Klimatisierung Musterklauseln

Klimatisierung. Das Klimatisierungssystem ist insgesamt n+1 redundant ausgelegt. Die Anlagen zur Klimatisierung werden regelmäßig je nach technischer Anforderung getestet. Dabei wird die Umschaltung der Kälteanlagen mind. halbjährlich getestet. Wartungen der Klimatechnik finden geplant und regelmäßig statt.
Klimatisierung. Bei der Installation von Einrichtungen auf der Colocation-Fläche ist auf eine ausreichende Zu- und Abluftführung, insbesondere innerhalb eines Racks, zu achten. Für die Beseitigung von Wärmestaus durch eine übermäßige oder unzulässige Bestückung ist der Kunde verantwortlich.
Klimatisierung. Die Colocation-Fläche ist mit einer Unterboden-Klimaanlage ausgestattet, die für typische Computerraum- Anwendungen ausgelegt ist. Die Kühlleistung beträgt 750 Watt pro Quadratmeter, bzw. 1.500 Watt pro 1/1 19“ Rack, sofern nichts anderes vereinbart ist. ScaleUp wird sicherstellen dass die relative Luftfeuchtigkeit in dem für die Unterbringung von Telekommunikationseinrichtungen vorgesehenen Bereich der Colocation-Fläche bei 50% (+/- 20%punkte) liegt, und dass die Temperatur in diesem Bereich 26°C nicht überschreitet. Die Klimatisierung gilt als verfügbar, wenn die vereinbarten Grenzwerte eingehalten werden. ScaleUp sorgt für eine entsprechende Verfügbarkeit der Klimatisierung von 99,99% im Monatsmittel. Im Falle der Nichteinhaltung, die auf andere Gründe als die Handlung oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen ist, erhält der Kunde eine Gutschrift für die betroffene Colocation-Leistung, deren Höhe dem anteiligen Entgelt für die Dauer der Nichteinhaltung entspricht, mindestens jedoch in Höhe des Entgelts für einen Kalendertag. Die Klimatisierung wird nur dann gewährleistet, wenn die vereinbarten maximalen Bezugsgrößen der Wärmelast nicht überschritten werden und die Außentemperatur nicht mehr als 35°C beträgt. Zeiten, in denen die Außentemperatur mehr als 35°C beträgt, gelten als außerordentlicher Betrieb. Der Kunde erkennt an, dass die Klimatisierung während des außerordentlichen Betriebs Einschränkungen unterliegen kann. Dies begründet keine Ansprüche aufgrund dieses Service Level Agreements. Für den Ausgleich von Hotspots, an denen der Klimatisierungsbedarf der Einrichtungen des Kunden größer ist, als die vereinbarte Leistung, ist der Kunde durch entsprechende Bestückung der Colocation-Fläche selbst verantwortlich.
Klimatisierung. 🗹 Rechenzentrum