In-Kraft-Treten Musterklauseln

In-Kraft-Treten. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung der Vertragsschließenden mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Berlin, den 29. April 2003 Für die Bundesrepublik Deutschland Die Bundesministerin für Bildung und Für das Land Baden-Württemberg Die Ministerin für Kultus, Jugend Für den Freistaat Bayern Die Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus Für das Land Berlin Der Senator für Bildung, Jugend und Sport Für das Land Brandenburg Der Minister für Bildung, Jugend und Sport Für die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Bildung und Wissenschaft Für die Freie und Hansestadt Hamburg Der Senator für Bildung und Sport Für das Land Hessen Die Hessische Staatsministerin für Kultus Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Für das Land Niedersachsen Der Niedersächsische Kultusminister Für das Land Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder Für das Land Rheinland-Pfalz Die Staatsministerin für Bildung, Frauen und Jugend Für das Saarland Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft Für den Freistaat Sachsen Der Sächsische Staatsminister für Kultus Für das Land Sachsen-Anhalt Der Kultusminister Für das Land Schleswig-Holstein Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Für den Freistaat Thüringen Der Thüringer Kultusminister Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Möglichkeit, Investitionen zur qualitativen Wei- terentwicklung von bestehenden Ganztagsschulen zu tätigen, vorwiegend für die neuen Länder (einschl. Berlin) in Betracht kommt. Ganztagsschulen im Sinne dieser Verwaltungsvereinbarung sind auch Schulen mit ganztägi- gen Angeboten. Im Rahmen der mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen kann aus Vereinfa- chungsgründen vom Land pro Jahr pauschal ein Betrag in Höhe von bis zu 50.000 pau- schal geltend gemacht werden. Die Möglichkeit eines höheren Einzelnachweises bleibt un- berührt.
In-Kraft-Treten. (1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
In-Kraft-Treten. (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft.
In-Kraft-Treten. (1) Wenn bis zum Ablauf des 30. April 2012
In-Kraft-Treten. (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an nicht beamtete Mitarbeiter vom 15. Januar 1982 außer Kraft.
In-Kraft-Treten. (1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
In-Kraft-Treten. Der Gebietsänderungsvertrag ist mit der Genehmigung des Landkreises Wittenberg als untere Kommunalaufsichtsbehörde und deren Bestimmungen im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg zu veröffentlichen. Der Gebietsänderungsvertrag tritt am 01.01.2010 in Kraft. Schleesen, den 30.06.2009 Röhrborn Bürgermeister Xxxxxx Kemberg, den 30.06.2009 Xxxxxxxx Bürgermeister Xxxxxx - Mitgliedschaft Trinkwasserverband „Buchholzbehälter“ - Mitgliedschaft Abwasserzweckverband Oranienbaum – Wörlitz - Mitgliedschaft Unterhaltungsverband „Mulde“ - Kapitalbeteiligungen bei der KOWISA - Mitgliedschaft im Verkehrsverein „Bergwitzsee und Heide“ e.V. - Mitgliedschaft im Städte- und Gemeindebund - Mitgliedschaft im Kreisfeuerwehrverband Wittenberg - Konzessionsvertrag Envia M - Hausverwaltervertrag mit Firma Kluge - Kreditverträge - Vertrag mit der Investitionsbank zu KommInvest 2002
In-Kraft-Treten. (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
In-Kraft-Treten. (1) Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
In-Kraft-Treten. (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2011 in Kraft.