Netzanschluss-Definition

Netzanschluss. “ ist die physische Verbindung des Verteilernetzes mit der Anlage des Netzkunden (Netzzutritt, Netzbereitstellung); diese kann auch durch Mitbenutzungsrechte an gemeinschaftlichen elektrischen Anlagen im Ausmaß des jeweiligen Eigenverbrauches des Netzzugangsberechtigten gegeben sein;
Netzanschluss. Die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netzsystem;
Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem Verteilernetz des Netzbetreibers und der Kundenanlage des Anschlussnehmers.

Examples of Netzanschluss in a sentence

  • Ergänzend zur AVBFernwärmeV sind die Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen des FVU zur AVBFernwärmeV für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung und für die Fernwärmeversorgung wesentlicher Vertragsbestandteil dieses Netzanschluss- und Versorgungsvertrages.

  • Bei der Abwicklung von Netzanschluss- und Versorgungsverträgen Fernwärme werden regelmäßig nicht nur Daten des belieferten Kunden erhoben, sondern zwangsläufig gegebenenfalls auch personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen unseres eigentlichen Kunden, etwa im Rahmen der Benennung eines Ansprechpartners für den Kunden.

  • BonitätsScoring)) zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Netzanschluss- und Versorgungsvertrages Fernwärme.

  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten werden zu den folgenden Zwecken auf folgender Rechtsgrundlage verarbeitet: Erfüllung des Netzanschluss- und Versorgungsvertrags Fernwärme mit unserem Kunden und die diesbezügliche Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Grundlage des Art.

  • Wir werden die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des Widerspruchs nicht mehr für die Zwecke der Direktwerbung und/oder Marktforschung verarbeiten und die Daten löschen, wenn eine Verarbeitung nicht zu anderen Zwecken (beispielsweise zur Erfüllung des Netzanschluss- und Versorgungsvertrags Fernwärme) erforderlich ist.


More Definitions of Netzanschluss

Netzanschluss. Das FVU schließt die oben genannte Anschluss-/ Abnahmestelle des Kunden nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20.06.1980 (BGBI. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28.September 2021 (BGBI. I S. 4591) (AVBFernwärmeV), beigefügt, sowie den Technischen Anschlussbedingungen des FVU, beigefügt, an sein Fernwärmenetz an.
Netzanschluss die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netzsystem; "Netzanschlusspunkt" jenen zum Zeitpunkt der Erstellung des Anschlusskonzeptes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Netzkunde technisch geeigneten Punkt im Netz;
Netzanschluss. Der Netzanschluss besteht gemäß § 32 Nr. 2 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) aus der Verbindungsleitung zwischen Übergabe- und Anschlusspunkt, die die Biogasaufbereitungsanlage mit dem bestehenden Gasversorgungsnetz verbindet, der Verknüpfung mit dem Anschlusspunkt des bestehenden Gasversorgungsnetzes, der Gasdruck-Regel-Messanlage sowie der Einrichtung zur Druckerhöhung und der eichfähigen Messung des einzuspeisenden Biogases.
Netzanschluss. Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungs- netz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschluss- nehmers (§ 5 NAV). Sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt als Netzanschluss ein Standard-Netzanschluss. Ein Stan- dard-Netzanschluss (Niederspannung) wird mit einem Kabel NAYY 4 x 50 mm² und einer vorzuhaltenden Leistung von bis zu 69 kVA am Übergabepunkt oder mit einem Kabel NAYY 4 x 150 mm² und einer vorzuhaltenden Leistung von bis zu 138 kVA am Übergabepunkt hergestellt. Der Übergabepunkt besteht bei Standard-Netzanschlüssen aus den Abgangsklemmen des netzbetreiberei- genen Hausanschlusskastens oder der Abgangsleiste. Alle nachfolgenden An- lagenteile, mit Ausnahme der Messein- richtung, sind unterhaltspflichtiges Eigentum des Anschlussnehmers.
Netzanschluss. Die physische Verbindung der Anlage eines Erzeugers von elektrischer Energie oder Kunden mit dem Netzsystem. Netzbenutzer: Jede natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die elektrische Ener- gie in ein Netz einspeist oder aus einem Netz entnimmt;
Netzanschluss. Die technische/physikalische Anbindung von Telekom Anlagen eines Kunden an das Dark Fiber-Netz von ewl über Hauseinführung und BEP (Building Entry Point). Im Eigentum von ewl. Grenzstelle Als Grenzstelle gilt der BEP (die Spleisskassette des BEP), wobei der BEP im Eigentum von ewl ist. Hausinstallation Die Hausinstallation umfasst die gesamte Hausverkabelung am Kundenstandort ab der Grenzstelle bis zum Endverteiler des Kunden. Es handelt sich um die Installationen im Verantwortungsbereich des Kunden als Fortsetzung des Netzanschlusses innerhalb eines Gebäudes.
Netzanschluss. Wir werden das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des Solarstrom-Systems gemeinsam mit Ihnen prüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Netzanschlusses, sofern von Ihnen gewünscht, bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen.