Common use of Kaufpreis Clause in Contracts

Kaufpreis. 4.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigun- gen oder Angebotsschreiben durch Z.I.S. aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleis- tungen werden gesondert berechnet. 4.2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ver- einbart, in EURO ab Werk Altenbeken-Buke ohne Verpa- ckung, Versandkosten, Versicherung und ohne Umsatz- steuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung mit dem zur Zeit der Lieferung jeweils geltenden deutschen Steu- ersatz gesondert ausgewiesen. 4.3. Vom Kunden gewünschte oder von Z.I.S. erforder- lich gehaltene Verpackung sowie Lieferkosten werden zu den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Selbstkosten- preisen berechnet. 4.4. Z.I.S. behält sich das Recht vor, die Preise entspre- chend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände- rungen oder Rohstoffkostenänderungen eintreten.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Kaufpreis. 4.1Der Kaufpreis für alle etwaigen Abfindungsergänzungsansprüche sowie die Ansprüche auf Einzelver- briefung aus oder im Zusammenhang mit einem Serie A-Genussschein, einem Serie D-Genussschein oder einem Serie K-Genussschein beträgt 50% (in Worten: fünfzig Prozent) des Betrages, den Drä- gerwerk AG & Co. KGaA auf den als Abfindungsergänzungsanspruch bezeichneten Anspruch auf einen Genussschein an die Deutsche Balaton AG tatsächlich (nach Steuern und etwaigen Gebühren) zahlt und der nach Abzug der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung, die die Deutsche Balaton AG aufgewendet hat, verbleibt. Die Preise gelten Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließ- lich auf ein von dem das Angebot annehmenden Genussschein-Inhaber bezeichnetes Konto mit schuldbefreiender Wirkung für den in den Auftragsbestätigun- gen oder Angebotsschreiben durch Z.I.S. aufgeführten Leistungs- die Deutsche Balaton. Der Kaufpreis ist fällig eine Woche nach Eingang einer Zahlung aus einem entsprechenden Abfindungsergänzungsanspruch der Drägerwerk AG & Co. KGaA auf ein Konto der Deutsche Balaton. Etwaige Gerichts- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleis- tungen Prozesskosten für die Durchsetzung der etwaig bestehenden Abfindungser- gänzungsansprüche werden gesondert berechnet. 4.2vollständig von der Deutsche Balaton verauslagt. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ver- einbart, in EURO ab Werk Altenbeken-Buke ohne Verpa- ckung, Versandkosten, Versicherung Deutsche Balaton trägt damit vorab die gesamten Kosten einer gerichtlichen und ohne Umsatz- steueraußergerichtlichen Geltendmachung und damit das Risiko der Durchsetzung der Abfindungsergänzungsansprüche. Die Umsatzsteuer Nach Zahlung einer entsprechenden Abfindungsergänzung durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA werden zunächst die gerichtlichen und außergerichtlichen Gerichts- und Prozesskosten von dem tatsächlich (nach Steuern und etwaigen Gebühren) durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA gezahlten Betrag abgezogen und von dem verbleibenden Betrag wird in 50% an den ursprünglichen Anspruchsinhaber als Kaufpreis ausbe- zahlt. Der Anspruch auf den Kaufpreis ist nur mit Zustimmung der Rechnung mit dem zur Zeit der Lieferung jeweils geltenden deutschen Steu- ersatz gesondert ausgewiesenDeutsche Balaton abtretbar. 4.3. Vom Kunden gewünschte oder von Z.I.S. erforder- lich gehaltene Verpackung sowie Lieferkosten werden zu den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Selbstkosten- preisen berechnet. 4.4. Z.I.S. behält sich das Recht vor, die Preise entspre- chend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände- rungen oder Rohstoffkostenänderungen eintreten.

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Sources: Offer

Kaufpreis. 4.1Der Aufkäufer wird das übernommene Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug marktüblicher Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise gelten für den in den Auftragsbestätigun- gen oder Angebotsschreiben durch Z.I.S. aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfangverstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen. Mehr- oder Sonderleis- tungen werden gesondert berechnet. 4.2Akontierung der Sommerernte (z.B. Speisegetreide, Futtergetreide & Leguminosen) per Valuta 01.09.2021 Akontierung der Herbsternte (z.B. Mais, Sojabohnen & Sonnenblumen) per Valuta 15.12.2021 des Erntejahres 2021. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ver- einbart, überregionale Vermarktung erfolgt durch die RWA Raiffeisen Ware Austria AG. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in EURO ab Werk Altenbeken-Buke ohne Verpa- ckung, Versandkosten, Versicherung und ohne Umsatz- steuer7503 Großpetersdorf festgestellte Gewicht. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung Sofern Ware mit dem zur Zeit der Lieferung jeweils geltenden deutschen Steu- ersatz gesondert ausgewiesen. 4.3. Vom Kunden gewünschte oder von Z.I.S. erforder- lich gehaltene Verpackung sowie Lieferkosten werden zu höheren Prozentsätzen als den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Selbstkosten- preisen berechnetPunkt 4. 4.4. Z.I.S. behält sich das Recht vor) festgelegten Qualitätsnormen angeliefert wird, die Preise entspre- chend zu ändern, wenn werden Gewichts- und Preisabschläge nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände- rungen oder Rohstoffkostenänderungen eintretengesonderter Vereinbarung vorgenommen.

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Sources: Anbauvertrag

Kaufpreis. 4.13.1. Die Preise gelten Parteien vereinbaren den von ihnen als angemessen betrachteten Kauf- preis pauschal mit EUR 29,00 pro m² (neunundzwanzig Euro pro Quadratme- ter) sohin € ********* Die Parteien erklären ausdrücklich, für den gegenständlichen Kaufgegenstand den § 6 (1) Z 9 a UStG in der geltenden Fassung in Anspruch zu nehmen und daher diesen Kaufvertrag ohne Umsatzsteuer in Bezug auf den Auftragsbestätigun- gen oder Angebotsschreiben durch Z.I.S. aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleis- tungen werden gesondert berechnetKaufpreis zu schließen. 4.23.2. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis von € ********** binnen 3 Wochen ab der Unterfertigung dieses Vertrages durch die letztunterfertigende Ver- tragspartei zahlungshalber auf das Konto Nummer IBAN-Nummer *****************, lautend auf die Gemeinde Gallizien, abzugsfrei zu überwei- sen. 3.3. Innerhalb von acht Tagen nach Vorschreibung seitens des Urkundenverfas- sers ist auch die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr vom Käufer auf das Treuhandkonto IBAN ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ bei der Notartreuhand- bank AG, BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇, zur Einzahlung zu bringen. 3.4. Eine mittlerweilige Verzinsung, Wertsicherung und Sicherstellung des Kauf- preises wird nicht vereinbart. Im Falle des Verzuges gelten 8 % Verzugszinsen jährlich ab Fälligkeit als vereinbart. 3.5. Gegenüber dem Grundbuchsgericht ist kein Nachweis der Kaufpreiszahlung zu erbringen. 3.6. Die Preise verstehen sichParteien beauftragen den Urkundenverfasser die Grunderwerbsteuer, sofern nicht anders ver- einbart, in EURO ab Werk Altenbeken-Buke ohne Verpa- ckung, Versandkosten, Versicherung und ohne Umsatz- steuer. Die Umsatzsteuer wird in Ein- tragungsgebühr sowie Immobilienertragsteuer im Wege der Rechnung mit dem zur Zeit der Lieferung jeweils geltenden deutschen Steu- ersatz gesondert ausgewiesenSelbstberechnung zu ermitteln. 4.33.7. Vom Kunden gewünschte oder von Z.I.S. erforder- lich gehaltene Verpackung sowie Lieferkosten werden zu den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Selbstkosten- preisen berechnetDer Käufer erklärt, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist. 4.4. Z.I.S. behält sich das Recht vor, die Preise entspre- chend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände- rungen oder Rohstoffkostenänderungen eintreten.

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Sources: Kaufvertrag

Kaufpreis. 4.11. Die Preise gelten für Der Kaufpreis beträgt 123.456,78 € (in Worten: hundertdreiundzwanzigtausendvierhundertsechsundfünfzig und 78/100 Euro). Davon entfallen auf den in Grundstücksanteil: € auf die Wohnung: € den Auftragsbestätigun- gen oder Angebotsschreiben durch Z.I.S. aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleis- tungen werden gesondert berechnetKfz-Stellplatz: € den Bootsliegeplatz: €. 4.22. Die Preise verstehen sichIm Kaufpreis enthalten sind: - die Grundstücks- und Vermessungskosten, sofern nicht anders ver- einbart- Bau- und Baunebenkosten des Vertragsobjektes, in EURO ab Werk Altenbeken-Buke ohne Verpa- ckungsowie der Wege- und Sondernut- zungsflächen, VersandkostenZuwegung, Versicherung Terrasse und ohne Umsatz- steuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung mit dem zur Zeit der Lieferung jeweils geltenden deutschen Steu- ersatz gesondert ausgewiesen. 4.3. Vom Kunden gewünschte oder von Z.I.S. erforder- lich gehaltene Verpackung sowie Lieferkosten werden zu den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Selbstkosten- preisen berechnet. 4.4. Z.I.S. behält sich das Recht vorEingangspodest, - die Erschließungskosten derjenigen Erschließungsmaßnahmen, die Preise entspre- chend zu änderndurch die Baumaß- nahme ausgelöst werden, wenn nach Abschluss wie Hausanschlusskosten. Im Kaufpreis nicht enthalten sind: - die Grunderwerbsteuer - die Kosten von Sonderwünschen des Vertrages Kostensenkungen oder KostenerhöhungenKäufers, insbesondere aufgrund die von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände- rungen oder Rohstoffkostenänderungen eintretender Standardbauausführung ab- weichen, - die Notar- und Grundbuchkosten, die mit der Errichtung und dem Vollzug dieser Urkun- de und der Bestellung und Eintragung von Grundpfandrechten zur Kaufpreisfinanzie- rung zusammenhängen sowie anteilig auf den Miteigentumsanteil am Grundstück ent- fallenden Notar- und Gerichtskosten für die Bildung des Wohnungseigentums.

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Sources: Wohnungskauf Und Werkvertrag (Bauträgervertrag)

Kaufpreis. 4.14.1 Der „Kaufpreis“ entspricht dem Angebotspreis für den Kaufgegenstand, der sich aus der Menge der gehandelten kWh multipliziert mit dem Preis in Cent/kWh ergibt. Dies ist der Nettokaufpreis. Die Preise gelten für Preisdetails zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sind auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ im Transaktionsblatt in Ausführung dieses Kaufvertrages näher beschrieben. 4.2 Es wird festgehalten, dass der Kaufpreis durch den Käufer aufgebracht und nach Abschluss der Transaktion auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ unter genauer Bezeichnung des Kaufgegenstandes und des Zahlungsempfängers, in die treuhändige Verwahrung der hiermit einvernehmlich zur Treuhänderin bestellten The Blue Minds Service GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, FN 427062h auf das Treuhandkonto bei der Waldviertler Sparkasse Bank AG, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ überwiesen wird. Die Überweisung erfolgt nach auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ elektronisch dokumentierter Annahme des vom Verkäufer verbindlich angebotenen Verkaufsangebotes durch den Käufer und darauf folgender elektronisch dokumentierter Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer. 4.3 Der Kaufpreis ist aus Sicht beider Vertragsparteien angemessen. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer binnen fünf Tagen ab Unterzeichnung dieses Vertrags eine den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung auszustellen. 4.4 Den Vertragsparteien sind die Regelungen zu den Transaktionsgebühren der BMS laut AGB der BMS bekannt. Die Vertragsparteien vereinbaren, die Abrechnung dieser nicht-refundierbaren Transaktionsgebühren gemäss den Regelungen in den Auftragsbestätigun- gen oder Angebotsschreiben durch Z.I.S. aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleis- tungen werden gesondert berechnetAGB der BMS innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungslegung an BMS anzuweisen sind. 4.2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ver- einbart, in EURO ab Werk Altenbeken-Buke ohne Verpa- ckung, Versandkosten, Versicherung und ohne Umsatz- steuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung mit dem zur Zeit der Lieferung jeweils geltenden deutschen Steu- ersatz gesondert ausgewiesen. 4.3. Vom Kunden gewünschte oder von Z.I.S. erforder- lich gehaltene Verpackung sowie Lieferkosten werden zu den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Selbstkosten- preisen berechnet. 4.4. Z.I.S. behält sich das Recht vor, die Preise entspre- chend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände- rungen oder Rohstoffkostenänderungen eintreten.

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Sources: Kaufvertrag

Kaufpreis. 4.1Der Aufkäufer wird das übernommene Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise gelten für den in den Auftragsbestätigun- gen oder Angebotsschreiben durch Z.I.S. aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfangverstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen Akontierung der Sommerernte (z.B. Speisegetreide, Futtergetreide & Leguminosen) per Valuta 31.8. Mehr- oder Sonderleis- tungen werden gesondert berechnet. 4.2Akontierung der Herbsternte (z.B. Mais, Sojabohnen & Sonnenblumen) per Valuta 31.12. des Erntejahres 2017. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ver- einbart, überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in EURO ab Werk Altenbeken-Buke ohne Verpa- ckung, Versandkosten, Versicherung und ohne Umsatz- steuerHalbturn festgestellte Gewicht. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung Sofern Ware mit dem zur Zeit der Lieferung jeweils geltenden deutschen Steu- ersatz gesondert ausgewiesen. 4.3. Vom Kunden gewünschte oder von Z.I.S. erforder- lich gehaltene Verpackung sowie Lieferkosten werden zu höheren Prozentsätzen als den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Selbstkosten- preisen berechnetPunkt 4. 4.4. Z.I.S. behält sich das Recht vor) festgelegten Qualitätsnormen angeliefert wird, die Preise entspre- chend zu ändern, wenn werden Gewichts- und Preisabschläge nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände- rungen oder Rohstoffkostenänderungen eintretengesonderter Vereinbarung vorgenommen.

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Sources: Anbauvertrag