Kindergesundheitsprogramm Musterklauseln

Kindergesundheitsprogramm. Zu diesem Programm gehören: > Gymnastische Übungen und psychoprophylaktische Vorbereitung auf die Geburt mit praktischem und theoretischem Unterricht zur Säuglingsbetreuung; durchgeführt in Zentren, die dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehören, oder gegen Kostenerstattung bei Leistungserbringern, die den Fremdmitteln zugeordnet sind. Dazu gehört ebenfalls die präventive postpartale Beckenboden- Rehabilitation (Deckung besteht für einen Zeitraum von maximal vier Monaten nach der Geburt); weiter gilt, dass die Deckung für maximal 10 Sitzungen pro Jahr und nur dann besteht, wenn die Leistungen bei einem Leistungserbringer in Anspruch genommen wird, der dem DKV- Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehört (Eigenmittel).> Weiter die Gesundheitsuntersuchungen des Neugeborenen; inklusive Neugeborenenscreening auf Stoffwechselerkrankungen (Phenylketonurie und angeborene Hypothyreose), das Neugeborenenhörscreening (NHS) zur Früherkennung von Schwerhörigkeiten, Test auf Sehstörungen sowie Neugeborenen-Ultraschall. > Das für Spanien geltende obligatorische Impfprogramm für Kinder, unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenze pro Jahr für die Erstattung von Kosten für Medikamente. > Während der ersten vier Lebensjahre Gesundheitskontrollen in den für die kindliche Entwicklung wichtigsten Altersstufen.
Kindergesundheitsprogramm. Zu diesem Programm gehören: > Gymnastische Übungen und psychoprophylaktische Vorbereitung auf die Geburt mit praktischem und theoretischem Unterricht zur Säuglingsbetreuung; durchgeführt in Zentren, die dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehören, oder gegen Kostenerstattung bei Leistungserbringern, die den Fremdmitteln zugeordnet sind. Dazu gehört ebenfalls die präventive postpartale Beckenboden- Rehabilitation (Deckung besteht für einen Zeitraum von maximal vier Monaten nach der Geburt); weiter gilt, dass die Deckung für maximal 10 Sitzungen pro Jahr > Weiter die Gesundheitsuntersuchungen des Neugeborenen; inklusive Neugeborenenscreening auf Stoffwechselerkrankungen (Phenylketonurie und angeborene Hypothyreose), das Neugeborenenhörscreening (NHS) zur Früherkennung von Schwerhörigkeiten, Test auf Sehstörungen sowie Neugeborenen-Ultraschall. > Impfungen > Während der ersten vier Lebensjahre Gesundheitskontrollen in den für die kindliche Entwicklung wichtigsten Altersstufen.
Kindergesundheitsprogramm. Zu diesem Programm gehören: > Gymnastische Übungen und psychoprophylaktische Vorbereitung auf die Geburt mit praktischem und theoretischem Unterricht zur Säuglingsbetreuung; durchgeführt in Zentren, die dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehören, oder gegen Kostenerstattung bei Leistungserbringern, die den Fremdmitteln zugeordnet sind. Deckung besteht weiter für präventive postpartale Beckenboden- Rehabilitation (Deckung besteht für einen Zeitraum von maximal vier Monaten nach der Geburt); die Deckung besteht für maximal 10 Sitzungen pro Jahr und nur dann, wenn die Leistungen bei einem Leistungserbringer in Anspruch genommen werden, der dem DKV- Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehört (Eigenmittel). > Weiter die Gesundheitsuntersuchungen des Neugeborenen; inklusive Neugeborenenscreening auf Stoffwechselerkrankungen (Phenylketonurie und angeborene Hypothyreose), das Neugeborenenhörscreening (NHS) zur Früherkennung von Schwerhörigkeiten, Test auf Sehstörungen sowie Neugeborenen-Ultraschall. > Die Verabreichung der Impfungen im Rahmen des für Spanien obligatorischen Impfprogramms für Kinder in den akkreditierten Impfzentren, die vertragliche Bindungen mit DKV eingegangen sind; der Impfstoff, der verabreicht wird, geht zulasten des Versicherten, es sei denn, dieser wird von den Provinzdirektionen der staatlichen Gesundheitsfürsorge oder einer gleichwertigen Einrichtung der Autonomen Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung gestellt. > Erstattung der von der spanischen Gesellschaft für Kinderheilkunde (Asociación Española de Pediatría) empfohlenen, im Impfkalender den autonomen Gemeinschaften Spaniens jedoch nicht enthaltenen bzw. vorgeschriebenen Kinderimpfungen (einschließlich der Kosten für das Medikament), vorausgesetzt, dass sie von einem Kinderarzt verschrieben werden. Ebenfalls eingeschlossen ist diese Impfung für Frauen unter 55 Jahren mit Genitalwarzen, intraepithelialer Fehlbildung (L-SIL) niedrigen Grades oder nach Konisation, innerhalb des Präventionsprogramms gegen Zervixkarzinome. Für die Erstattung der Kosten dieser Impfungen gilt eine maximale Obergrenze pro Einheit und eine weitere maximale Gesamtobergrenze, für deren Berechnung sämtliche Eigen- als auch von Fremdmitteln); diese maximale Gesamtobergrenze wird in der Leistungsübersichtstabelle zu Deckungen und Höchstgrenzen aufgeführt, die den Besonderen Vertragsbedingungen als Anhang beigefügt ist. > Während der ersten vier Lebensjahre Gesundheitskontrollen in den für die kindliche En...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.