Keine Pflicht zur Verschaffung von Eigentum an den Basiswerten. Bitpanda ist zu keiner Zeit verpflichtet, dem Anleger Eigentum an den Basiswerten oder sonstige mit der Innehabung von Basiswerte einhergehende Rechte zu verschaffen oder zu vermitteln. Dies gilt sowohl für den Zeitpunkt des Erwerbs von A-Token als auch darüber hinaus und insbesondere auch bei der Rückgabe von A-Token durch den Anleger, die ausschließlich in F-Token über die Bitpanda- Plattform erfolgt. Xxxxxxxx schreibt dem Anleger den entsprechenden A-Token auf die dafür vorgesehene Wallet des Anlegers gut.