Common use of Kinder- und Schwarzarbeit Clause in Contracts

Kinder- und Schwarzarbeit. Nach bestem Wissen des Verkäufers und nach sorgfältiger Prüfung werden weder vertragliche Waren noch darin enthaltene Materialien insgesamt oder teilweise auf dem Weg der Schwarzarbeit oder Zwangsarbeit oder von einem Kind unter fünfzehn (15) Jahren bzw. unter dem nach geltendem Recht zulässigen Mindestalter, in Abhängigkeit davon, welches Alter höher ist, hergestellt oder gefertigt.

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Kinder- und Schwarzarbeit. Nach bestem Wissen des Verkäufers und nach sorgfältiger Prüfung werden wurden weder vertragliche Waren noch darin enthaltene Materialien insgesamt oder teilweise Materialien, auch nicht teilweise, auf dem Weg der Schwarzarbeit oder Zwangsarbeit oder von einem Kind Kindern unter fünfzehn (15) Jahren bzw. unter dem nach geltendem Recht zulässigen Mindestalter, in Abhängigkeit davon, je nachdem welches Alter höher ist, hergestellt oder gefertigt.

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Kinder- und Schwarzarbeit. Nach bestem Wissen des Verkäufers und nach sorgfältiger Prüfung werden wurden weder vertragliche Waren noch darin enthaltene Materialien insgesamt oder teilweise auf dem Weg der Schwarzarbeit oder Zwangsarbeit oder von einem Kind unter fünfzehn (15) Jahren bzw. unter dem nach geltendem Recht zulässigen Mindestalter, in Abhängigkeit davon, welches Alter höher ist, hergestellt oder gefertigt.

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