Keinen Einfluss auf Grundvergütung. Zu erwartende Ausschüttungen aus dem Aufkommen gesetzlicher Vergütungs- ansprüche durch eine Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schau- spielerin haben keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung. Alternativ: Die zu erwartende Ausschüttung einer Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schauspielerin hat keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung.6
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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Keinen Einfluss auf Grundvergütung. Zu erwartende Ausschüttungen aus dem Aufkommen gesetzlicher Vergütungs- ansprüche Vergütungsan- sprüche durch eine Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schau- spielerin Schauspielerin haben keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung. Alternativ: Die zu erwartende Ausschüttung einer Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schauspielerin hat keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung.6Grundver- gütung.7
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Samples: Tarifvertrag Für Schauspielerinnen Und Schauspieler
Keinen Einfluss auf Grundvergütung. Zu erwartende Ausschüttungen aus dem Aufkommen gesetzlicher Vergütungs- ansprüche Vergütungsan- sprüche durch eine Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schau- spielerin Schauspielerin haben keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung. Alternativ: Die zu erwartende Ausschüttung einer Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schauspielerin hat keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung.6Grundver- gütung.6
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Samples: Tarifvertrag Für Schauspielerinnen Und Schauspieler
Keinen Einfluss auf Grundvergütung. Zu erwartende Ausschüttungen aus dem Aufkommen gesetzlicher Vergütungs- ansprüche Vergütungsansprüche durch eine Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schau- spielerin Schauspielerin haben keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung. Alternativ: Die zu erwartende Ausschüttung einer Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schauspielerin hat keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung.6Grundver- gütung.7
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Samples: Tarifvertrag Für Schauspielerinnen Und Schauspieler
Keinen Einfluss auf Grundvergütung. Zu erwartende Ausschüttungen aus dem Aufkommen gesetzlicher Vergütungs- ansprüche Ver- gütungsansprüche durch eine Verwertungsgesellschaft (z. B. der GVL) an die Schau- spielerin Schauspielerin haben keinen Einfluss auf die Höhe ihrer GrundvergütungGrund- vergütung. Alternativ: Die zu erwartende Ausschüttung einer Verwertungsgesellschaft Verwertungsgesell- schaft (z. B. der GVL) an die Schauspielerin hat keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Grundvergütung.6
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Samples: Tarifvertrag Für