Kommunikationsmittel. 1. Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder e-mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Finanzdienstleister vereinbart hat.
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Kommunikationsmittel. (1. ) Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich grundsätz- lich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder e-e- mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Finanzdienstleister vereinbart ver- einbart hat.
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