Verwertungsgesellschaften. 9.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbe- beraterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
Verwertungsgesellschaften. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispiels- weise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertrags- verhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. 8.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispiels- weise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebüh- ren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses erfolgen.
8.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auf- tragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozial- kasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht wer- den. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde- und Ab- gabepflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
Verwertungsgesellschaften. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von achso! verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese achso! gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. (9.1.) Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. (9.2.) Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
Verwertungsgesellschaften. (1) Der Besteller ist verpflichtet, eventuell anfallende Gebühren an VerwertungsgesellschaGen wie beispiels- weise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von uns verauslagt, so verpflichtet sich der Besteller, diese uns gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses erfolgen.
(2) Dem Besteller ist bekannt, dass bei der AuGragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbebe- raterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Besteller nicht von unserer Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Besteller zuständig und selbst verantwortlich.
Verwertungsgesellschaften. 10.1 Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zulasten des Auftraggebers. typograt wird den Auftraggeber in Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von typograt verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese typograt gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. Das Institut / Die Autoren räumen dem Verlag weiterhin alle sonstigen durch Verwertungsgesellschaften (z. B.: VG Wort) wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan ein, sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den entsprechenden Bestimmungen sowie gesetzlich zulässig ist. Der Autor tritt dem Verlag ferner die gesetzlichen Vergütungsansprüche gem. §§ 44a ff. UrhG ab, soweit der Verlag sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt (§ 63a Satz 2 UrhG). Der Verlag nimmt die Abtretungen an.
Verwertungsgesellschaften. 13.1.Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsge- sellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Formwandler interactive verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Formwand- ler interactive gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. Die Rechtsübertragung umfasst lediglich die in diesem Vertrag ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte. Insbesondere werden keine anderen als die in diesem Vertrag aus- drücklich erwähnten, sich auf die Nutzung des Films beziehenden Rechte übertragen, ebenso wenig die von den zuständigen Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte.2