Aufnahme des Kindes Musterklauseln
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird am in die 8 – 13 Uhr Betreuung aufgenommen. Die Anmeldung ist verbindlich für die Grundschulzeit. Eine jährliche Kündigung des Vertrages ist möglich (vgl. Punkt 7).
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird am in die offene Ganztagsschule aufgenommen. Die Anmeldung ist verbindlich für die Grundschulzeit. Eine jährliche Kündigung des Vertrages ist möglich (vgl. Punkt 8).
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird für das Schuljahr 2022/ 2023 in die offene Ganz- tagsschule aufgenommen. Eine unterjährige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich.
Aufnahme des Kindes. 1.1 Das Kind …………………………………………… geboren am wird mit Wirkung vom in die Einrichtung aufgenommen.
1.2 Die Aufnahme erfolgt nur, wenn die Eltern durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, gemäß § 11 Abs. 2 KitaG, die Unbedenklichkeit der Aufnahme nachweisen. Diese Bescheinigung ist der Leitung der Einrichtung vorzulegen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird am in die 8 – 13 Uhr Betreu- ung aufgenommen. Die Anmeldung ist verbindlich für die Grundschulzeit. Eine jährliche Kündi- gung des Vertrages ist möglich (vgl. Punkt 7).
Aufnahme des Kindes. Das Kind wird mit Wirkung zum in die offene Ganztags- schule aufgenommen.
Aufnahme des Kindes. 1.1.1. Die Anmeldung des Kindes durch die Eltern erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Aufnahmegesprächs. Die Eltern werden dabei über die Einrichtung, die pädagogische Arbeit, die Angebote und Leistungen sowie die wesentlichen vertraglichen Bedingungen informiert. Das Kind kann in Absprache mit dem pädagogischen Personal besuchsweise die Einrichtung kennenlernen, sofern der Ablauf in der Einrichtung dadurch nicht gestört wird (Schnupper- oder Besuchskinder).
1.1.2. Die Aufnahme des Kindes erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen dem Xxxxxx und den Eltern. Erst dann besteht ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes ist dem Xxxxxx vorbehalten. Er kann diese Entscheidung an die Einrichtungsleitung delegieren und geeignete Aufnahmekriterien gemeinsam mit dem Elternbeirat festlegen.
1.1.3. Für Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, gilt ein besonderes, individuelles Aufnahmeverfahren, das mit den Eltern abgesprochen wird.
Aufnahme des Kindes. Das Kind geboren am Klasse wird ab dem Schuljahr in die Betreuung der GBS am Kiefernberg aufgenommen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind geb. am: wird mit Wirkung vom in die Kindertageseinrichtung aufgenommen. Die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung beginnt mit dem Zeitpunkt der Eingewöh- nung des Kindes. Die Aufnahme ist nur dann möglich, wenn die Sorgeberechtigten vor Beginn der Betreuung für das aufzunehmende Kind
a) durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Unbedenklichkeit der Aufnahme nachweisen sowie einen Nachweis über eine Impfberatung (§ 18, 1 ThürKitaG) erbringen. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als zwei Wochen sein.
b) entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern (d.h. ab Vollendung des ers- ten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und nach Vollendung des zweiten Le- bensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen) - oder eine Immunität gegen Masern - oder das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation nachweisen. Der Nachweis kann dabei geführt werden durch - den Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass der Impfschutz gegen Masern besteht (auch als Anlage zum Untersuchungsheft), - ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder wegen medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden kann, - eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz be- troffenen Einrichtung, dass ein Nachweis gemäß des ersten oder zweiten Anstrichs vorge- legen hat. Bei den Punkten a) und b) handelt es sich um aufschiebende Bedingungen für das Zustandekom- men des Betreuungsvertrages. D.h., solange die Punkte a) und b) von den Sorgeberechtigten nicht erfüllt werden, wird der vorliegende Vertrag nicht rechtswirksam und kann eine Aufnahme bzw. Betreuung des Kindes nicht erfolgen.
Aufnahme des Kindes. Das Kind _ _ geboren am _ _ wird in die Betreuung für das Schuljahr 2022/2023 der GBS an der Katholischen Schule Am Weiher aufgenommen.