Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistun- gen. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Per- sonen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schäd- lichkeit > Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder > Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. Ziffer 2.3 findet keine Anwendung.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Wassersporthaftpflicht Versicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistun- gen. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Per- sonen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schäd- lichkeit > Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder > Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. Ziffer 2.3 2.4 findet keine Anwendung.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung