Aufnahme des Kindes Musterklauseln

Aufnahme des Kindes. Das Kind wird am in die 8 – 13 Uhr Betreuung aufgenommen. Die Anmeldung ist verbindlich für die Grundschulzeit. Eine jährliche Kündigung des Vertrages ist möglich (vgl. Punkt 7).
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird am in die offene Ganztagsschule aufgenommen. Die Anmeldung ist verbindlich für die Grundschulzeit. Eine jährliche Kündigung des Vertrages ist möglich (vgl. Punkt 8).
Aufnahme des Kindes. Das Kind , geb. am , Deb.-Nr. / 1106, wird mit Wirkung vom in der Einrichtung aufgenommen. 1.1 Vor Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Gemeinde muss von der Wohnortgemeinde eine Bereitschaft zum Kostenausgleich vorliegen. (Gilt auch bei Umzug in andere Gemeinden) 1.2 Bei jeglicher Veränderung der familiären und wirtschaftlichen Situation besteht die Verpflichtung, die Leitung der Einrichtung schriftlich zu informieren. Kosten, die durch versäumte, verspätete oder falsche Informationen entstehen, müssen die Verantwortlichen tragen. Der Xxxxxx stellt diese Kosten nachträglich in Rechnung. 1.3 Die Aufnahme von Krippen- und Kindergartenkindern erfolgt nur, wenn die Personensorge-berechtigten durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei der Leitung (§ 11 Abs. 2 Kita-Gesetz) die Unbedenklichkeit der Aufnahme nachweisen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als eine Woche sein. 1.4 Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern vorliegt. Dieser kann durch eine Impfdokumentation (Impfausweis oder Impfbescheinigung) oder durch ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz nachgewiesen werden. 1.5 Die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung ist Bestandteil dieses Betreuungsvertrages.
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird mit Wirkung zum in die offene Ganztags- schule aufgenommen.
Aufnahme des Kindes. 1.1 Das Kind …………………………………………… geboren am wird mit Wirkung vom in die Einrichtung aufgenommen. 1.2 Die Aufnahme erfolgt nur, wenn die Eltern durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, gemäß § 11 Abs. 2 KitaG, die Unbedenklichkeit der Aufnahme nachweisen. Diese Bescheinigung ist der Leitung der Einrichtung vorzulegen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind _ _ geboren am _ _ wird in die Betreuung für das Schuljahr 2022/2023 der GBS an der Katholischen Schule Am Weiher aufgenommen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind geboren am wird in die Betreuung ab dem Schuljahr der - im Folgenden Einrichtung¹ genannt - aufgenommen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind geboren am wird in die Betreuung für das Schuljahr 2020/2021 der GBS an der Katholischen Schule Am Weiher aufgenommen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird am in die Offene Ganztagsschule aufgenommen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird für das Schuljahr 2022/ 2023 in die offene Ganz- tagsschule aufgenommen. Eine unterjährige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich.