Common use of Kinderbetreuungskosten Clause in Contracts

Kinderbetreuungskosten. Anstatt der Verlängerung des Stipendiums um 12 Monate (siehe Ziff. 23.1.2) besteht die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten zu beantragen. Hierbei steht pro nicht in Anspruch genommenem Verlängerungsmonat maximal der monatliche Stipendiengrundbetrag zur Verfügung. Diese Umwandlung von Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungskosten kann flexibel gehandhabt werden. Die Kinderbetreuungskosten müssen durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbe- legen nachgewiesen werden. Abrechenbar sind: ▪ die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie in der Tagesbetreuung; ▪ Kosten für internationale Schulen am Stipendienort; ▪ die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Erzieherinnen und Er- ziehern sowie Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen; ▪ Babysitter und Au-Pair; ▪ die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung von häuslichen Schulaufgaben. Bei Aufenthalten in Ländern, in denen die Kosten für professionelle Kinderbetreuung überdurchschnittlich hoch sind (z.B. in den USA), können in begründeten Einzelfällen über den o.g. Grundbetrag hinausgehende Kosten anerkannt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch ihre 50%ige Eigenbeteiligung an den über den Stipendiengrundbetrag hinausgehenden Kosten.

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Kinderbetreuungskosten. Anstatt der Verlängerung des Stipendiums um 12 Monate (siehe Ziff. Ziffer 23.1.2) besteht die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten zu beantragen. Hierbei steht pro nicht in Anspruch An- spruch genommenem Verlängerungsmonat maximal der monatliche Stipendiengrundbetrag Stipendiengrund- betrag zur Verfügung. Diese Umwandlung von Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungskosten Kinderbetreu- ungskosten kann flexibel gehandhabt werden. Die Kinderbetreuungskosten müssen durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbe- legen nachgewiesen werden. Abrechenbar sind: ▪ die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie in der Tagesbetreuung; ▪ Kosten für internationale Schulen am Stipendienort; ▪ die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Erzieherinnen und Er- ziehern sowie Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen; ▪ Babysitter und Au-Pair; ▪ die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung von häuslichen Schulaufgaben. Bei Aufenthalten in Ländern, in denen die Kosten für professionelle Kinderbetreuung überdurchschnittlich hoch sind (z.B. in den USA), können in begründeten Einzelfällen über den o.g. Grundbetrag hinausgehende Kosten anerkannt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch ihre 50%ige Eigenbeteiligung an den über den Stipendiengrundbetrag hinausgehenden Kosten.

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Kinderbetreuungskosten. Anstatt der Verlängerung des Stipendiums um 12 Monate (siehe Ziff. 23.1.2) besteht die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten Kin- derbetreuungskosten zu beantragen. Hierbei steht pro nicht in Anspruch genommenem Verlängerungsmonat maximal der monatliche Stipendiengrundbetrag zur Verfügung. Diese Umwandlung von Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungskosten kann flexibel gehandhabt werden. Die Kinderbetreuungskosten müssen durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbe- legen nachgewiesen werden. Abrechenbar sind: ▪ die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie in der Tagesbetreuungbei Tagesmüttern; ▪ Kosten für internationale Schulen am Stipendienort; ▪ die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen und KinderpflegernKinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Er- ziehern sowie Kinderschwestern so- wie Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen; ▪ Babysitter und Au-Pair; ▪ die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung von häuslichen Schulaufgaben. Bei Aufenthalten in Ländern, in denen die Kosten für professionelle Kinderbetreuung überdurchschnittlich hoch sind (z.B. in den USA), können in begründeten Einzelfällen über den o.g. Grundbetrag hinausgehende Kosten anerkannt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch ihre 50%ige Eigenbeteiligung an den über den Stipendiengrundbetrag hinausgehenden Kosten. Im Zweifelsfall ist eine etwaige Steuerpflicht von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten in eigener Verantwortung durch das für sie bzw. ihn zuständige Finanzamt prüfen zu lassen.

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Kinderbetreuungskosten. Anstatt der Verlängerung des Stipendiums um bis zu maximal 12 Monate (siehe Ziff. 23.1.223.1.1) besteht die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten zu beantragen. Hierbei steht pro nicht in Anspruch genommenem Verlängerungsmonat maximal der monatliche Stipendiengrundbetrag zur Verfügung. Diese Umwandlung von Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungskosten kann flexibel gehandhabt werden. Die Kinderbetreuungskosten müssen durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbe- legen nachgewiesen werden. Abrechenbar sind: ▪ die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie in der Tagesbetreuung; ▪ Kosten für internationale Schulen am Stipendienort; ▪ die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Erzieherinnen und Er- ziehern sowie Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen; ▪ Babysitter und Au-Pair; ▪ die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung von häuslichen Schulaufgaben. Bei Aufenthalten in Ländern, in denen die Kosten für professionelle Kinderbetreuung überdurchschnittlich hoch sind (z.z. B. in den USA), können in begründeten Einzelfällen über den o.g. Grundbetrag hinausgehende Kosten anerkannt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch ihre 50%ige Eigenbeteiligung an den über den Stipendiengrundbetrag hinausgehenden Kosten.

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