Verwertungsgesellschaften Musterklauseln

Verwertungsgesellschaften. 9.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell an- fallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Wer- den diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. 11.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. (1) Der Besteller ist verpflichtet, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von uns verauslagt, so verpflichtet sich der Besteller, diese uns gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. 10.1 Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zulasten des Auftraggebers. typograt wird den Auftraggeber in Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von typograt verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese typograt gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Verwertungsgesellschaften. 5. Die Rechtsübertragung umfasst lediglich die in diesem Vertrag ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte. Insbesondere werden keine anderen als die in diesem Vertrag aus- drücklich erwähnten, sich auf die Nutzung des Films beziehenden Rechte übertragen, ebenso wenig die von den zuständigen Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte.2
Verwertungsgesellschaften. (9.1.) Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. (9.2.) Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
Verwertungsgesellschaften. 9.1 Das Michaelis weist den Kunden darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder Ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikali- sche Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden. Der Kunde stellt das Xxxxxxxxx ausdrücklich von dieser Anmeldeverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter xxx.xxxx.xx zu infor- mieren, hingewiesen.
Verwertungsgesellschaften. 11.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von i-pointing verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis
Verwertungsgesellschaften. Das Institut / Die Autoren räumen dem Verlag weiterhin alle sonstigen durch Verwertungsgesellschaften (z. B.: VG Wort) wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan ein, sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den entsprechenden Bestimmungen sowie gesetzlich zulässig ist. Der Autor tritt dem Verlag ferner die gesetzlichen Vergütungsansprüche gem. §§ 44a ff. UrhG ab, soweit der Verlag sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt (§ 63a Satz 2 UrhG). Der Verlag nimmt die Abtretungen an.