oder nicht vollständig, so ist der Verkäufer be- rechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Die Vertragschließenden sind sich mit einig, dass eine Nachfrist von zwei Wochen als angemessen gilt. Der Verkäufer ist darüber hinaus zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nachfristsetzung berechtigt, wenn über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
6. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung dem Ver- käufer gegenüber der Abrechnung sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde; eine voll- streckbare Ausfertigung kann nach Absendung der Fälligkeitsmitteilung durch den Aufkäufer Notar ohne besondere Nachweise erteilt werden. Dies berührt nicht die Beweislast im Gutschriftwege einverstandenVerfahren der Vollstreckungsgegenklage. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
7. Der Anspruch auf Verschaffung des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei Eigentums und der Übernahme in festgestellte Gewichtdieser Urkunde bestellten dinglichen Rechte verjährt in dreißig Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Appears in 1 contract
Sources: Kaufvertrag
Kaufpreis. a.) Für die Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis3.1. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtetGesamtkaufpreis für den eigentlichen Kaufgegenstand beträgt EUR *** und errechnet sich wie folgt: - für die Wohnung Top EUR *** - für den Abstellplatz für PKW *** EUR *** - Nettokaufpreis (gesamt) EUR *** - zuzüglich 20 % Umsatzsteuer EUR *** - Gesamtkaufpreis EUR *** Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich allfälliger Beträge für Sonderleistungen und Zusatzausstattung. Die Verkäuferseite erklärt, nicht für den vereinbarten Qualitäten gegenständlichen Kaufpreis die Umsatzsteuerpflicht gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte § 6 Abs. 2 des geltenden Umsatzsteuergesetzes in Wien) aufzukaufenAnspruch zu nehmen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechenKlargestellt wird, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, dass dieser Kaufvertrag keine Rechnung im Sinne des Punktes 4§ 11 Abs. 1 des geltenden Umsatzsteuergesetzes darstellt. Die Verkäuferseite hat jedoch der Käuferseite nach Maßgabe der Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes in der geltenden Fassung eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung über den Nettokaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer bei Übergabe des Kaufgegenstandes auszustellen und zu übergeben. Die Käuferseite verpflichtet sich, spätestens bei Kaufvertragsunterfertigung eine verbindliche Finanzierungszusage eines inländischen Kreditinstituts, zumindest im Umfang des Kaufpreises und der Nebengebühren sowie der Kosten des Vertragserrichters und Treuhänders, an die Verkäuferseite zu übergeben.) dieses Vertrages reduzieren
3.2. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt in nachstehender Weise:
3.2.1. Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss auf ein Anderkonto des Vertragserrichters und Treuhänders einzubezahlen.
3.2.2. Alternativ verpflichtet sich die Käuferseite, diesen Kaufpreis durch Hinterlegung einer Garantie einer zur Geschäftsausübung im Inland berechtigten Bank oder Bausparkasse mit einer Laufzeit von 18 Monaten ab Ausstellung beim Vertragserrichter und Treuhänder zu besichern. Diese muss den Vertragserrichter und Treuhänder in die Lage versetzen, den Kaufpreis entsprechendund die staatlichen Gebühren ohne weiteres Zutun der Käuferseite von der Garantin abzurufen und an die Verkäuferseite weiterzuleiten. Die Überweisung des Kaufpreises an die Verkäuferseite erfolgt bei der Variante Bankgarantie dergestalt, ebenso dass der Vertragserrichter als Treuhänder von der finanzierenden Bank den Kaufpreis zu Lasten der Bankgarantie abruft und auf ein Anderkonto nimmt und anschließend an den Verkäufer weiterleitet.
3.2.3. Für den Fall des Verzugs werden Verzugszinsen von 5% des Kaufpreises per anno vereinbart. Wahlweise kann die Verkäuferseite der Käuferseite eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und im Falle des ergebnislosen Ablaufes derselben vom Vertrag zurücktreten. Die bis dorthin aufgelaufenen Kosten des Vertragserrichters hat in diesem Fall die Käuferseite zu tragen – unter Klag- und Schadloshaltung der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/toVerkäuferseite. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive UmsatzsteuerSollte der Verkäuferseite durch den Vertragsrücktritt ein Schaden entstanden sein, behält sie sich deren Geltendmachung vor.
3.2.4. Der Produzent erklärt sich mit Kaufpreis ist vom Vertragserrichter und Treuhänder an die Verkäuferseite zu überweisen, sobald
3.2.4.1. das Eigentumsrecht der Abrechnung Käuferseite im vereinbarten lastenfreien Rang am eigentlichen Vertragsgegenstand einverleibt ist, zumindest die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG zugunsten der Käuferseite im Grundbuch angemerkt ist,
3.2.4.2. dem Treuhänder eine Bestätigung der Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes, unterfertigt durch alle Vertragsparteien vorliegt. Die Anderkontozinsen (abzüglich Bankspesen und KeSt) gebühren in diesem Fall der Verkäuferseite.
3.2.5. Der Kaufpreis ist an die Käuferseite zurück zu überweisen,
3.2.5.1. sollte das Kaufobjekt nicht binnen 12 Monaten ab Vertragsunterfertigung an die Käuferseite aus Verschulden der Verkäuferseite übergeben worden sein oder
3.2.5.2. über das Vermögen der Verkäuferseite ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendes Vermögens eingestellt wird. Diese beiden Gründe gelten als Rücktrittsgründe für die Käuferseite und wird der Verkäuferseite durch den Aufkäufer Vertragserrichter im Gutschriftwege einverstandenAuftrag der Käuferseite ein schriftlicher Rücktritt mittels eingeschriebenen Briefes erklärt werden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta Anderkontozinsen (abzüglich Bankspesen und KeSt) gebühren in diesem Fall des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei Rücktritts der Übernahme in festgestellte GewichtKäuferseite.
Appears in 1 contract
Sources: Kaufvertrag
Kaufpreis. a.) Für 1. Die Vereinbarung des Preises ist wesentliche Gebührlichkeit und Bedingung des Abschlusses des Kaufvertrages.
2. Wenn im Kaufvertrag nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die VertragsmengePreise in der Parität FCA nach Incoterms 2000 und ohne MWSt.
3. Der Kaufpreis für die Ware ist fällig in der Frist von 60 Tagen vom Tag der gesamten Lieferung der Ware auf Grund der Rechnung des Verkäufers, die ordnungsgemäß erstellt ist und dem Käufer ausgehändigt wird. Zum Ausschluß jeglicher Zweifel haben die Vertragsseiten vereinbart, daß die Lieferung der Ware komplett ist, wenn die gesamte Ware (i) der Lieferung geliefert wurde, sowie auch (ii)komplette Begleitdokumentation und (iii) im Fall der Ware gelieferten nach dem 31.12.2009 muß die Ware auch mit dem Balkenkode in Übereinstimmung mit den unter PktBestimmungen dieses Vertrages gezeichnet sein. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die ordnungsgemäße Rechnung auszuhändigen.
4. Im Falle, daß die Rechnung des Verkäufers nicht den Bestimmungen nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschrifte der Slowakischen Republik entspricht, oder wenn sie im Widerspruch mit Punkt 3 dieses Artikels erstellt wird, ist der Käufer berechtigt, sie dem Verkäufer zurückzuschicken – zur Korrektur oder Ergänzung. In diesem Fall wird die Fälligkeitsfrist unterbrochen und die neue Fälligkeitsfrist beginnt vom Tag der Aushändigung der ordnungsgemäßen Rechnung an die betreffende Abteilung des Käufers.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht
5. Die Bezahlung des Kaufpreises wird ein Mindestpreis als bargeldlose Überweisung auf das Konto des Verkäufers Nr.: ....................... / realisiert. Im Falle, wenn auf der Rechnung oder im abgeschlossenen Kaufvertrag eine andere Kontonummer des Verkäufers angeführt wird, ist der Käufer ohne Berücksichtigung auf die Tatsache berechtigt, in diesem Fall den Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers, genannt in diesem Punkt, zu überweisen.
6. Im Falle der Verzögerung des Käufers mit der Überweisung des Kaufpreises für die Ware nach Kaufvertrag, hat der Verkäufer Anspruch auf Zinsen aus Verzögerung in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt 0,03% des fälligen Betrages für jeden Tag der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahltVerzögerung.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden7. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta informative Preisliste der Produkte des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei Verkäufers und voraussichtliches Volumen von Lieferungen sind in der Übernahme in festgestellte GewichtAnlage Nr.2 dieses Vertrages.
Appears in 1 contract
Sources: Kaufvertrag
Kaufpreis. a.) Für Der vereinbarte Kaufpreis beträgt [???:» €, i.W.: Euro [???:». Er ist innerhalb von 10 Tagen ohne Zinsbeilage zu bezahlen, nachdem der Notar den Vertragsteilen schriftlich mitgeteilt hat, dass
1. die Vertragsmengeaufgrund dieser Urkunde bewilligte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist im Rang nach den derzeit eingetragenen Belastungen oder an rangbesserer Stelle und im Rang allenfalls nach etwaigen Finanzierungsgrundpfandrechten des Erwerbers,
2. die zur vertragsgemäßen Lastenfreistellung erforderlichen Unterla- gen dem Notar zur bedingungslosen Verwendung vorliegen,
3. die Stellungnahme des Landratsamtes Oberallgäu vorliegt, dass ge- setzliche Vorkaufsrechte nach dem Naturschutzrecht nicht beste- hen bzw. nicht ausgeübt werden. Die Vertragsteile beauftragen den Notar, sie vom Vorliegen der Fällig- keitsvoraussetzungen zu verständigen. Diese Mitteilung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung des Veräußerers. Der Kaufpreis ist bei Fälligkeit zu überweisen auf das Konto bei der [???:», IBAN: DE[???:», lautend auf den Veräußerer, sofern vom Notar in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung nichts anderes angewiesen wird. Zahlt der Erwerber den Kaufpreis bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Er muss dann insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen entrichten. Liegen die zur vertragsgemäßen Lastenfreistellung erforderlichen Unter- lagen beim Notar zwar vor, ist ihre Verwendung aber von der Zahlung bestimmter Geldbeträge abhängig und reicht der Kaufpreis zur Befriedi- gung aller Zahlungsvorbehalte aus, so steht dies der Kaufpreisfälligkeit nicht entgegen. Der Erwerber ist in diesem Fall berechtigt und verpflich- tet, aus dem Kaufpreis die geforderten Zahlungsvorbehalte der beteilig- ten dinglichen Berechtigten zu befriedigen. An den Veräußerer ist dann nur ein verbleibender Restbetrag aus dem Kaufpreis zu bezahlen. Der Notar wird ermächtigt, die zur Lastenfreistellung erforderlichen Un- terlagen für alle am Vertrag oder an der Kaufpreisfinanzierung Beteilig- ten entgegenzunehmen und zu verwenden. Alle Rechte und Ansprüche des Veräußerers, die mit den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von EUR Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissenzu beseitigen- den Belastungen zu tun haben, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte Erwerber abgetreten. Diese Übertragung wirkt, sobald der Kaufpreis bezahlt ist, und erlischt, sobald die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten PreisLastenfreistellung durchgeführt ist. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4Erwerber - mehrere als Gesamtschuldner - unterwirft sich wegen der eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises der sofor- tigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. Vollstreckbare Ausferti- gung kann nach Vorliegen der vom Notar festzustellenden Fälligkeitsvo- raussetzungen ohne Nachweis etwaiger weiterer die Vollstreckbarkeit begründenden Tatsachen erteilt werden.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR ……/to. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta des jeweiligen Erntejahres. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in festgestellte Gewicht.
Appears in 1 contract
Sources: Kaufvertrag