Kinderschutz Musterklauseln

Kinderschutz. Das Netzwerk Kinderschutz hat sich bewährt. Es muss gesichert und weiterentwickelt werden. Dazu gehört, dass dem Kinderschutz Vorrang vor dem Datenschutz eingeräumt wird, dass frühe Hilfen durch Hebammen, Familienhebammen, Sozialpädagogen im Jugendamt und im KJGD bereitgestellt werden, dass Familienberatungsstellen sich − wie Nachbarschaftszentren − um Familien mit Xxx− dern/Jugendlichen bis 18 Jahre kümmern und speziell Angebote für bildungsferne Familien und für Familien mit Migrationshintergrund entwickeln. Die Koalition setzt im Bereich des Kinderschutzes einen Schwerpunkt und wird die Kooperation der verantwortlichen Stellen von Bezirken, Polizei und Kinderschutzorganisationen weiterhin unterstützen und fortentwickeln. Die Hotline Kinderschutz werden wir mehrsprachig anbieten, damit sie von noch mehr Menschen genutzt werden kann.
Kinderschutz. Das Wohle des Kindes steht bei uns an 1. Stelle. Aus diesem Grund haben wir in den Kindertagesstätten der Gemeinde Nordharz gemäß § 8a SGB VIII i.V.m. § 10a KiFöG LSA ein Frühwarnsystem zum Kinderschutz eingerichtet. Speziell qualifizierte Kinderschutzfachkräfte, welche im Interesse der Kinder handeln, sind bei Verdachtsfällen auf Gefährdung des Kindeswohls berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Hilfe einzuleiten.
Kinderschutz. Werden Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung bei einem Kind wahrgenommen, wird der Xxxxxx über die Einrichtungsleitung ein entsprechend geregeltes Verfahren in Gang setzen und ggf. den örtlichen Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe nach vorhergehender Rücksprache mit den Personensorgeberechtigten und nach Maßgabe der in § 8a SGB VIII genannten Vorgehensweise in Kenntnis setzen.
Kinderschutz. (1) Die Sorgeberechtigten haben den Nachweis über die letzte bzw. aktuelle Früherken- nungsuntersuchung bei der Tagespflegeperson vorgelegt: ja, am nein, wird nachgeholt. Wurde nachträglich vorgelegt am
Kinderschutz. Werden den Mitarbeiter*innen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls bekannt, sind sie verpflichtet, diese zu dokumentieren, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzuzuziehen. Sofern möglich, wird zunächst bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingewirkt. Wenn dies nicht ausreicht um die Gefährdung abzuwenden, wird das Jugendamt informiert. Dies ist in der Vereinbarung mit der Stadt Freiburg zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gemäß § 8a Abs. 4 und § 72a Abs. 2,4 SGB VIII definiert. Festgelegt ist auch, dass alle hauptberuflich, nebenberuflich und ehrenamtlich tätigen Personen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Zusätzlich verpflichten sich alle im Treff tätigen Personen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit durch das Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen, zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen, zum Schutz und zur Wahrung der Rechte der Kinder und Jugendlichen, und zur Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Dritten.
Kinderschutz. Die erfolgreiche Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen Gewalt, sexuel- len Missbrauch und Vernachlässigung wird weiterentwickelt. Dabei werden die Prinzipien einer gewaltfreien Erziehung Eltern und jungen Menschen durch Information und Familien- bildung nahegebracht. Ein Zeugenschutzbegleitprogramm für Minderjährige wird entwik- kelt und ab 2003 umgesetzt.
Kinderschutz. Jedes Kind soll sich sicher und geborgen fühlen. Das ist eine Aufgabe für uns alle. In den vergan- genen Jahren haben sich verschiedene Gremien in Niedersachsen mit dem Thema Kinderschutz beschäftigt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für uns wichtige Beiträge für den Kinderschutz. Wir wollen eine Kinderschutzstrategie für Niedersachsen entwickeln, um ein flächendeckendes und verlässliches Angebot sicherzustellen. In einem Kinderschutzgesetz werden wir landesrechtliche Vorschriften bündeln und optimieren. Familien brauchen Beratung und Unterstützung. Familienzentren wollen wir sozialraumorientiert als Orte der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien auf- und ausbauen und Präventionsketten etablieren. Dafür wollen wir ein Landesprogramm auflegen und das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) so anpassen, dass Familienzentren auch in Kitas einfacher angesiedelt werden können. Um Familien- und Seniorenarbeit besser zu verknüpfen, werden wir prüfen, wie Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser sich ergänzen und bereichern können. Darüber hinaus werden wir die bestehenden Informationsangebote für Familien und Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen sichern.
Kinderschutz. 4.3.1. Bei der Änderung des BayKiBiG hat der Gesetzgeber mit Blick auf das Bundeskinderschutzgesetz den Kinderschutz im Gesetz verankert (Art. 9b BayKiBiG).
Kinderschutz. Wir überprüfen das bestehende Gesamtkonzept für den präventiven Kinderschutz und entwickeln es bei Bedarf weiter. • Wir wollen beteiligte Gruppen zum Thema Kinderschutz vernetzen. • Medienbildung und Medienerziehung sind in diesem Zusammenhang wichtige Themen. Wir prüfen, wie wir die Schulen und die Häuser der Jugend bei dieser Arbeit unterstützen können. • Wir bekennen uns zu den Häusern der Jugend und sind bestrebt, die Angebote auszubauen. • Wir werden neue Formen der Jugendarbeit in der Stadt etablieren, z.B. mobile Jugendarbeit. Hier geht es uns insbesondere um Ortsteile, in denen aktuell wenig bis gar keine Jugendarbeit stattfindet. • Es sollen Beratungs- und Treffangebote für LSBTTIQ* geschaffen werden. • Die Gewinnung von Ehrenamtler*innen, auch im Bereich der Jugendarbeit, soll optimiert werden. • Im Zusammenhang mit einer besseren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, streben wir eine Stärkung des Stadtjugendrings für seine Ferienangebote und seine Funktion als Dachverband der Jugendverbände an. • Angestrebt wird auch die Verbesserung des Austauschs mit den Schulen in Königswinter und der politischen Bildung durch Planspiele für Kommunalpolitik. • In Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Wirtschaftsförderung soll die Kinder- und Jugendkulturarbeit gefördert werden. • Es soll ein Spielplatz- und Schulhofcheck unter Beteiligung von Kindern erfolgen, um die Gestaltung zu optimieren. • Ebenso soll ein Jugendplatz- und Treffpunktcheck unter Beteiligung von Jugendlichen erfolgen, um auch hier die Gestaltung zu optimieren. • Die Räume für Kinder und Jugendliche sollen möglichst barrierefrei gestaltet werden. Bei der Einrichtung neuer Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Bürgerhäuser müssen Möglichkeiten der Nutzung für Jugendliche mitgedacht werden. • Gemeinsam mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung werden wir darauf hinwirken, dass Beteiligungsinstrumente für Kinder und Jugendliche weiterentwickelt werden. • Die Verwaltung soll unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, ggf. mit externer Unterstützung, verbindliche Kriterien zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erstellen, die in allen Dezernaten transparent und verbindlich angewendet werden. • Wir erstellen eine Informations- und Kommunikationsplattform für Kinder und Jugendliche auf der städtischen Homepage. Hier bieten wir zudem auch Informationen des Kinderschutzes durch Medienbildung für alle Empfängergruppen (Eltern, Lehrer, Kinder, Jugendliche u.a.) an.
Kinderschutz. Ihr Urlaub mit DERTOUR soll zur schönsten Zeit des Jah- res werden. Leider kann Tourismus auch Schattenseiten haben. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Touris- mus gehört zu den schlimmsten Verbrechen. Das „Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ garantiert jedem Kind unter 18 Jahren Schutz vor sexueller Ausbeutung. Ferne Länder haben dieses Abkommen ebenso unterzeichnet wie die Bundesrepu- blik Deutschland, die Kinderprostitution strafrechtlich auch dann verfolgt, wenn das Verbrechen im Ausland begangen wurde. Zum Schutz der Kinder wollen auch wir unseren Beitrag leisten. Die DER Touristik hat den inter- national etablierten Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung in der Tourismusbran- che unterzeichnet und setzt diesen aktiv um. Helfen auch Sie beim Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern in Urlaubsländern, indem Sie nicht wegsehen! Über die Meldeplattform xxxx://xxxxx-xxxxxxxx.xxx/ können Sie auffällige Beobachtungen und Verdachtsfälle melden.