Common use of Kombikarten Clause in Contracts

Kombikarten. Veranstalter können Kombikarten ausgeben, wenn im Vorfeld ein Rahmenvertrag mit dem VRB geschlossen wurde. Bei der Kombikarte handelt es sich um eine Eintrittskarte, ei- nen Veranstaltungsausweis oder Tagungsausweis mit Fahrtbe- rechtigung. Sie wird für Veranstaltungen nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und einem oder meh- reren der unter Punkt 1. aufgeführten Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund Region Braunschweig angeboten. Die Kombikarte kann wahlweise für eine Tarifzone oder das ge- samte Netz ausgegeben werden und berechtigt zu beliebig vie- len Fahrten innerhalb des vereinbarten Gültigkeitsbereichs und der vereinbarten Geltungsdauer. Kombikarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Kombikarten. Veranstalter können Kombikarten ausgeben, wenn im Vorfeld ein Rahmenvertrag mit dem VRB geschlossen wurde. Bei der Kombikarte handelt es sich um eine Eintrittskarte, ei- nen Veranstaltungsausweis oder Tagungsausweis mit Fahrtbe- rechtigung. Sie wird für Veranstaltungen nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und einem oder meh- reren mehreren der unter Punkt 1. aufgeführten Verkehrsunternehmen Verkehrsunterneh- men bzw. dem Verkehrsverbund Region Braunschweig angebotenange- boten. Die Kombikarte kann wahlweise für eine Tarifzone oder o- der das ge- samte gesamte Netz ausgegeben werden und berechtigt zu beliebig vie- len vielen Fahrten innerhalb des vereinbarten Gültigkeitsbereichs Gültig- keitsbereichs und der vereinbarten Geltungsdauer. Kombikarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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