Netzanschluss-Definition

Netzanschluss. “ ist die physische Verbindung des Verteilernetzes mit der Anlage des Netzkunden (Netzzutritt, Netzbereitstellung); diese kann auch durch Mitbenutzungsrechte an gemeinschaftlichen elektrischen Anlagen im Ausmaß des jeweiligen Eigenverbrauches des Netzzugangsberechtigten gegeben sein;
Netzanschluss. Die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netzsystem;
Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem Verteilernetz des Netzbetreibers und der Kundenanlage des Anschlussnehmers.

Examples of Netzanschluss in a sentence

  • Bei der Abwicklung von Netzanschluss- und Versorgungsverträgen Fernwärme werden regelmäßig nicht nur Daten des belieferten Kunden erhoben, sondern zwangsläufig gegebenenfalls auch personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen unseres eigentlichen Kunden, etwa im Rahmen der Benennung eines Ansprechpartners für den Kunden.

  • Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vornehmen oder vornehmen lassen.

  • Wir werden die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des Widerspruchs nicht mehr für die Zwecke der Direktwerbung und/oder Marktforschung verarbeiten und die Daten löschen, wenn eine Verarbeitung nicht zu anderen Zwecken (beispielsweise zur Erfüllung des Netzanschluss- und Versorgungsvertrags Fernwärme) erforderlich ist.

  • Die Belieferung mit Fernwärme setzt den Anschluss der im Netzanschluss/ Fernwärmeversorgungsvertrag benannten Anschlussstelle/Abnahmestelle an das Fernwärmenetz, die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und die Begleichung sämtlicher offener Forderungen des Fernwärmeversorgungsunternehmens (nachfolgend: FVU) in Bezug auf Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten und Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage voraus.

  • BonitätsScoring)) zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Netzanschluss- und Versorgungsvertrages Fernwärme.


More Definitions of Netzanschluss

Netzanschluss die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netzsystem; "Netzanschlusspunkt" jenen zum Zeitpunkt der Erstellung des Anschlusskonzeptes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Netzkunde technisch geeigneten Punkt im Netz;
Netzanschluss. Das FVU schließt die oben genannte Anschluss-/ Abnahmestelle des Kunden nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20.06.1980 (BGBI. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28.September 2021 (BGBI. I S. 4591) (AVBFernwärmeV), beigefügt, sowie den Technischen Anschlussbedingungen des FVU, beigefügt, an sein Fernwärmenetz an.
Netzanschluss. Der Netzanschluss besteht gemäß § 32 Nr. 2 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) aus der Verbindungsleitung zwischen Übergabe- und Anschlusspunkt, die die Biogasaufbereitungsanlage mit dem bestehenden Gasversorgungsnetz verbindet, der Verknüpfung mit dem Anschlusspunkt des bestehenden Gasversorgungsnetzes, der Gasdruck-Regel-Messanlage sowie der Einrichtung zur Druckerhöhung und der eichfähigen Messung des einzuspeisenden Biogases.
Netzanschluss. “ ist die Verbindung des Verteilernetzes mit der Anlage des Netzkunden (Netzzutritt, Netzbereitstellung); „Netzanschlusspunkt“ jenen zum Zeitpunkt der Erstellung des Anschlusskonzeptes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Netzkunden technisch geeigneten Punkt im Netz;
Netzanschluss. Die physische Verbindung der Anlage eines Erzeugers von elektrischer Energie oder Kunden mit dem Netzsystem. Netzbenutzer: Jede natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die elektrische Ener- gie in ein Netz einspeist oder aus einem Netz entnimmt;
Netzanschluss die Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zum Übergabepunkt.
Netzanschluss. Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungs- netz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschluss- nehmers (§ 5 NAV). Sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt als Netzanschluss ein Standard-Netzanschluss. Ein Stan- dard-Netzanschluss (Niederspannung) wird mit einem Kabel NAYY 4 x 50 mm² und einer vorzuhaltenden Leistung von bis zu 69 kVA am Übergabepunkt oder mit einem Kabel NAYY 4 x 150 mm² und einer vorzuhaltenden Leistung von bis zu 138 kVA am Übergabepunkt hergestellt. Der Übergabepunkt besteht bei Standard-Netzanschlüssen aus den Abgangsklemmen des netzbetreiberei- genen Hausanschlusskastens oder der Abgangsleiste. Alle nachfolgenden An- lagenteile, mit Ausnahme der Messein- richtung, sind unterhaltspflichtiges Eigentum des Anschlussnehmers.