Kompetenzzentrum „Kultur und Bildungswissenschaft“ Musterklauseln

Kompetenzzentrum „Kultur und Bildungswissenschaft“. Die Philologisch-Historische Fakultät, die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Katholisch-Theologische Fakultät werden das Kompetenzzentrum für Kultur und Bildungswissenschaft als gemeinsamen Lehr- und Forschungsverbund fortführen: • Bis zum 31.12.2010 erfolgt bei der DFG oder einer vergleichbaren Förderinstitution ein Vorantrag für eine Forschergruppe bzw. ein Graduiertenkolleg im Bereich „interkulturel- le Friedens- und Konfliktforschung“. • Bis zum 31.12.2009 erfolgt die Antragstellung einer DFG-Forschergruppe „Optimierung und Technisierung der menschlichen Natur“. • Der Bereich „Medien und Kommunikation“ wird zum Wintersemester 2009/10 durch eine Neukonzeption des Bachelor- und des Masterstudiengangs weiterentwickelt. • Die Planungen zur Einrichtung einer „Augsburger Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften“ für Doktorandinnen und Doktoranden der am Kompetenzzent- rum „Kultur und Bildungswissenschaft“ beteiligten Fakultäten werden zum 30.6.2010 abgeschlossen. • Im Jahr 2009 wird beim Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Förderli- nie zur Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalstudien ein Vorantrag zum Thema „Migration, Regionalisierung, Citizenship unter den Bedingungen postnationaler Kons- tellation“ und bei positiver Bewertung ein Vollantrag im Jahr 2010 gestellt. • Ein berufsbegleitender, gebührenpflichtiger Masterstudiengang „Ethical Management“ soll in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät eingerichtet werden. • Die Planungen für einen internationalen Masterstudiengang im „Internationalen Netz- werk für Kunstgeschichte“ unter der Bezeichnung „Aesthesis“ werden bis zum 31.12.2010 abgeschlossen. • Das Kompetenzzentrum erhält für die Jahre 2009 bis 2011 jährlich Mittel in Höhe von 120.000 Euro. Auf der Grundlage des Zwischenberichts 2010 wird im Falle einer Errei- chung der angestrebten Zwischenziele die Mittelbereitstellung um zwei weitere Jahre verlängert. • Die dem Zentralinstitut für didaktische Forschung und Lehre ab dem 1.8.2006 be- fristet zur Verfügung gestellten 2 Stellen verbleiben zum Zwecke der Durchführung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Lehrerbildung an der Universität Augsburg und unter Berücksichtigung der Mitarbeit am südbayerischen Lehrerbildungsverbund bis zum 31.12.2013. Die beiden Mitarbeiterstellen sind Wissenschaftlerstellen; ihre Mitarbeit erfolgt verzahnt mit dem Forschungsprogramm ‚Lehr-Lernforschung mit Schwerpunkt Heterogenität und Bildungserfolg’. •...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.