Kommunikationsmittel. Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder e-mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Finanzdienstleister vereinbart hat.
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Kommunikationsmittel. Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich grundsätz- lich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder e-e- mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Finanzdienstleister vereinbart ver- einbart hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kommunikationsmittel. (1) Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder eE-mail Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Finanzdienstleister vereinbart hat.
(2) Die sonstige Kommunikation zwischen Finanzdienstleister und Kunden kann über jedes gängige Kommunikationsmittel erfolgen. Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse bekannt, so ist der Kunde damit einverstanden, dass der Finanzdienstleister den Kunden auch über E-Mail benachrichtigt.
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