Kollokation Musterklauseln

Kollokation. 1. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass Xxxxxxxxxxxxx in ihrem Gebiet
Kollokation. Die Telekom überlässt L2-BSA-Übergabeanschlüsse mit den vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeiten an vom Kunden ausgewählten BNG-Lokationen in einem Kollokationsraum oder auf einer Kollokations- fläche. Die Telekom installiert die Abschlusseinrichtung der L2-BSA-Übergabeanschlüsse in einem Kollokations- raum oder auf einer Kollokationsfläche an der jeweiligen BNG-Lokation (für eine Übernahme des bundes- weiten Datenverkehrs an allen derzeit bis zu 899 Standorten). Verfügt der Kunde an der gewünschten BNG-Lokation bereits über einen Kollokationsraum oder eine Kollokationsfläche, kann dieser oder diese auch für L2-BSA-Übergabeanschlüsse genutzt werden, sofern die räumlichen Möglichkeiten dies zulassen und alle weiteren, in den dazu gehörenden Verträgen (Zusammenschaltungsvereinbarung oder Standardvertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschluss- leitung) enthaltenen, Bedingungen erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde eine Kollokationsfläche für die Realisierung des gewünschten L2- BSA-Übergabeanschlusses bestellen. Die Bestellung und Bereitstellung einer Kollokationsfläche erfolgt dann gemäß dem gesondert angebotenen "Vertrag über den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik" von der Telekom. In beiden Fällen erfolgt die Planung in Abstimmung zwischen der Telekom und dem Kunden auf Basis der örtlichen Gegebenheiten. Hiernach nimmt der Kunde die erforderlichen Bestellungen von L2-BSA- Übergabeanschlüssen und Kollokation je BNG-Lokation vor.

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  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.