Kombikarten. Veranstalter können Kombikarten ausgeben, wenn im Vorfeld ein Rahmenvertrag mit dem VRB geschlossen wurde. Bei der Kombikarte handelt es sich um eine Eintrittskarte, ei- nen Veranstaltungsausweis oder Tagungsausweis mit Fahrtbe- rechtigung. Sie wird für Veranstaltungen nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und einem oder meh- reren der unter Punkt 1. aufgeführten Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund Region Braunschweig angeboten. Die Kombikarte kann wahlweise für eine Tarifzone oder das ge- samte Netz ausgegeben werden und berechtigt zu beliebig vie- len Fahrten innerhalb des vereinbarten Gültigkeitsbereichs und der vereinbarten Geltungsdauer. Kombikarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Kombikarten. Veranstalter können Kombikarten ausgeben, wenn im Vorfeld ein Rahmenvertrag mit dem VRB geschlossen wurde. Bei der Kombikarte handelt es sich um eine Eintrittskarte, ei- nen Veranstaltungsausweis oder Tagungsausweis mit Fahrtbe- rechtigung. Sie wird für Veranstaltungen nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und einem oder meh- reren mehreren der unter Punkt 1. aufgeführten Verkehrsunternehmen Verkehrsunterneh- men bzw. dem Verkehrsverbund Region Braunschweig angebotenange- boten. Die Kombikarte kann wahlweise für eine Tarifzone oder o- der das ge- samte gesamte Netz ausgegeben werden und berechtigt zu beliebig vie- len vielen Fahrten innerhalb des vereinbarten Gültigkeitsbereichs Gültig- keitsbereichs und der vereinbarten Geltungsdauer. Kombikarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
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Samples: Tarifbestimmungen