Kilometereinschluss Musterklauseln

Kilometereinschluss. Im Mietpreis ist eine bestimmte Anzahl von Kilometern enthalten, die der Mieter während der Anmietung fahren kann, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen (der "Standard-Kilometereinschluss"): - Bei einer Mietdauer von einer Stunde: 40 Kilometer (24 Meilen in Großbritannien); - Bei einer Mietdauer von zwei Stunden bis zu einem Tag: 60 Kilometer (36 Meilen in Großbritannien) für zwei Stunden Mietdauer mit zusätzlichen 20 Kilometer (12 Meilen) für jede weitere Mietstunde, also bis zu 200 Kilometer (120 Meilen in Großbritannien) für eine Tagesmiete; - Bei einer Mietdauer von einem Tag bis zu 5 Tagen: 200 Kilometer (120 Meilen in Großbritannien) pro Tag, also bis zu 1.000 Kilometer (600 Meilen in Großbritannien) bei 5 Tagen Mietdauer; - Bei einer Mietdauer von 6 Tagen bis 30 Tagen: 100 Kilometer (60 Meilen in Großbritannien) pro Tag bis zu 2.000 Kilometer (1.200 Meilen in Großbritannien). Bei der Buchung kann der Mieter den Standard-Kilometereinschluss durch den Kauf eines oder mehrerer optionaler Kilometerpakete erhöhen. Ein Kilometerpaket entspricht einer vorher festgelegten und festen Anzahl von Kilometern/Meilen (die Anzahl kann nicht geändert werden, z. B. kann ein Kilometerpaket für 20 oder 50 Kilometer/Meilen festgelegt werden). Die im Kilometerpaket enthaltenen Kilometer/Meilen werden zu einem vorher festgelegten Preis pro Kilometer/Meile berechnet, der von der Kategorie und dem Alter des Fahrzeugs abhängt. Das von Getaround vorgeschlagene Kilometerpaket variiert je nach Dauer der Anmietung. Ein Anteil des Kilometerpakets wird an den Fahrzeuginhaber überwiesen. - Preis pro Kilometer, der dem Mieter für das Kilometerpaket berechnet wird (pro Kilometer/Meile):

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.