Vermietung. 7.1 Das Unternehmen stellt dem Auftraggeber und/oder Xxxx das Mietobjekt nach Eingang der vollständigen Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zur Verfügung.
7.2 Der Auftraggeber und der Xxxx sind für das gemietete Objekt verantwortlich. Der Auftraggeber und der Xxxx sind verpflichtet, den Mietgegenstand so zu nutzen, wie er aufgrund seiner Art und des Vertrages bestimmt ist. Der Auftraggeber und der Xxxx dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens keine Änderungen vornehmen oder Dritten gestatten, das Mietobjekt zu nutzen, oder Dritten Zugang zu ihm gewähren.
7.3 Der Auftraggeber und der Xxxx sind verpflichtet, etwaige Mängel dem Vertreter nach Erhalt des Mietgegenstandes anzuzeigen. Mangels Mitteilung gilt das Mietobjekt als zu Beginn in Ordnung.
7.4 Wenn der Mietgegenstand Mängel aufweist, durch die derDienst nicht fortgesetzt werden kann, nicht sicher fortgesetzt werden kann oder nicht ordnungsgemäßfortgesetzt werden kann, ist das Unternehmen unverzüglich über die erhaltene Kontaktnummer zu kontaktieren. Das Unternehmen wird sich bemühen, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben oder den Mietgegenstand zu ersetzen. Wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist, erstattet das Unternehmen den Preis im Verhältnis zum nicht erhaltenen Mietvergnügen. Der Xxxx und/oder Auftraggeber hat dem Unternehmen neue Schäden oder Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Mietgegenstandes mitzuteilen.
7.5 Reparaturen durch Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens.
7.6 Am Ende des Vertrages haben der Auftraggeber und der Xxxx den Mietgegenstand zum vorher vereinbarten Zeitpunkt und Ort an einen Vertreter im gleichen Zustand wie der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand erhalten haben zu übergeben und zwar so sauber wie möglich. Wird das gemietete Objekt nicht ausreichend sauber zurückgegeben, kanndas Unternehmen angemessene Reinigungskosten berechnen. Wird der Mietgegenstand zurückgelassen, ohne ihn einem Vertreter zu übergeben, bleiben der Auftraggeber und der Xxxx für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl desMietgegenstandes verantwortlich.
7.7 Etwaige Schäden sind unverzüglicdhem Unternehmen zu melden. Der Auftraggeber und der Xxxx haften gesamtschuldnerisch für den Schaden am Mietobjekt oder für Schäden, die durch oder mit demMietobjekt verursacht werden. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder schweren Schäden werden der Preis für Ersatzgeräte, Bearbeitungskosten und die entgangenen Mieteinnahm...
Vermietung. 2.1.1 Genossenschaftsinterne Vermietung: Der Hausverein erledigt alle Aufgaben im Zu - sammenhang mit Wohnungswechsel und Wechsel von MieterInnen von Gewe rberäumen und Parkplätzen, wenn der/die NeumieterIn Mitglied der Wogeno ist, insbesondere: − Liefern der nötigen Angaben an die Geschäftsstelle der Wogeno zur genosse n- schaftsinternen Ausschreibung − Wohnungsbesichtigungen organisieren − Vergabesitzung organisieren und durchführen − Einführung der neuen MieterInnen − Schlüsselübergabe/Kontrolle etc. gemäss Richtlinien für Wohnungsvergaben Sofern eine genossenschaftsinterne Vermietung nicht möglich ist, kommt die genosse n- schaftsexterne Vermietung zur Anwendung.
2.1.2 Genossenschaftsexterne Vermietung: Der Hausverein übernimmt alle Aufgaben im Zusammenhang mit Wohnungswechsel und Wechsel von MieterInnen von Gewerberäumen und Parkplätzen, wenn der/die InteressentIn nicht Mitglied Xxxxxx ist, ins besondere: externe Wohnungsausschreibung − Information der InteressentInnen über das W ogeno-Modell − Wohnungsbesichtigungen organisieren − Vergabesitzung organisieren und durchführen − Einführung der neuen MieterInnen − Schlüsselübergabe/Kontrolle etc. gemäss Richtlinien für Wohnungsvergaben
2.1.3 Die Ausstellung neuer Mietverträge sowie Vertragsänderungen bei Personenwechsel in den Wohnungen erfolgt durch die Geschäftsstelle der Wogeno. Sie verwendet dafür die Mustermietverträge der Wogeno und meldet sämtliche Wohnungsmieter Innen bei der zu- ständigen Einwohnerkontrolle an und ab.
2.1.4 Der Hausverein haftet für Leerstände von Wohnungen bis zu einem Monat. Die W o- geno übernimmt den Nettomietzins zu Lasten des Solidaritätsfonds nach einem Monat Leerstand, sofern der Hausverein genügende Vermietungsbemühungen glaubhaft macht.
2.1.5 Die Geschäftsstelle der Wogeno übernimmt die Verwaltung der Schliesspläne und die Unterschriftenberechtigung bei Sicherheitssystemen.
Vermietung. Die Mindestmietdauer ist jeweils in der gültigen Preisliste genannt. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Das gemietete Ferienobjekt steht am vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu räumen. Spätere Abreise kann zu Mehrkosten führen. Die Verwaltung hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Buchung eines Apartments nicht auf eine bestimmte Wohnung, sondern ausschließlich auf einen bestimmten Wohnungstyp (Größe, Einrichtung). Die Verwaltung behält sich insoweit vor, dem Mieter eine bestimmte Wohnung des vereinbarten Typs zuzuweisen.
Vermietung. Aus einer mündlichen und/oder schriftlichen Reservierung eines Mietobjektes für einen bestimmten Termin und/oder einer mündlichen oder schriftlich beantragten Terminoptionierung und/oder aus einem eingereichten Antrag auf Überlassung eines Mietobjektes kann ein Rechtsan- spruch auf einen späteren Vertragsabschluss nicht hergeleitet werden. Terminoptionierungen sind freibleibend und unverbindlich.
Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE oder irgendeine damit in Verbindung stehenden Zugangskennung an Dritte zu vermieten, zu lizenzieren, abzutreten, zu übertragen, zu publizieren, Unterlizenzen zu vergeben, weiterzugeben, oder Dritten per Leasing oder zur zeitweisen Nutzung zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die in der vorliegenden LVTS ausdrücklich aufgeführten Fälle. Insbesondere dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE nicht zur Erzielung geschäftlicher Gewinne an Dritte vermieten, lizenzieren, abtreten, übertragen, publizieren, Unterlizenzen vergeben, weitergeben, oder Dritten per Leasing oder zur zeitweisen Nutzung überlassen, wenn das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE ausschließlich für Bildungszwecke, gemeinnützige Zwecke oder den Einsatz in Behörden lizenziert oder deklariert wurde.
Vermietung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Vermietung von Sachen der JOKE Event AG, insbesondere von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, Beleuchtungsanlagen, Videowiedergabe, Telekommunikation und Dekorationsmaterial.
Vermietung. Das Anlageobjekt soll nach Fertigstellung über eine Gesamtmietfläche von rd. 8.647 m² sowie 145 Stellplätze (131 TG-Stellplätze, 4 TG-Besucherstellplätze sowie 10 Besucherstellplätze im Außenbereich) verfügen und bei Vollvermietung eine Jahresnettokaltmiete von rd. 1,66 Mio. Euro generieren. Der durchschnittliche monatliche Mietzins für die Büroflächen beläuft sich auf 14,72 Euro/m² (GIF). Bis Oktober 2021 konnte der prognostizierte Gesamtvermietungsstand von rd. 86,3 % (Flächenbasis, d. h. exklusive Stellplätze) erreicht werden. Für die noch nicht vermieteten Flächen wurde ein Mietzeitraum von fünf Jahren sowie ein monatlicher Mietzins für die Büroflächen in Höhe von 15,50 Euro/m² (GIF) unterstellt. Für sämtliche Mietverträge wird der jeweils frühestmögliche Mietbeginn unterstellt. Die gewichtete durchschnittliche Mietvertragsrestlaufzeit (»WAULT«) liegt bei rd. 10,3 Jahren (bei angenommenem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten (»BNL«) zum 01.02.2022). Der Mieterbesatz ist aufgrund seiner Heterogenität risikodiversifiziert. Die derzeitigen Mieter (Stand 01.11.2021) sind: Weltbild (Verlags-, Versand und Buchhandelsunternehmen) mit einer festen Mitvertragslaufzeit von 10 Jahren (zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption), HEITEC (Systemhaus für Automatisierung und IT) mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren (zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption), BMF (Webbasierte E-Commerce- und Beratungslösungen für den Automotive-Markt) mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 7,5 Jahren (zzgl. 1 x 5 Jahre Verlängerungsoption), Zahnarztpraxis mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 15 Jahren (zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption), brixx Projektentwicklung (Immobilienentwickler) mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 5 Jahren (zzgl. 2 x 3 Jahre Verlängerungsoption), Grote Hotelbetriebs GmbH (Hotelbetreiber) mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren (zzgl. 1 x 5 Jahre Verlängerungsoption) 1 Quellen: xxxx.xxx, RIWIS, Savills Stand 23.11.2021 C[A]MPUS- Part of Augsburg Offices I VERKAUFSPROSPEKT 23 cituro (Online-Terminbuchungssystem, Software) mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 5 Jahren (zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption), Move Forward Ergotherapie (Ergotherapie) mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 15 Jahren (zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption), CF Group (Beteiligungen/Private Equity) mit einer festen Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren (zzgl. 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption), effution GmbH (Professionelle Kostenschätzung/IT) mi...
Vermietung. Versichert ist im Umfang von A1-6.3 die gesetzliche Haftpflicht aus
(1) der Vermietung von im Inland gelegenen Gara- gen;
(2) der gelegentlichen Vermietung von im Inland gele- genen Ferien-/Wochenendhäusern oder Ferien-/ Wochenendwohnungen mit dazugehörigen Gara- gen, Kfz-Stellplätzen und Carports;
(3) der Vermietung von im Inland gelegenen Eigen- tumswohnungen mit dazugehörigen Garagen, Kfz-Stellplätzen und Carports;
(4) der gelegentlichen Vermietung von im Ausland gelegenen Ferien-/ Wochenendhäusern oder Ferien-/ Wochenendwohnungen mit dazuge- hörigen Garagen, Kfz-Stellplätzen und Carports.
Vermietung. Sie haben Ihr Wasserfahrzeug vermietet oder zur entgeltlichen Personenbeförderung verwendet. Oder Ihr Wasserfahrzeug wird für Charterzwecke verwendet.
Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, dataxes zu vermieten oder zu verleasen.