Vermietung Musterklauseln

Vermietung. 3.1 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ mietet ab dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs die vom/von der Projekt-Investor*in erworbenen Photovoltaik-Module zu einem fixen jährlichen Mietertrag in Höhe von EUR 6,25,- je Modul und Jahr (enthält keine USt und entspricht 2,5 % Mietertrag des geleisteten Kaufpreises). Die Beteiligung beginnt mit dem Einlangen des Beteiligungsbetrages auf dem Konto von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ (Valutada- tum). 3.2 Der zu leistende Mietertrag stellt einen Fixbetrag dar, der keiner Wertsicherung unterliegt. 3.3 Der Mietertrag wird im Nachhinein zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig, die Zahlung erfolgt bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres. 3.4 Der Mietertrag wird auf das von dem Projekt-Investor*in angegebene Konto überwiesen. Wurde die Option mit Ertragsverzicht zugunsten der BfG-Genossenschaft gewählt, wird der Mietertrag von Son- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ auf ein von der BfG-Genossenschaft namhaft gemachtes Konto überwiesen. 3.5 Wird das Mietverhältnis vor Ablauf eines Kalenderjahres vom/von der Projekt-Investor*in aufgelöst, so steht für dieses Kalenderjahr anteilig (bis zum Ende des Mietverhältnisses) Mietertrag zu. 3.6 Der/die Projekt-Investor*in räumt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ während der Vertragsdauer das ausschließliche und uneingeschränkte Miet-, Nutzungs- sowie Fruchtgenussrecht an den in seinem Eigentum stehenden Photovoltaik-Modulen ein. Diese Rechte umfassen insbesondere das Recht zur Nutzung und Verwer- tung der mittels der dem/der Projekt-Investor*in zuordenbaren Photovoltaik-Modulen erzeugten elektrischen Energie im Namen und auf Rechnung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ nimmt diese Rechte ausdrücklich an.
Vermietung. Die Mindestmietdauer ist jeweils in der gültigen Preisliste genannt. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Das gemietete Ferienobjekt steht am vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu räumen. Spätere Abreise kann zu Mehrkosten führen. Die Verwaltung hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Buchung eines Apartments nicht auf eine bestimmte Wohnung, sondern ausschließlich auf einen bestimmten Wohnungstyp (Größe, Einrichtung). Die Verwaltung behält sich insoweit vor, dem Mieter eine bestimmte Wohnung des vereinbarten Typs zuzuweisen.
Vermietung. 2.1 Der Abschluss eines Mietvertrages hat schriftlich zu erfolgen. Aus einer mündlich oder schriftlich beantragten Terminnotierung oder aus einem eingereichten Antrag auf Raumüberlassung kann kein Rechtsanspruch auf einen späteren Vertragsabschluss hergeleitet werden. Nur ein beiderseitig unterzeichneter Mietvertrag bindet den Mieter und den Vermieter. 2.2 Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter die Bestimmungen dieser Miet- und Benutzungsordnung sowie der jeweils gültigen Entgeltordnung an. 2.3 Vom Inhalt des Mietvertrages und dieser Miet- und Benutzungsordnung abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Vorstand des Kulturvereins Brenkhausen e.V. schriftlich bestätigt wurden. 2.4 Veranstalter ist der Mieter. Eine Überlassung des Mietobjektes, ganz oder teilweise, an Dritte, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kulturverein Brenkhausen e. V. zulässig. Der Veranstalter hat bei jeglicher Werbung für eine Veranstaltung seinen Namen zu nennen, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Besucher besteht, nicht zwischen dem Kulturverein Brenkhausen e. V. und dem Besucher. 2.5 Rücktritt vom Vertrag: Führt der Mieter die Veranstaltung aus einem Grund, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht durch so gilt folgendes: Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung weniger als einen Monat vor deren Beginn an und kann daher der Vermieter die gemieteten Räume nicht mehr weiter vermieten, so ist der volle Mietzins (ohne Nebenkosten) zu entrichten. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn: a) eine vom Mieter zu erbringende Vorauszahlung (Miete, Nebenkosten) nicht fristgerecht entrichtet worden ist, b) durch die beabsichtigte Veranstaltung o. die ihr dienenden Vorbereitungs- maßnahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters zu befürchten ist, c) der Vermieter die Räume aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen für eine im überwiegend öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltung dringend benötigt, d) der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Genehmigungen vom Mieter nicht erbracht wird. Der Rücktritt vom Vertrag ist dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Macht der Vermieter von dem Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Mieter keine Schadenersatzansprüche zu.
Vermietung. Aus einer mündlichen und / oder schriftlichen Reservierung eines Mietobjektes für einen bestimmten Termin und / oder einer mündlichen oder schriftlich beantragten Terminoptionierung und / oder aus einem eingereichten Antrag auf Überlassung eines Mietobjektes kann ein Rechtsanspruch auf einen spä- teren Vertragsabschluss nicht hergeleitet werden. Terminoptionierungen sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
Vermietung. 2.1 Die Vermieterin vermietet der Mieterin das Mietobjekt nebst Mitbenutzung der Zu- und Abfahrten, Einfriedungen, Ver- und Entsorgungsanlagen und -leitungen und sonstigem Zubehör. 2.2 Der Mieterin ist gestattet, das Mietobjekt als Büroraum (Geb. 2) sowie zum Betrieb eines Labors (in Geb. 31, EG) für die Überprüfung von Maschinen zur Dispergierung sowie für Anwendungstests zu benutzen. Etwaige für den vorgesehenen Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen hat die Mieterin auf eigene Kosten zu beantragen und aufrechtzuerhalten. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung dafür, dass erforderliche Genehmigungen erteilt werden bzw. erteilte Genehmigungen fortbestehen. 2.3 Der Mieterin sind Lage, Größe und Zustand des Mietobjektes und der baulichen Anlagen sowie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen vollumfänglich bekannt. Sie übernimmt das Mietobjekt in dem Zustand, wie es sich bei Übernahme befunden hat, d. h. sie kann sich nach Übernahme nicht auf bestehende Mängel berufen. Vielmehr erkennt Sie das Mietobjekt ohne Einschränkungen als vertragsgemäß an. 2.4 Die Belastung der Stockwerksdecke des Gebäudes 31 ist der Mieterin entsprechend der diesem Mietvertrag als Anlage 3 beigefügten Maschinenaufstellungsplan mit dazugehöriger Stellungnahme der Schreiber Planungsgesellschaft vom 04.03.2004 gestattet. Für Schäden, die durch Überschreitungen der sich aus Anlage 3 ergebenden Stockwerksbelastungen eintreten, haftet die Mieterin.
Vermietung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Vermietung von Sachen der JOKE Event AG, insbesondere von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, Beleuchtungsanlagen, Videowiedergabe, Telekommunikation und Dekorationsmaterial.
Vermietung. 2.1. Im Falle eines durch die Bemühungen des Auftragnehmers zustande gekommenen wirksamen Mietvertrages oder Mietverhältnisses erhält dieser vom Auftraggeber unter Hinweis auf die in § 1 Nr. 3 genannten Mietzeiträume folgende Vermittlungsprovision • 1 Tag bis 9 Tage = Tipp-Provision, pro Miettag 5,00 €* • 10 Tage bis 30 Tage = Tipp-Provision pauschal 50,00 €* • 1 Monat bis 12 Monate = Tipp-Provision pauschal 200,00 €* • 12,1 Monate bis 1,99 Jahre = 1 Netto-Monatsmiete*/** • 2 Jahre bis 4,99 Jahre = 1,5 Netto-Monatsmieten*/** • 5 Jahre oder länger = 2 Netto-Monatsmieten*/** • *jeweils zzgl. 19% MwSt.. ** Zahlbar 50% bei Mietabschluss, 50% im 2ten Folgemonat 2.2. Der Auftragnehmer führt für potenzielle ▇▇▇▇▇▇ vor Abschluss eines Mietvertrages eine Bonitäts- und Leumundsprüfung durch. 2.3. Mit dem rechtswirksamen Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ist die vertragsgemäße Erfüllung der Leistung des Auftragnehmers vollbracht. Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber hierfür erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages.
Vermietung. Versichert ist im Umfang von A1-6.3 die gesetzliche Haftpflicht aus (1) der Vermietung von im Inland gelegenen Gara- gen; (2) der gelegentlichen Vermietung von im Inland gele- genen Ferien-/Wochenendhäusern oder Ferien-/ Wochenendwohnungen mit dazugehörigen Gara- gen, Kfz-Stellplätzen und Carports; (3) der Vermietung von im Inland gelegenen Eigen- tumswohnungen mit dazugehörigen Garagen, Kfz-Stellplätzen und Carports; (4) der gelegentlichen Vermietung von im Ausland gelegenen Ferien-/ Wochenendhäusern oder Ferien-/ Wochenendwohnungen mit dazuge- hörigen Garagen, Kfz-Stellplätzen und Carports.
Vermietung. 5.1 Die Verkäuferin ist bis zum Stichtag gemäß Punkt 4.1 für die Vermietung der Gebäude verantwortlich und verpflichtet sich, auf seine Kosten nach besten Kräften und im Interesse der Käuferin dafür zu sorgen, dass spä- testens zum Stichtag gemäß Punkt 4.1 die in Anlage 3.2.3 genannten Mietverträge rechtskräftig abgeschlossen sind. Diese Mietverträge haben folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen: 5.1.1 die Mindestmieten pro Monat entsprechen den garantierten Netto- mieten je Objekt gemäß Anlage 5.1.1; 5.1.2 garantierte Mindestlaufzeit von 20 Jahren (gegebenenfalls durch Kündigungsverzicht des Mieters); 5.1.3 Indexierung mit einer jährlichen 100 % Anpassung; 5.1.4 Übernahme der Betriebs- und Nebenkosten, mindestens netto EUR … pro m² im Monat für kaufmännische Verwaltungskosten; 5.1.5 Kaution von 3 Monatsnettomieten durch die Mieter; 5.1.6 Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung;
Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, dataxes zu vermieten oder zu verleasen.